Samstag, 4. Januar 2014

Ablehnung durch die vierte Tagespflegeeinrichtung in #Tübingen..

Nun hat auch die vierte Tagespflegeeinrichtung in Tübingen seine Versorgung abgelehnt.


Seine Versorgung in der Tagespflege haben abgelehnt: 

Bürgerheim Tübingen, 
KBF Tübingen, 
Seniorentreff im Schönblick, Tübingen
Luise-Poloni-Heim, Tübingen.

Die Begründung lautet immer, dass er mehr als dreimal täglich zur Toilette muss, nicht genügend Personal vorhanden ist, nicht genügend Toiletten vorhanden sind usw.
Mehr als drei Toilettengänge am Tag sind nicht erlaubt und nicht akzeptabel.
Die Leiterin einer Einrichtung hat mir vorgeschlagen, ihn zu sedieren damit er nicht mehr so häufig zur Toilette muss. Zu diesem Vorschlag muss ich wohl nichts mehr sagen - da ist alles gesagt.
Da ist auch gesagt unter welchen Umständen und Bedingungen Menschen in manchen teilstationären Einrichtungen leben.

Das Bürgerheim Tübingen hat einen erneuten Probetag vorgeschlagen - diesen werden wir wahrnehmen.
Ob er wohl dieses mal aufgenommen wird? Ich bin gespannt.

Er war immer ein kommunikativer Mensch und war immer viel mit anderen Menschen, auch durch seinen Beruf bedingt, zusammen.
Noch heute ist er kommunikativ, unterhält sich gerne und möchte gerne mit anderen Menschen zusammen sein und nicht immer alleine nur zu Hause.
Die Ablehnung der Tagespflegestätten nehmen ihm einen wichtigen Teil seines Lebens: die ganz normalen Teilhabe am Leben, nämlich sich mit anderen Menschen auszutauschen, nicht einsam zu sein, nicht alleine zu sein.

Er hat einen gesetzlichen Anspruch auf die Versorgung durch eine teilstationäre Tagespflege.
Diesen Anspruch können wir nicht wahrnehmen, da es offensichtlich keine Einrichtung
gibt, die einen Menschen mit einer hypoxischen Hirnschädigung aufnimmt, diesen versorgen und pflegen will.

Die Pflegekasse ist die Behörde, die den Einrichtungen die Genehmigungen zur Betreibung einer teilstationären Tagespflege erteilt.
Mit den teilstationären Einrichtungen hat die Pflegekasse Versorgungsverträge abgeschlossen, die die Sicherstellung einer Tagespflege nach den gesetzlichen Vorgaben garantieren sollen.
Die AOK Tübingen hat in den Verträgen mit ihren Vertragspartnern versäumt, die Pflege von Pflegebedürftigen zu sichern.
Die Behörde AOK Tübingen hat versäumt, entsprechende Strukturen zur Pflege in teilstationären Einrichtungen zu schaffen. Jetzt wird ihm die Pflege, auf die er ein gesetzliches Recht hat, durch die Pflegekasse der AOK Baden-Württemberg verweigert

Im Rahmenvertrag zwischen den Pflegekassen und den Tagespflege-Einrichtungen in Baden Württemberg ist keine Pflegestufe, keine Krankheit von dem gesetzlichen Recht auf Tagespflege ausgeschlossen, wie ich lesen konnte. 

Auch der Gesetzgeber sieht keinen Ausschluss von Krankheiten oder Pflegestufen vor.

Weshalb ist es den Tagespflegestätten, die von Geldern der Pflegekassen, Geldern der Patienten und von Steuergeldern finanziert werden möglich, Patienten mir einer erworbenen Hirnschädigung zu diskriminieren und an der gesetzlich zugesicherten Teilhabe am Leben auszuschließen?

Wenn er nicht in eine teilstationäre Tagespflege gehen kann, muss ich meine Berufstätigkeit aufgeben.












6 Kommentare:

  1. Schreib an die Pflegekasse, Zeitung, Ministerium, etc. Vielleicht hilft es was.

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    1. die Pflegekasse weiss Bescheid - wir müssen abwarten. Wir sind mit "Beauftrage der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen u. Patienten" in Kontakt, mit dem Pflegestützpunkt usw. An die Presse habe ich mich bisher noch nicht gewandt.

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  2. Ich würde mich auch an die Öffentlichkeit wenden.Die Pflegekasse weiss ja schon Bescheid. Finde das eine Unverschämtheit. Auch ein behinderter / pflegebedürftiger Mensch hat ein Recht auf Inklusion und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

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  3. Hier bestätigt sich, was wir schon längst aussagen: Gesetze gibt es genug. Nur werden sie nicht befolgt ! Siehe: http://fki-org.blogspot.de/2013/10/noch-einmal-auszeichnung-fur-mdb-humme.html

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    1. Da kann ich Ihnen nur zustimmen. Die Gesetze werden von den Kranken- und Pflegekassen (GKV) nicht eingehalten. Diese Behörden weigern sich, geltende Gesetze und Recht zu befolgen. Trotzdem bedarf es dringend einer Reformierung des Pflegegesetzes.

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