Dienstag, 11. Februar 2014

Zur ärztlichen Zweitmeinung ist stationärer Aufenthalt im Krankenhaus nötig.


Bei seiner Krankenkasse, AOK Tübingen, haben wir einen Antrag zur Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung zu seiner Erkrankung und zu seinen Therapien gestellt. Dieses wurde genehmigt.

Durch die Schwere der Erkrankung ist hierfür ein mehrwöchiger stationärer Aufenthalt im Krankenhaus nötig.


Da jeder Patient die freie Wahl des Arztes bzw. des Krankenhauses hat, haben wir uns an das Krankenhaus unseres Vertrauens gewandt und dann die nötigen Schritte unternommen.

Nehmen Sie als Betroffene diese Möglichkeit der Therapieüberprüfung auf jeden Fall in Anspruch. Bei schwerstkranken Menschen mit hypoxischen Hirnschädigung ist diese Überprüfung der zahlreichen Therapien wichtig und nötig.

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