Sonntag, 1. September 2013

Tagespflegen in Tübingen lehnen Patienten mit hypoxischem Hirnschaden ab.

Erneut wurde er von einer Tagespflege in Tübingen abgelehnt - obwohl er so gerne dort war.

Auf eine schriftliche Begründung warte ich noch.

Ausgegrenzt, diskriminiert von den Tübinger Tagespflegestätten und dem #Pflege-Personal wegen seiner Erkrankung. Inklusion gibt es für ihn nicht.

Als ich ihm sagte, dass er nicht mehr zu der Tagesstätte gehen kann, war er sehr traurig und sagte mir: "Schade, ich lerne da viel, ich kann sehen was andere Menschen machen und wie Sie es machen und ich kann mit anderen Menschen zusammen sein."

Für ihn ist es wichtig, auch soziale Kontakte außerhalb der Familie und des Freundeskreises zu haben und am Leben teilhaben zu können.


§ 41 SGB XI Tagespflege und Nachtpflege

(1) Pflegebedürftige haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Die teilstationäre Pflege umfaßt auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück.
Dieser § 41 des SGB scheint nicht für Menschen mit hypoxischer Hirnschädigung gültig zu sein.

Einige dieser teilstationären Einrichtungen haben Mitarbeiter des Bundesfreiwilligendienst (BFD) angestellt.

Zitat Wikipedia Anfang: "Die Kostenträger sind zum einen Teil (gegebenenfalls auch vollständig) der Bund, zum anderen Teil die Einsatzstellen bzw. deren Träger (siehe Beispiele). Jeder BFD-Platz wird vom Bund mit 250 Euro (bis zum 25. Geburtstag) bzw. 350 Euro (ab 25 Jahre) monatlich gefördert. Hierbei werden jedoch nur das Taschengeld und die anfallenden Sozialabgaben (ca. 40 % der Summe aller Leistungen) berücksichtigt. Verpflegung, Unterkunft und Kleidung müssen von der Einsatzstelle selbst getragen werden, sollten sie angeboten werden." Zitat Ende.







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