Dienstag, 16. Juli 2013

Verhinderungspflege stundenweise

Wird die Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch genommen, bleibt der gesetzliche Anspruch auf das komplette Pflegegeld erhalten.

Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekasse.
Geregelt ist diese Leistung im Paragraphen 39 des XI. Buches Sozialgesetzbuch, kurz: § 39 SGB XI. Die genaue Bezeichnung dieser Vorschrift lautet: "Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson".

Wenn Sie einen einen Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate gepflegt haben und der Pflegebedürftige Pflegegeld erhalten hat, dann haben Sie Anspruch auf Verhinderungspflege.

Für die Verhinderungspflege stehen ihnen im Jahr € 1.550,-- maximal zu und die Verhinderungspflege darf 28 Tage im Jahr nicht überschreiten. Dieser Betrag ist unabhängig von der Pflegestufe. Sie können das Geld für die Verhinderungspflege nicht für das folgende Jahr gutschreiben lassen.

Häusliche Ersatzpflege (Verhinderungspflege) können Sie auch stundenweise in Anspruch nehmen. Wenn Sie 8 Stunden der Ersatzpflege nicht überschreiten, dann steht Ihnen auch noch das komplette Pflegegeld zu. Bei der stundenweisen Verhinderungspflege sind Sie nicht an den Zeitrahmen von 28 Tagen im Jahr gebunden, sondern lediglich an den Betrag von 1.550,-- €uro
Mit der Verhinderungspflege können Sie  Verwandte, Freunde, Bekannte, Nachbarn, Pflegedienst usw. beauftragen.

Sie müssen vorher einen Antrag bei der Pflegekasse auf Verhinderungspflege stellen, das kann auch für ein ganzes Jahr gemacht werden. Die entsprechenden Abrechnungsformulare an müssen Sie auch wieder gesondert anfordern.
Wenn Sie die Ersatzpfleger bezahlen, müssen Sie sich die Belege von den Ersatzpflegern quittieren lassen und können diese dann bei der Pflegekasse einreichen und bekommen das Geld bis zur Höhe von € 1.550,-- im Jahr erstattet und natürlich sollten Sie auch dieses wieder auf den entsprechenden Formularen der Pflegekasse tun.

Bei Verwandten bis zum zweiten Grad, wird keine Entlohnung genehmigt. Jedoch haben diese Anspruch auf Erstattung von z.B. Kilometergeld, Verdienstausfall usw. Wenn Sie z.B. Kilometergeld bezahlen, dann müssen Sie wieder die Abrechnungsformulare quittieren lassen und bekommen dann Ihre Auslagen erstattet.

Die Verhinderungspflege kürzt nicht Ihre Ansprüche auf Kurzzeitpflege. Für die Kurzzeitpflege steht Ihnen ein gesonderter Etat zur Verfügung.

Die Pflegekassen sind sehr zurückhaltend mit den entsprechenden Informationen und u.U. muss man mehrfach nachfragen, damit man Auskünfte erhält.
Da oft große Unterschiede zwischen den telefonischen Auskünften bestehen, ist es sicherer, wenn man die Fragen gleich schriftlich stellt und auch auf einer schriftlichen Antwort besteht.
Nur damit keine Missverständnisse entstehen.



Montag, 8. Juli 2013

Er hat das Konzert von Mark Knopfler in vollen Zügen genossen.


Am Samstagabend konnten wir tatsächlich zum Konzert von Mark Knopfler nach Stuttgart in die Schleyerhalle gehen.
Schon zwei Tage vorher war er nervös und voller Vorfreude - ich allerdings auch.
Es war für uns ein fantastisches Erlebnis. 
Er war so glücklich und genoss die Musik des Mark Knopfler und der Band in vollen Zügen.
Er sagte zu mir: "Ich bin so glücklich, dass ich die Musik nicht nur hören, sondern auch mit meinem ganzen Körper fühlen kann und die Musiker sehen kann". Immer wieder streckte er seine Hände in die Höhe und jubelte laut vor Freude und Glück.

Der Tübinger Musikerin Konstanze Kulinsky  www.uilleann-pipes.de/  danken wir von Herzen, dass Sie den Anstoss zum Konzertbesuch gegeben hat und dann tatkräftig und spontan die Initiative ergriff.

Herzlichen Dank, Andreas Rogge  www.uilleann-pipes.de/, MusikerInstrumentenbaumeister mit der Spezialisierung für Dudelsackbau, der ihm sofort großzügig seine Eintrittskarte schenkte und sich mit 
seinem Freund 
Michael McGoldrick http://www.prideofmanchester.com/music/michaelmcgoldrick.htm http://en.wikipedia.org/wiki/Michael_McGoldrick  ,Musiker, in Verbindung setzte und der für mich auch gleich noch eine Karte schickte, damit ich ihn begleiten konnte. Thank you so much, Michael McGoldrick!

Als ich von diesem Wunder Hans-Peter Bauer, Marketingchef www.schliffkopf.de erzählte, setzte er sich mit 
Manfred Parlow  http://www.schleyerhalle.de/index.php?tacoma=webpart.pages.TacomaDynamicPage&navid=4047&coid=4047&cid=0&tacomasid=ft5v2i7he5qqkhmsauvnd98evjm3ecdk  in Verbindung und Herr Parlow hielt seine schützenden Hände über uns und machte möglich, was ich nicht für möglich gehalten hätte. 
Vielmals danke, lieber Hans-Peter Bauer! Vielen, vielen Dank Herr Parlow!

Die Stuttgarter Zeitung http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.mark-knopfler-in-stuttgart-mehr-als-nur-dire-straits.8c2bbfb9-6a9e-4266-a543-f003582ff427.html  schrieb über das Konzert:
Zitat Anfang:
"Mark Knopfler (63) ist nie ein Freund von Firlefanz gewesen: Er quatscht nicht viel auf der Bühne, er hampelt nicht herum, und er hat auch keine Videowände in die ausverkaufte Stuttgarter Schleyerhalle karren lassen. Stattdessen raunt er in seinen Liedern völlig entspannt von fernen Welten und lässt aus den Gitarren die unglaublichsten Grenzüberschreitungen entfleuchen, scheinbar anstrengungslos.
Vielleicht sollte man sich manchmal versichern, dass sie tatsächlich existieren, diese Weltwunder, die uns seltsam selbstverständlich geworden sind: die Inseln der Karibik, die Gipfel des Himalaja, ein Lächeln am Montagmorgen oder Mark Knopflers Gitarrenspiel".  Zitat Ende. 
Für mich war es ein nicht selbstverständliches Weltwunder, dass er zu diesem Konzert gehen konnte und wir so viele "Engel" hatten, die uns leiteten, begleiteten, beschützten und uns geholfen haben, seinen Traum und großen Wunsch zu erfüllen.

Freitag, 5. Juli 2013

Hirnschäden können mit virtueller Realität trainiert werden.

Ein sehr interessanter Artikel über eine neuropsychologischen Therapie von Hirnschäden:

http://alternativmedizin-news.blogspot.de/2013/07/hirnschaden-mit-virtueller-realitat.html

Einladung zum Konzert von Mark Knopfler.

Manche Tage sind einfach super.
So einen Tag haben wir heute. Er bekam eine Einladung zum Mark Knopfler Konzert
von  Andreas Rogge, Pipemaker, Andreas Rogge - Pipemaker/Dudelsackbau http://www.uilleann-pipes.de/

Seit vielen Jahren ist er ein großer Fan von Mark Knopfler und jetzt diese große Überraschung und Freude. Wir können es noch nicht fassen.
Liebe Menschen helfen uns, damit er gut und heil zum Konzert und wieder zurück nach Hause kommt.

Wir freuen uns unbeschreiblich und sagen DANKE.

Er bekommt jetzt wieder die nötigen Therapien.

Heute gab es eine positive Überraschung: Von der Krankenkasse flatterte ein Brief ins Haus mit der Zusage, dass er seine Therapien

  • Physiotherapie
  • Ergotherapie
  • Logopädie
weiter bezahlt bekommt.

Ein wochenlanges kämpfen, ist nun beendet.

 Woran es lag, dass er die Therapien nicht mehr verordnet bekam, ist nicht festzustellen - die Ärztin sagt: die KV ist schuld. Die Kassenärztliche Vereinigung sagt: die Krankenkasse ist schuld. Die Krankenkasse sagt: Die Ärztin ist schuld.

Ich danke allen die uns durch Verbreitung und Teilen des Beitrags geholfen und unterstützt haben.

Montag, 1. Juli 2013

Er bekommt keine Therapien mehr verordnet - KV ist dagegen!

Er macht weiterhin Fortschritte in seiner Genesung und braucht dafür viele und vielseitige Therapien.
So bekommt er in regelmäßigen Abständen osteopathische Behandlungen, Gedächtnistraining, ein spezielles Bewegungstraining, mentales Training, Musiktherapie, homöopathische Therapie und Tuina-Therapie. Da die Krankenkasse diese Therapien nicht bezahlt, tragen wir die Kosten selbst.

Er ist immer noch auf Therapien wie Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie stark angewiesen.
Diese Therapien sind auch noch heute für seine weitere Genesung, für die Stabilisierung und den Erhalt seiner neu erlernten Fähigkeiten wichtig.

Doch seit vielen Wochen haben wir große Schwierigkeiten, diese Therapien vom Arzt  verordnet zu bekommen. Anscheinend erlaubt die KV (Kassenärztliche Vereinigung) den Kassenärzten die Verordnung dieser Therapien nicht mehr. 
Es ist dann die Rede von "ich kann und darf das nicht mehr verschreiben" oder/und die "Erkrankung steht nicht auf der Liste der KV" oder/und "das muss die Krankenkasse genehmigen"
Die für Ihn zuständige Krankenkasse hat lt. Veröffentlichung der KV auf ein Genehmigungsverfahren verzichtet. Sebstverständlich steht diese schwere Erkrankung auf "der Liste".

Sollen hier schwerst erkranke Menschen von der Kassenärztlichen Vereinigung, die von den Beiträgen der  krankenversicherten Menschen sehr gut lebt, ausgegrenzt und nicht weiter behandelt werden?
Möchte so die KV ihren finanziellen Gewinn maximieren und ihren Vorständen noch höhere Gehälter bezahlen?

Zitat Anfang, Veröffentlichung der KV-Baden-Württemberg:

Nach den gesetzlichen Bestimmungen haben die
Krankenkassen das Recht auf eine Genehmigung bei allen
Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls und bei
allen Langfristverordnungen. Die meisten Krankenkassen
(AOK Baden-Württemberg, IKK classic, LKK Baden-Württemberg,
vdek, zahlreiche BKKen) haben auf diese Möglichkeit
verzichtet (siehe www.kvbawue.de à praxis alltag à
verordnungsmanagement à heilmittel à pdf „Genehmigungsverzicht“).
Bei diesen Krankenkassen müssen sich die
Patienten die Verordnung außerhalb des Regelfalls und Langfristverordnungen
nicht genehmigen lassen.
Zitat Ende.


Trotz aller Vereinbarungen, Regelungen, Veröffentlichungen, usw. muss ich seine Therapien selber bezahlen oder er kann keine Therapien mehr bekommen.

Ich bin empört, dass ich für einen schwerkranken Menschen um dringend benötige Therapien betteln muß.
Ich bin empört, wie mit schwer kranken Menschen umgegangen wird.
Ich bin empört, wie man mit Menschen umgeht, die viele Jahre in diese Solidargemeinschaft
der Krankenkasse und Pflegekasse einbezahlt haben.
Ich bin empört, wenn ich lese, wie viele Milliarden die gesetzlichen Krankenkassen von Ihren Mitgliedern eingenommen und von dem Geld der Versicherten "Paläste" gebaut haben und Ihre Mitarbeiter fürstlich entlohnen, ihren Mitgliedern aber nötige Therapien verweigern.
Ich bin empört, wie die Krankenkassen, Pflegekassen und Politik mit schwerkranken Menschen und deren pflegenden Angehörigen umgehen und sie zu Bittstellern und Bettlern degradieren.
Durch die pflegenden Angehörigen, die 24 Stunden täglich ohne Lohn arbeiten und oft bis an die Grenzen belastet sind, sparen Krankenkassen, Pflegekassen und der Staat monatlich Millionen ein.
Diesen Menschen wird durch die Bürokratie, zurückhalten von wichtigen Informationen,  Hinhaltetaktiken das schwere Leben noch schwerer  gemacht.

Im Internet hat die KVBW Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

folgendes veröffentlicht,
Zitat Anfang: KVBW Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

Praxisbesonderheiten /
Langfristverordnung

Dezember 2012

Hinweise und Erläuterungen
zu neuen Vereinbarungen
in der Heilmittelversorgung

Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz der Bundesregierung

hat nunmehr erstmals bei den Heilmittelverordnungen
einen Ausweg eröffnet: Mit den Krankenkassen haben wir
auf Bundesebene eine Vereinbarung über Verordnungen für
Versicherte mit langfristigem Behandlungsbedarf (Langfristverordnungen)
und Praxisbesonderheiten für die Versorgung
mit Heilmitteln bei schwer erkrankten Patienten getroffen.
Die Verordnungen für diese Patienten können künftig bei
Verordnungsweisen nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot
entweder gar nicht mehr zu Regressen führen oder sind
faktisch davon ausgenommen.
Damit ist für die Ärzte und Patienten ein Traum wahr
geworden: Zumindest im Bereich einer begrenzten aber
ernsthaft erkrankten Patientengruppe kann nun eine am
Krankheitsbild und nicht an Richtgrößen orientierte Versorgung
mit Heilmitteln vorgenommen werden.

Praxisbesonderheiten und
Langfristverordnungen

Aufgrund der Vorgabe des Gesetzgebers konnten wir
mit den Krankenkassen eine Vereinbarung für Patienten mit
langfristigem Bedarf an Heilmitteln (Langfristverordnung)
und für Praxisbesonderheiten treffen. In der nachfolgend
aufgeführten Tabelle sind die Diagnosen aufgeführt, die
unter diese Regelungen fallen.


Langfristverordnungen
  
Langfristverordnungen (in der Tabelle dunkelblau markiert)
sind Heilmittelverordnungen für schwer kranke
Patienten mit einem voraussichtlichen Behandlungsbedarf
von mindestens einem Jahr. Bei den Langfristverordnungen
können Sie in Bezug auf die Menge, nicht aber auf die Art
des Heilmittels von den Vorgaben des Heilmittelkatalogs
abweichen und eine Verordnung für einen Zeitraum von
bis zu zwölf Wochen ausstellen

Über die Vereinbarung hinaus gilt gemäß Gemeinsamen
Bundesausschuss: „Stellt der Arzt fest, dass bei dem Patienten
ein langfristiger Heilmittelbedarf aufgrund einer nicht in
der Tabelle gelisteten Diagnose vorliegt, kann der Patient
bei der Krankenkasse eine Genehmigung einer notwendigen
langfristigen Heilmittelbehandlung beantragen. Eine Genehmigung
kommt dann in Betracht, wenn Schwere und Dauerhaftigkeit
der Schädigungen mit den in der Tabelle aufgeführten
Diagnosen vergleichbar ist.“

Genehmigung
Nach den gesetzlichen Bestimmungen haben die
Krankenkassen das Recht auf eine Genehmigung bei allen
Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls und bei
allen Langfristverordnungen. Die meisten Krankenkassen
(AOK Baden-Württemberg, IKK classic, LKK Baden-Württemberg,
vdek, zahlreiche BKKen) haben auf diese Möglichkeit
verzichtet (siehe www.kvbawue.de à praxis alltag à
verordnungsmanagement à heilmittel à pdf „Genehmigungsverzicht“).
Bei diesen Krankenkassen müssen sich die
Patienten die Verordnung außerhalb des Regelfalls und Langfristverordnungen
nicht genehmigen lassen.

Übersicht über die Diagnosen Stand: 01.01. 2013

Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel

ICD-10    Diagnose                             Physiotherapie  Ergotherapie  Stimm-, Sprech-,Sprachtherapie  Hinweis/Spezifikation

G93.1       Anoxische Hirnschädigung,     ZNI1/ ZN 2    EN1/ EN2         SC1
                 andernorts nicht klassifiziert




Zitat   KVBW Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg  Ende: 
http://www.kvbawue.de