Montag, 27. Januar 2014

Kampf um Tagespflegeplatz


Ich kämpfe für einen Tagespflegeplatz für meinen Mann und würde mich über Unterstützung freuen, denn die benötigen wir dringend.



Ablehnung durch die vierte Tagespflegeeinrichtung in Tübingen..





Ein grotesker Pflegefall - Einem schwerbehinderten Mann wird die Pflege verweigert!

Lesen Sie hier den Bericht:


Tagespflegen in Tübingen verweigern Mann die Aufnahme


Wir freuen uns über jede Unterstützung. Schreiben Sie an die AOK Tübingen, veröffentlichen und teilen Sie die Berichte, informieren Sie die Medien. Vielen Dank



Angleichung des Pflegegeldes an die Pflegesachleistungen
Jede Unterschrift zählt! * Online: http://www.pflegeinitiative.org/petition/


Ein grotesker Pflegefall - Einem schwerbehinderten Mann wird die Pflege verweigert!


Lesen Sie hier den Bericht:




http://www.socialimpuls.de/senioren-und-soziales

Freitag, 24. Januar 2014

Die Einnahmen der Pflegeversicherungen steigen seit 5 Jahren.

Die Wirtschaftswoche hat am 23.01.2014 veröffentlicht:

Zitat Anfang:

Die Einnahmen der Pflegeversicherung steigen seit fünf Jahren. 
2012 standen Einnahmen von 23 Milliarden Euro Ausgaben von 22,9 Milliarden Euro gegenüber. 
Zuletzt hatte es 2007 einen negativen Saldo in der Pflegekasse gegeben. 

Die  Pflegeversicherung verfügte Ende 2012 über 5,55 Milliarden Euro.

Zitat Ende.






Dienstag, 21. Januar 2014

Antrag auf einen Antrag für Verhinderungspflege bei der Pflegekasse, AOK Tübingen, gestellt.

Auch in diesem Jahr musste ich wieder einen Antrag stellen, damit ich von der Pflegekasse einen Antrag zur Verhinderungspflege bekomme.
Die Bürokratie nimmt kein Ende! Wenigstens kann ich einen Antrag für das ganze Jahr 2014 stellen und muss nicht für jede Stunde der Verhinderungspflege einen Antrag stellen. Warum werden den Betroffenen nicht zum Anfang eines Jahres automatisch diese Anträge zugestellt?

In diesem Antrag werden von der Pflegekasse verschiedene Angaben abgefragt u.a. möchte die Pflegekasse wissen, ob ich Erholungsurlaub nehme, ob ich krank bin oder welche Gründe sonst vorliegen, dass ich die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen will.
Ich empfinde dieses als Diskriminierung meiner Person, als eine Beschneidung meiner persönlichen Freiheit. Die Pflegekasse bezahlt meine Leistung als pflegende Angehörige nicht, möchte von mir aber wissen weshalb ich, die mir gesetzlich zustehende Verhinderungspflege in Anspruch nehmen möchte.

Sind pflegende Angehörige Menschen zweiter Klasse, die eine Erlaubnis für Freizeit von der Pflegekasse brauchen, wenn sie ihre Angehörigen stunden- oder tageweise nicht pflegen können?

Kein Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer fragen, weshalb er Urlaub nehmen möchte, aber die Pflegekasse erlaubt sich solche Fragen bei pflegenden Angehörigen!
"Familien brauchen massive Hilfen! Die Familien sind der größte und preisgünstigste Pflegedienst der Nation, wenn der uns zusammenbricht, dann können wir nur noch beten." (Claus Fussek) Zitat  http://www.pflegeinitiative.org/category/aktuelles/
Angleichung des Pflegegeldes an die Pflegesachleistungen
Jede Unterschrift zählt! * Online: http://www.pflegeinitiative.org/petition/


Reha-Antrag zur Verbesserung seiner Mobilität von seiner Krankenkasse, AOK Tübingen, abgelehnt.

Seit der Nierenoperation und MRSA-Infektion im Uniklinikum Tübingen, Urologie http://hypoxischer-hirnschaden.blogspot.de/2013/09/dem-tod-wieder-sehr-nahe-in-der.html ist er in seiner Mobilität erheblich eingeschränkt d.h. stehen kann er nur noch mit Hilfe, er kann seither nicht mehr gehen, benötigt einen Rollstuhl und ist auf erheblich mehr Hilfe angewiesen als vorher.

Da er in der Frühreha schon einmal in kürzerster Zeit das Gehen wieder lernte, schlug die Hausärztin vor, dass er noch einmal zur medizinische Rehabilitation solle, da Aussichten bestünden, dass er wieder mobiler werden könnte, sich dadurch seine Pflegebedürftigkeit mindern könne und einer weiteren Verschlimmerung seines Zustandes vorgebeugt würde.
Ganz so, wie es der Gesetzgeber im SGB XI, § 5 vorsieht.
Er war einverstanden, ich war einverstanden, Allensbach war einverstanden - nur seine Krankenkasse ist nicht einverstanden und hat den Reha-Antrag abgelehnt.

Nun geht die Bürokratie weiter - Widerspruch schreiben, Akteneinsicht verlangen, Arztberichte anfordern, Begründungen schreiben usw.
Mich kostet das alles Zeit und Geld. Aber es kostet auch die Krankenkasse Geld, viel Geld.

Die Krankenkasse wollte ihm auch mal wieder seine ambulanten Therapien streichen.

Da ich nicht weiß, wie lange sich das hinzieht, habe ich nun einen Antrag auf eine Erhöhung seiner Pflegestufe gestellt und warte nun, dass wir einen MDK-Termin bekommen.



Montag, 20. Januar 2014

§ 41 SGB XI Tagespflege und Nachtpflege

(1) Pflegebedürftige haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Die teilstationäre Pflege umfaßt auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück.

(2) Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen der Leistungsbeträge nach Satz 2 die pflegebedingten Aufwendungen der teilstationären Pflege, die Aufwendungen der sozialen Betreuung und die Aufwendungen für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege.

(3) Pflegebedürftige können nach näherer Bestimmung der Absätze 4 bis 6 die Ansprüche auf Tages- und Nachtpflege, Pflegegeld und Pflegesachleistung nach ihrer Wahl miteinander kombinieren.
 
(4) Wird die Leistung nach Absatz 2 nur zusammen mit Sachleistungen nach § 36 in Anspruch genommen, dürfen die Aufwendungen insgesamt je Kalendermonat 150 vom Hundert des in § 36 Abs. 3 und 4 für die jeweilige Pflegestufe vorgesehenen Höchstbetrages nicht übersteigen. Dabei mindert sich der Sachleistungsanspruch nach § 36 Abs. 3 und 4 um den Vomhundertsatz, mit dem die Leistung nach Absatz 2 über 50 vom Hundert in Anspruch genommen wird.
 
(5) Wird die Leistung nach Absatz 2 nur zusammen mit Pflegegeld nach § 37 in Anspruch genommen, erfolgt keine Minderung des Pflegegeldes, soweit die Aufwendungen für die Leistung nach Absatz 2 je Kalendermonat 50 vom Hundert des in § 36 Abs. 3 und 4 für die jeweilige Pflegestufe vorgesehenen Höchstbetrages nicht übersteigen. Ansonsten mindert sich der Pflegegeldanspruch nach § 37 um den Vomhundertsatz, mit dem die Leistung nach Absatz 2 über 50 vom Hundert in Anspruch genommen wird.
 
(6) Wird die Leistung nach Absatz 2 zusammen mit der Kombination von Geldleistung und Sachleistung (§ 38) in Anspruch genommen, bleibt die Leistung nach Absatz 2 unberücksichtigt, soweit sie je Kalendermonat 50 vom Hundert des in § 36 Abs. 3 und 4 für die jeweilige Pflegestufe vorgesehenen Höchstbetrages nicht übersteigt. Ansonsten findet § 38 Satz 2 mit der Maßgabe Anwendung, dass bei der Ermittlung des Vomhundertsatzes, um den das Pflegegeld zu kürzen ist, von einem Gesamtleistungsanspruch in Höhe von 150 vom Hundert auszugehen ist und der Restpflegegeldanspruch auf den Betrag begrenzt ist, der sich ohne Inanspruchnahme der Tagespflege ergeben würde.
 
(7) In Fällen, in denen Pflegebedürftige ambulante Pflegesachleistungen und Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nehmen, sind die Vergütungen für ambulante Pflegesachleistungen vorrangig vor den Vergütungen für Tages- oder Nachtpflege abzurechnen und zu bezahlen.

Sonntag, 19. Januar 2014

Dienstag, 14. Januar 2014

Wieder hat sich seine Herzleistung verbessert und seine Herzinfarktnarbe erneut verkleinert.

Wir waren wieder zur Kontrolle beim Kardiologen und die Untersuchungen ergaben, dass sich seine Herzleistung erneut verbessert hat, die große Narbe seines Herzinfarktes hat sich weiter verkleinert und der Herzmuskel arbeitet wieder besser.
Dieses war die dritte kardiologisch Untersuchung, die eine Verbesserung seiner Erkrankung anzeigte.
Das war für uns eine freudige Nachricht und zeigt mir, dass wir homöopathisch auf dem richtigen und guten Weg sind.

In den Jahren 2011 und  2012 war seine Herzleistung mehr als schwach und die Klinikärzte verordneten Ihm ACE-Hemmer und Beta-Blocker. Diese Medikamente konnte er nicht gut vertragen und es kam immer wieder zu Atemnot, Schmerzen in der Brust, zur starken Verlangsamung des Pulses und zu Problemen mit dem Blutdruck.
Deshalb wurde er häufig durch den Hausarzt und Notarzt zur stationären Behandlung in das UKT eingeliefert. Die Untersuchungen ergaben keinen neuen Befund. Es ging ihm jedoch nicht gut. Die Klinikärzte sahen keinen Zusammenhang zwischen der Medikation und den Beschwerden.
Hier konnte ihm nicht geholfen werden.
Darauf hin setzte ich die Beta-Blocker langsam ab und reduzierte die ACE-Hemmer Schritt für Schritt.
Blutdruckkontrollen machte ich mehrmals täglich.

Erneut überprüfte ich die homöopathische Medikation und kam dabei wieder auf dieses Mittel, das ich ihm schon gab. Sein homöopathisches Arzneimittel nahm er regelmäßig ein. Es ging ihm zunehmend besser, er wurde stabiler.

Bei der nächsten kardiologischen Untersuchung konnte der Kardiologe das Ergebnis nicht glauben, denn seine große Herzinfarktnarbe hatte sich stark zurückgebildet und verkleinert.  Er dachte sein Gerät wäre kaputt und untersuchte noch einmal - das Ergebnis war richtig: die Herzinfarktnarbe hat sich verkleinert, seine Herzleistung hatte sich verbessert.
Der ACE-Hemmer wurde nach diesem Untersuchungsergebnis komplett abgesetzt.

Bitte setzen Sie nicht ohne kardiologischen Rat und Unterstützung Ihre Blutdrucksenker ab, das könnte gefährlich werden. Besprechen sie unbedingt alle Schritte mit Ihrem Kardiologen. 
Lassen Sie sich bei allen Schritten von einem in Klassischer Homöopathie ausgebildeten, erfahrenen Heilpraktiker und/oder Arzt und ihrem Kardiologen begleiten.

Denken Sie immer daran: Jeder Mensch ist anders, jeder Mensch benötigt eine spezielle Behandlungsmethode und eine auf ihn ausgerichtete Therapie.

Dieser Blog ist keinesfalls als Therapieanleitung zu verstehen.






Sonntag, 5. Januar 2014

Herzinfarkt, Herzstillstand - 20 Minuten warten auf den Notarzt.

Als er erkrankte, habe ich 18 Minuten auf den Notarzt gewartet.
Bis der Notarzt dann bei Ihm in der Wohnung war, vergingen noch einmal 3 Minuten - denn der Notarzt  ging zuerst in eine falsche Wohnung. Ich konnte das Blaulicht vom Schlafzimmerfenster aus sehen, doch es kam keiner. Also musste ich ihn alleine lassen, durch das ganze Haus und dann auf die Straße rennen und den Notarzt suchen. Es vergingen wieder kostbare Minuten, Minuten die sein Überleben gefährdet haben. So wurde er erst nach mehr als 20 Minuten notärztlich behandelt, d.h. reanimiert.
Das ist eine sehr lange Zeit, für einen Menschen in dieser Situation.
Wie würde sein gesundheitlicher Zustand heute aussehen, wenn der Notarzt früher gekommen wäre?
Würde es ihm dann besser gehen? Ich denke ja, denn bei einem Herzstillstand und dem daraus resultierenden Sauerstoffmangel und dem mangelnden Blutfluss ist jede Minute, ja jede Sekunde kostbar um das Überleben zu sichern und gesundheitliche Folgeschäden zu mindern.





Samstag, 4. Januar 2014

Schädel-Hirn-Trauma in der Kurzzeitpflege. Schwerste Misshandlungen und Vernachlässigung in der Kurzzeitpflege

Nach einer sehr schweren Zeit freuen wir uns auf seinen Geburtstag.

Am 29. Januar ist sein Geburtstag.
Er freut sich schon darauf und hofft, dass er möglichst viele Karten, Briefe und E-Mails bekommt.

Wir haben in den letzten 8 Wochen eine sehr schwere Zeit gehabt.

Es ging ihm gesundheitlich nicht sehr gut und er musste mehrfach stationär in das Krankenhaus eingeliefert werden.
Jetzt scheint er wieder auf dem Wege der Besserung zu sein, jedoch ist er noch sehr müde und schwach.

Zur Erholung sollte er nach einem Krankenhausaufenthalt für 14 Tage in Kurzzeitpflege gehen.
Dort ging er dann auch gerne hin. Diese Entscheidung war fatal, wie sich dann herausstellte.

Er wurde wohl sediert in seinen Rollstuhl gesetzt und fiel (lt. Aussage des Pflegeheimes) aus dem Rollstuhl nach vorne heraus, direkt auf den Kopf und zog sich ein Schädel-Hirn-Trauma, St. I, zu. Er lag wohl längere Zeit auf dem Boden, bis sein Sturz vom Personal bemerkt wurde.
Mit den Kopfverletzungen haben wir bis heute immer noch schwer zu kämpfen.
Während dieser 14 Tage musste er mehrfach stationär, auch durch den Notarzt, in das UKT eingeliefert werden.
In der Kurzzeitpflege bekam er einen Dekubitus. Dieses wurde von den Pflegekräften nicht behandelt, erst als ich mich deshalb wehrte, wurde er behandelt.
Sein Sitzkissen vom Rollstuhl wurde ihm weggenommen und er musste auf Schrauben sitzen. Er wurde in der ganzen Zeit im Gesicht einmal teilrasiert, sein Hals wurde gar nicht rasiert. Socken und T-Shirt musste er 5 Tage tragen - diese wurden nicht gewechselt. Die Kleidungsstücke waren dreckig, fleckig und haben gestunken.
Ich hatte ihm Montags im Krankenhaus, bevor er zur Kurzzeitpflege kam, Socken und T-Shirt angezogen und genau diese Kleidung trug er immer noch als er 5 Tage später ins UKT eingeliefert wurde. Auch körperlich war er nicht sauber. Er war verdreckt, verwahrlost und hat nach Fäkalien und Urin gerochen.
Offensichtlich durfte mein Mann nicht zur Toilette gehen, denn mehrfach habe ich ihn von den Socken bis zum Hals total nass angetroffen. Wenn ich ihn im Bett angetroffen habe, war dieses auch total, einschließlich Bettdecke und Kopfkissen, nass.
Er hat mir unter Tränen erzählt, dass er geschlagen wurde. Von wem, das konnte ich nicht genau erfahren.
Es wurde ihm das Essen weggenommen, obwohl er noch nicht fertig war - ich hatte ihn angerufen und konnte das Geschehen am Telefon verfolgen. Er hat sich dagegen gewehrt und gerufen: bitte da lassen, ich bin noch nicht fertig, ich habe Hunger und möchte essen. Keine Gnade, das Essen wurde von der Pflegerin konfisziert. Weil ich ihn anrief, durfte er nicht essen und trinken.

Man gab ihm Alkohol zu trinken, obwohl er Medikamente einnahm, die Alkohol komplett ausschließen.
In dieser Einrichtung bekommen die Menschen schon zum Mittagessen Alkohol vorgesetzt, wohl damit sie betrunken oder angetrunken schneller müde werden und keine Arbeit mehr machen.

Ich musste mit ansehen, wie Bewohner einen Pflegebedürftigen körperlich attackierten und die Pflegekräfte dieses nicht unterbunden haben, sondern das lustig fanden und gelacht haben.
Ich musste erleben, wie ein Pflegebedürftiger (Rollstuhlfahrer) um einen Toilettengang gebettelt hat und deshalb von einer Pflegekraft massiv bedroht und bestraft wurde. Der Toilettengang erfolgte für den armen Mann natürlich nicht.
Ich musste erleben, dass mein Mann nicht genug zu essen bekam, weil die Pflegekräfte sich schon reichlich bedient hatten und deshalb kein Essen mehr für die Bewohner vorhanden war.
Briefe, die an meinen Mann adressiert waren, wurden einfach aufgemacht und erst nach mehreren Nachfragen an mich herausgegeben.

Ich habe erlebt, dass das Pflegepersonal sich nicht an die Schweigepflicht gehalten hat und Details über die Erkrankungen, das Verhalten, den sozialen Status, die intimsten Familienangelegenheiten usw. der Heimbewohner, Besuchern erzählten.

Diese Einrichtung ist ein großes, kirchlich geführtes Haus, mit geschätzten 70 Heimbewohnern und vielen Menschen die im Trakt "Betreutes Wohnen leben. Für diese geschätzte 100 Menschen steht eine Pflegekraft z.B. für die Nach zur Verfügung.

Ja, das ist ja dann wohl "professionelle Pflege". Da kann ich noch sehr viel lernen. Professionelle Pflege heißt wohl, die zu pflegenden Menschen nicht zu versorgen, nicht die Grundpflege durchzuführen, sie verdrecken und verwahrlosen zu lassen.
Für den Tagespreis der Kurzzeitpflege hätte er in ein sehr gutes 4-5 Sterne-Hotel gehen können und wäre sicherlich nicht schlechter versorgt gewesen.

Pflege ist sicherlich kein leichter Beruf und wird vielleicht auch nicht sehr gut bezahlt, bestimmt gibt es zu wenig Personal. Jedoch ist dieses keine Rechtfertigung oder Entschuldigung, Pflegebedürftige zu quälen, zu demütigen und zu vernachlässigen. Die sadistische Freude, Pflegebedürftige so zu plagen, kann man nicht auf das System schieben, sondern einzig und allein auf die betreffenden Pflegekräfte.

Ich habe auch schon andere Pflegekräfte, z.B. im Paul-Lechler-Krankenhaus in Tübingen und in den Kliniken Schmieder in Allensbach erlebt. Diese Pflegekräfte müssen auch "arbeiten", bekommen sicherlich auch nicht mehr Gehalt, jedoch habe ich in diesen Häusern nie erlebt, dass die Pflegebedürftigen gequält, gedemütigt und vernachlässigt werden.

Wäre er ein Tier, dann hätte ich den Tierschutzverein konsultieren können, die würden Tieren in einer solchen Situation helfen und sie befreien - unter Polizeischutz. Für kranke und pflegebedürftige Menschen gibt es leider diese Möglichkeiten nicht.

Als er wieder nach Hause kam, war er so glücklich und froh und sagte mir: es ist so schön daheim, ich will nicht mehr weg. Unsere Haustiere haben sich auch wieder sehr über seine Rückkehr gefreut und sind tagelang nicht mehr von seiner Seite gewichen.
Ich habe mir geschworen: einmal Kurzzeitpflege und nie wieder!

Nun hoffe ich, dass ich ihn mit den homöopathischen Arzneien weiter gut unterstützen kann und er sich  wieder schnell erholen kann.

Wenn ihr ihm eine Freude machen wollt, so schreibt ihm zum Geburtstag.


Ablehnung durch die vierte Tagespflegeeinrichtung in #Tübingen..

Nun hat auch die vierte Tagespflegeeinrichtung in Tübingen seine Versorgung abgelehnt.


Seine Versorgung in der Tagespflege haben abgelehnt: 

Bürgerheim Tübingen, 
KBF Tübingen, 
Seniorentreff im Schönblick, Tübingen
Luise-Poloni-Heim, Tübingen.

Die Begründung lautet immer, dass er mehr als dreimal täglich zur Toilette muss, nicht genügend Personal vorhanden ist, nicht genügend Toiletten vorhanden sind usw.
Mehr als drei Toilettengänge am Tag sind nicht erlaubt und nicht akzeptabel.
Die Leiterin einer Einrichtung hat mir vorgeschlagen, ihn zu sedieren damit er nicht mehr so häufig zur Toilette muss. Zu diesem Vorschlag muss ich wohl nichts mehr sagen - da ist alles gesagt.
Da ist auch gesagt unter welchen Umständen und Bedingungen Menschen in manchen teilstationären Einrichtungen leben.

Das Bürgerheim Tübingen hat einen erneuten Probetag vorgeschlagen - diesen werden wir wahrnehmen.
Ob er wohl dieses mal aufgenommen wird? Ich bin gespannt.

Er war immer ein kommunikativer Mensch und war immer viel mit anderen Menschen, auch durch seinen Beruf bedingt, zusammen.
Noch heute ist er kommunikativ, unterhält sich gerne und möchte gerne mit anderen Menschen zusammen sein und nicht immer alleine nur zu Hause.
Die Ablehnung der Tagespflegestätten nehmen ihm einen wichtigen Teil seines Lebens: die ganz normalen Teilhabe am Leben, nämlich sich mit anderen Menschen auszutauschen, nicht einsam zu sein, nicht alleine zu sein.

Er hat einen gesetzlichen Anspruch auf die Versorgung durch eine teilstationäre Tagespflege.
Diesen Anspruch können wir nicht wahrnehmen, da es offensichtlich keine Einrichtung
gibt, die einen Menschen mit einer hypoxischen Hirnschädigung aufnimmt, diesen versorgen und pflegen will.

Die Pflegekasse ist die Behörde, die den Einrichtungen die Genehmigungen zur Betreibung einer teilstationären Tagespflege erteilt.
Mit den teilstationären Einrichtungen hat die Pflegekasse Versorgungsverträge abgeschlossen, die die Sicherstellung einer Tagespflege nach den gesetzlichen Vorgaben garantieren sollen.
Die AOK Tübingen hat in den Verträgen mit ihren Vertragspartnern versäumt, die Pflege von Pflegebedürftigen zu sichern.
Die Behörde AOK Tübingen hat versäumt, entsprechende Strukturen zur Pflege in teilstationären Einrichtungen zu schaffen. Jetzt wird ihm die Pflege, auf die er ein gesetzliches Recht hat, durch die Pflegekasse der AOK Baden-Württemberg verweigert

Im Rahmenvertrag zwischen den Pflegekassen und den Tagespflege-Einrichtungen in Baden Württemberg ist keine Pflegestufe, keine Krankheit von dem gesetzlichen Recht auf Tagespflege ausgeschlossen, wie ich lesen konnte. 

Auch der Gesetzgeber sieht keinen Ausschluss von Krankheiten oder Pflegestufen vor.

Weshalb ist es den Tagespflegestätten, die von Geldern der Pflegekassen, Geldern der Patienten und von Steuergeldern finanziert werden möglich, Patienten mir einer erworbenen Hirnschädigung zu diskriminieren und an der gesetzlich zugesicherten Teilhabe am Leben auszuschließen?

Wenn er nicht in eine teilstationäre Tagespflege gehen kann, muss ich meine Berufstätigkeit aufgeben.












So oft sehe ich seine veröffentlichen Arbeiten.


Vor einigen Tagen stolperte ich zufällig über eine seiner Arbeiten, für das Bundesministerium für Bildung und Forschung, die auch im Netz www.bmbf.de/pubRD/der_kampf_gegen_das_vergessen.pdf‎ veröffentlicht wurden.
(Ich hoffe, dass der Link funktioniert)