Dienstag, 16. Oktober 2012

Petition zur Angleichung des Pflegegeldes an die Pflegesachleistungen



Petition


Petition zur Angleichung des Pflegegeldes an die Pflegesachleistungen
Petent: Pflegeinitiative Deutschland e.V. c/o Stefan Krastel, Münsterstraße 23a, 77694 Kehl
Petitionsnummer: Pet 2-17-15-8291-024266 
Wir fordern die Angleichung des Pflegegeldes an die Pflegesachleistungen (SGB XI), damit Pflegebedürftige den sie pflegenden Familien, Freunden und Bekannten ein Grundeinkommen sichern können.
In Deutschland wird zwischen Pflegesachleistungen und Pflegegeld unterschieden. Pflegesachleistungen sind Leistungen für professionelle Leistungserbringer oder stationäre Einrichtungen, Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, die zu Hause von ihrer Familie, Freunden und Bekannten gepflegt werden. Das Pflegegeld ist um mehr als die Hälfte geringer als die Pflegesachleistungen. Als Folge werden hierzulande wesentlich mehr Pflegebedürftige in Heimen versorgt, als in anderen westlichen Industrienationen, in denen es diesen Unterschied nicht gibt (bspw. Österreich).
Entscheidet man sich bei geringen finanziellen Ressourcen für die häusliche Pflege oder erstreckt sie sich über einen längeren Zeitraum, bleibt für die pflegende Person nur Hartz-IV auf unbestimmte Zeit. Bei Einführung der Hartz-IV-Gesetze wurden pflegende Angehörige nicht berücksichtigt. “Fördern und fordern” funktioniert nicht, wenn man einen Menschen pflegt.
Die Vorteile einer Angleichung:
•  Wahlmöglichkeit über die Form der Versorgung
•  Umsetzung der UN-Konvention über die “Rechte von Menschen mit Behinderung” (Inklusion) und des Grundgesetzes, besonders Art. 6: “Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung”
•  ordnungspolitisch einfach umsetzbar
•  immense Entbürokratisierung der Pflege
•  weniger Heimunterbringungen und Umsetzung des Grundsatzes “ambulant vor stationär”
•  enorme Reduzierung des Armutsrisikos für pflegende Angehörige
•  enorme Einsparungen im Gesamthaushalt unseres Landes

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