Dienstag, 11. Februar 2014

Zur ärztlichen Zweitmeinung ist stationärer Aufenthalt im Krankenhaus nötig.


Bei seiner Krankenkasse, AOK Tübingen, haben wir einen Antrag zur Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung zu seiner Erkrankung und zu seinen Therapien gestellt. Dieses wurde genehmigt.

Durch die Schwere der Erkrankung ist hierfür ein mehrwöchiger stationärer Aufenthalt im Krankenhaus nötig.


Da jeder Patient die freie Wahl des Arztes bzw. des Krankenhauses hat, haben wir uns an das Krankenhaus unseres Vertrauens gewandt und dann die nötigen Schritte unternommen.

Nehmen Sie als Betroffene diese Möglichkeit der Therapieüberprüfung auf jeden Fall in Anspruch. Bei schwerstkranken Menschen mit hypoxischen Hirnschädigung ist diese Überprüfung der zahlreichen Therapien wichtig und nötig.

Montag, 10. Februar 2014

Dringend nötige Therapie wird von der AOK Tübingen wieder nicht genehmigt.

Die Behörde AOK Baden-Württemberg macht Kranken und Behinderten sowie den pflegenden Angehörigen das Leben schwer, sehr schwer. 


Wieder einmal hat die AOK Tübingen seine Therapien nicht genehmigt.
Der Antrag auf Logopädie wurde nicht genehmigt.
Er braucht die Therapie jedoch dringend.

Jetzt geht der Hickhack wieder von vorne los.
Die Krankenkasse sagt, dass er die Therapien bekommen kann, die Ärztin sagt, dass die Krankenkasse die Therapien nicht genehmigt.
Wer erzählt jetzt hier die Unwahrheit?
Dieses Theater ist unglaublich!
Seit Monaten bekommt er keine Therapien mehr und die Krankenkasse und der MDK sind der Ansicht, dass er jetzt eine Therapiepause braucht. Wie lange soll denn eine Therapiepause dauern?