Montag, 6. Oktober 2014

MRSA-Infektion hat auch noch nach 5 Jahren eine erhöhte Sterberate

Wird der Blutkreislauf mit Bakterien überschwemmt, s.g. Bakteriämie, so leiden die Patienten auch noch Jahre später an den Folgen. Selbst 5 Jahre nach überstandener Bakteriämie ist das Sterberisiko wesentlich höher als das der übrigen Bevölkerung.
Die häufigsten Todesursachen waren Krebs und kardiovaskuläre Erkrankungen.

Das geht aus einer Studie dänischer Infektiologen hervor.
Es wurden die Daten von 7783 Patienten mit Bakteriämie und 38.906 Teilnehmer der übrigen Bevölkerung untersucht und ausgewertet.

Die häufigsten Ursachen einer Bakteriämie waren Infektionen mit Escherichia coli (28%), Staphylococcus aureus (12%) und koagulasenegativen Staphylokokken (10%).

Innerhalb des ersten Jahres nach der Infektion war die häufigste Todesursache Krebs, kardiovaskuläre Erkrankungen folgten an zweiter Stelle. Selbst 10 Jahre nach überstandener Bakteriämie war die Sterberate gegenüber der übrigen Bevölkerung deutlich erhöht.

Quelle: Ärztezeitung

Montag, 29. September 2014

Krankenkassen müssen Stromkosten für elektrische Hilfsmittel bezahlen.

Wenn Sie für die Pflege elektrische Hilfsmittel wie Pflegebett, Badewannenlifter, Treppensteiger usw. verschrieben bekommen haben, dann muß die Krankenkasse die Stromkosten bezahlen. Darüber klären jedoch die wenigsten Krankenkassen auf, und die Pflegebedürftigen bezahlen unnötiger Weise ihren erhöhten Strombedarf selbst.

Stromkosten können Sie bei Ihrer Krankenkasse auch noch rückwirkend für 4 Jahre geltend machen.

Der 3. Senat des Bundessozialgerichts hat im Februar 1997 entschieden, dass der Anspruch auf Versorgung mit einem Hilfsmittel nach § 33, Abs. 1 S 1 SGB 5 auch die Versorgung mit der zum Betrieb des Hilfsmittels erforderlichen Energie (BSG, Az. 3 RK 12/96) umfasst.


Dazu habe ich einen interessanten Blog entdeckt. Der Autor informiert Sie detailliert.

http://www.pflege-durch-angehoerige.de/2014/08/23/krankenkasse-muss-stromkosten-fuer-elektrische-hilfsmittel-bezahlen/

http://www.pflege-durch-angehoerige.de/2014/08/23/musterbrief-an-krankenkasse-stromkostenerstattung-elektrische-hilfsmittel/




Sonntag, 21. September 2014

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Fehldiagnose durch Chirurgische Poliklinik Tübinge...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Fehldiagnose durch Chirurgische Poliklinik Tübinge...: Assistenzärztin in Tübinger Universitätsklinik - Chirurgie nicht fähig, einen Leistenbruch festzustellen



Mehrfach war er in der Vergangenheit wegen starker Schmerzen in die Tübinger Poliklinik für Chirurgie eingeliefert worden. Jedes Mal wurde er wieder nach Hause geschickt mit der Diagnose: Alles in Ordnung.

In der letzten Woche hatte er wieder häufig Schmerzen, die sich dann am Sonntag, den 14.09.14 so steigerten, dass ich den ärztlichen Notdienst anforderte.
Stundenlang warteten wir auf den diensthabenden Arzt - er kam nicht.
Sein Zustand verschlechterte sich zusehends, er litt unter stärksten Schmerzen, zitterte am ganzen Körper und war schweißgebadet. Ich forderte nun einen Notarzt an. Dem Notarzt teilte ich u.a. die Verdachtsdiagnose "Leistenbruch" mit. Er wurde in die chirurgische Poliklinik des Universitätsklinikum Tübingen eingewiesen, nach 2 Stunden war er wieder zu Hause. Die Assistenzärztin diagnostizierte: Kein Leistenbruch, keine Druckschmerzen. Als er zu Hause ankam, hatte er noch starke Schmerzen.

Es ist schon mehr als tragisch, wenn Ärzte in Ausbildung eigenständig Patienten untersuchen und diagnostizieren, obwohl sie dazu fachlich nicht in der Lage sind und die offensichtlich dringend notwendige Kontrolle durch einen Facharzt fehlt. Es ist verantwortungslos und kann lebensgefährlich sein.
Monatelang musste er stärkste Schmerzen ertragen, weil die fachlich inkompetenten Assistenten mit seiner Erkrankung und einer Untersuchung und Diagnosestellung überfordert waren oder war es Verweigerung der ärztlichen Hilfeleistung?

Ein Leistenbruch kann zahlreiche Beschwerden machen und kann bei bestimmten Voraussetzungen zum Tode führen.

Vor einiger Zeit hatte ich schon einen Termin in einer Stuttgarter Klinik, wegen seiner permanenten Schmerzen, für ihn gemacht. Diesen haben wir nun wahrgenommen. Er wurde von einer Fachärztin untersucht, diese stellte sofort einen Leistenbruch fest. Nun steht ihm eine erneute Operation bevor.

Ach ja, der diensthabende Arzt kam am späten Abend, als er schon in der Klinik war.

Die Unfähigkeit der Ärzte der Chirurgie des Universitäts Klinikum Tübingen hat die Versicherten seiner Krankenkasse zigtausend Euro gekostet. So kann man das Geld der Versicherten auch verschwenden.

Freitag, 19. September 2014

Fehldiagnose durch Chirurgische Poliklinik Tübingen.

Assistenzärztin in Tübinger Universitätsklinik - Chirurgie nicht fähig, einen Leistenbruch festzustellen

Mehrfach war er in der Vergangenheit wegen starker Schmerzen in die Tübinger Poliklinik für Chirurgie eingeliefert worden. Jedes Mal wurde er wieder nach Hause geschickt mit der Diagnose: Alles in Ordnung.

In der letzten Woche hatte er wieder häufig Schmerzen, die sich dann am Sonntag, den 14.09.14 so steigerten, dass ich den ärztlichen Notdienst anforderte.
Stundenlang warteten wir auf den diensthabenden Arzt - er kam nicht.

Sein Zustand verschlechterte sich zusehends, er litt unter stärksten Schmerzen, zitterte am ganzen Körper und war schweißgebadet. Ich forderte nun einen Notarzt an. Dem Notarzt teilte ich u.a. die Verdachtsdiagnose "Leistenbruch" mit. Er wurde in die chirurgische Poliklinik des Universitätsklinikum Tübingen eingewiesen, nach 2 Stunden war er wieder zu Hause.
Die Assistenzärztin diagnostizierte: Kein Leistenbruch, keine Druckschmerzen. Offensichtlich wusste die Assistentin auch nicht, dass man durch eine Ultraschall-Untersuchung der Leistengegend auch einen Leistenbruch feststellen kann. Als er zu Hause ankam, hatte er noch starke Schmerzen.

Ich habe grosse Zweifel, ob er überhaupt untersucht wurde.

Es ist schon mehr als tragisch, wenn Ärzte in Ausbildung eigenständig Patienten untersuchen und diagnostizieren, obwohl sie dazu fachlich nicht in der Lage sind und die offensichtlich dringend notwendige Kontrolle durch einen Facharzt fehlt. Es ist verantwortungslos und kann lebensgefährlich sein.
Monatelang musste er stärkste Schmerzen ertragen, weil die fachlich inkompetenten Assistenten mit seiner Erkrankung und einer Untersuchung und Diagnosestellung überfordert waren oder war es Verweigerung der ärztlichen Hilfeleistung?

Ein Leistenbruch kann zahlreiche Beschwerden machen und kann bei bestimmten Voraussetzungen zum Tode führen. Sollte er auf diesem Wege euthanasiert werden?

Vor einiger Zeit hatte ich schon einen Termin in einer Stuttgarter Klinik, wegen seiner permanenten Schmerzen, für ihn gemacht. Diesen haben wir nun wahrgenommen. Er wurde von einer Fachärztin untersucht, diese stellte sofort einen Leistenbruch fest. Nun steht ihm eine erneute Operation bevor.

Die Unfähigkeit der Ärzte der Chirurgie des Universitäts Klinikum Tübingen hat die Versicherten seiner Krankenkasse zigtausend Euro gekostet. So kann man das Geld der Versicherten auch verschwenden.

Nur zur Information - Zitat: "Die effektiven Kosten für ein Studium der Humanmedizin, wenn man in allen Bereichen die dort anfallenden Beträge - sehr eng berechnet - mit einbezieht, dürften in der BRD bei etwa Euro 200.000 liegen, welche die bundesdeutschen Steuerzahler für das Studium eines approbierten Arztes aufbringen müssen." Zitat Ende 

Ach ja, der diensthabende Arzt kam am späten Abend, als er schon in der Klinik war.






Mittwoch, 28. Mai 2014

Gesetzentwurf Pflegereform 2015

Hier können Sie den Gesetzentwurf zur geplanten Änderung der Leistungen der Pflegekassen - Leistungserweiterungen für Pflegebedürftige Fünftes SGB XI

http://www.kv-media.de/pflegereform/pflegereform-2015.php  lesen.

Dieser Gesetzentwurf ist eine Schande für die Politiker der Bundesrepublik Deutschland.

Die hohen Investitionskosten und die Ausbildungsumlagen, die Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen bezahlen müssen, werden auch in diesem Gesetzentwurf nicht abgeschafft.
Die häusliche Pflege wird nicht unterstützt und die pflegenden Angehörigen erfahren wieder keinerlei Wertschätzung.

http://historix108.wordpress.com/2014/04/15/pflege-in-deutschland-die-schleichende-katastrophe/ …

Wer da an Lobbyismus denkt ist wohl ein Schelm!

Von einer Erhöhung des Pflegegeldes kann hier nicht geredet werden - diese lächerliche Erhöhung gleicht nicht einmal die Inflationsrate aus.
Auch für die Pflegebedürftigen wird der Beitrag zur Pflegekasse im Jahr 2015 erhöht, auch Pflegebedürftige müssen den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung bezahlen.
In den Jahren 2013 und 2014 wurden die Beiträge zur Pflegekasse ebenfalls erhöht. Das Pflegegeld für die Pflegestufe III wurde jedoch nicht erhöht. Pflegebedürftigen der Pflegestufe III wurde also weniger Geld ausbezahlt.
Den Pflegebedürftigen wird die Beitragserhöhung direkt von ihrer Rente abgezogen und dann gleich wieder in die Pflegeversicherung verschoben!
So stellt sich die Pflegegelderhöhung als große Lüge heraus, denn die Pflegebedürftigen bezahlen die Erhöhung mit ihrer eigenen Rente.
Man kann hier wohl eher von einer Kürzung als von einer Erhöhung des Pflegegeldes sprechen.
Außerdem sind in diesem Gesetzentwurf die Pflegebedürftigen der Pflegestufe III in keiner Weise berücksichtigt. Diese Menschen werden in diesem Gesetzentwurf nicht berücksichtigt, sie werden diskriminiert.
Wir fordern Gleichbehandlung der Menschen mit Pflegestufe III und endlich ein Ende der Diskriminierung dieser Pflegebedürftigen.

Auch die zusätzlichen Betreuungsleistungen sollen erhöht werden um um ganze € 4,00 bzw. € 8,00 im Monat. Die Preise der Dienstleister für zusätzliche Betreuungsleistungen wurden 2014 erhöht und wir mussten pro Stunde € 3,-- mehr bezahlen.

Schon jetzt bezahlen wir für die "Große Toilette" täglich über € 115,-- pro Stunde dazu kommen noch Wegegeld, Ausbildungsumlage und Investitionskosten.

Wer wird letztendlich mehr Geld zur Verfügung haben? Bestimmt nicht die Pflegebedürftigen, sondern wieder einmal die Pflegedienste, die teilstationären Tagespflegeeinrichtungen und die Pflegeheime. Wieder werden diese Einrichtungen mehr Geld bekommen. Die Pflegebedürftigen werden keine Verbesserung der katastrophalen Zustände erleben und weiterhin unter den unhaltbaren Missständen leiden.

Der Gesetzentwurf ist wieder ein Beitrag zur Gewinnmaximierung der verschiedenen Pflegeeinrichtungen, trägt aber nicht zur Verbesserung der Pflegebedürftigen und den pflegenden Angehörigen bei.




Montag, 26. Mai 2014

mittendrin Ulrich Metz: 30 Jahre Bildjournalismus - Einladung zur Foto-Ausstellung in Tübingen

Wir haben uns sehr gefreut, über eine Einladung zur Ausstellung in der


 Kulturhalle in Tübingen
vom 06. Juni bis 05. Juli 2014


mittendrin
Ulrich Metz: 30 Jahre Bildjournalismus

Eröffnung am Donnerstag, 05. Juni, 19 Uhr

Begrüßung:
Oberbürgermeister Boris Palmer
Einführung:
Burkhard Baltzer, Chefredakteur
KUNSTUNDKULTUR der ver.di



Öffnungszeiten:
Dienstag bis Freitag 15 bis 19 Uhr
Samstag 11 bis 14 Uhr
Kulturhalle Tübingen, Nonnengasse 19


Hier stellt der bekannte Tübinger Fotojournalist Ulrich Metz seine fotografischen Arbeiten der letzten dreißig Jahre aus.
Es werden u.a. auch Bilder von einem "Dieter Thomas Kuhn & Band" Konzert  https://www.facebook.com/dtkband ausgestellt und verkauft.  

Es ist sicherlich eine der schönsten und interessantesten Fotoausstellungen, die man bisher in Tübingen gesehen hat.

Als er die Einladungskarte gelesen hat, hat er sich sehr gefreut und sein großer Wunsch ist es, die Ausstellung zu besuchen. Nun wollen wir das Beste hoffen, es wird schon klappen!

Donnerstag, 22. Mai 2014

Alternativmedizin-News Akupunktur, TCM, Homöopathie: Kann 80%-iges Johanniskraut-Extrakt gegen Alzheime...

Alternativmedizin-News Akupunktur, TCM, Homöopathie: Kann 80%-iges Johanniskraut-Extrakt gegen Alzheime...: Die Zahl der Demenzerkrankungen nimmt immer mehr zu. Rund zwei Drittel der Demenzkranken sind an der Alzheimer Demenz erkrankt. Hierbei hand...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Merkel 29....

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Merkel 29....: Ob sich die Kanzlerin wohl erinnert? Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Merkel Datum: 29. Januar 2014 Ort: Deutscher Bundest...

Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Merkel 29.01.2014


Ob sich die Kanzlerin wohl erinnert?

Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Merkel

Datum:
29. Januar 2014
Ort:
Deutscher Bundestag
in Berlin

Zitat Anfang: "Die Menschlichkeit einer Gesellschaft zeigt sich vor allem an ihrem Umgang mit Schwachen.
Sie zeigt sich in den Situationen, in denen Menschen auf Schutz und Hilfe angewiesen sind: wenn sie alt sind und wenn sie krank sind. Der medizinische Fortschritt ermöglicht immer neue Heilungs- und Behandlungsmöglichkeiten. Unsere Lebenserwartung steigt stetig an, und gleichzeitig sind immer mehr Menschen auf Pflege angewiesen. Jeder muss die medizinische Versorgung bekommen, die er braucht, und jeder Mensch muss in Würde sterben können. Das sind die zentralen Aufgaben der Politik für unser Gesundheits- und Pflegesystem.
Die Bundesregierung will dafür Sorge tragen, dass die medizinische Versorgung verbessert wird, insbesondere bei der Versorgung mit Fachärzten. Jeder muss schnell und gut behandelt werden. Die hohe Qualität unserer medizinischen Versorgung muss auch in Zukunft gerade im ländlichen Raum gesichert werden. Dabei spielt die Entwicklung der Telemedizin im Übrigen eine zentrale Rolle.
Für die Pflege werden wir die Leistungen in den nächsten vier Jahren um insgesamt 25 Prozent gegenüber heute steigern. Die zusätzlichen Mittel werden wir insbesondere erstens für die Verbesserung der pflegerischen Leistungen einsetzen – dabei werden wir gleichzeitig die Bürokratie mindern –, zweitens für eine bessere Ausbildung und Bezahlung der Pflegekräfte nutzen, um den vielerorts herrschenden Pflegenotstand abzubauen, und drittens für den Aufbau einer demografischen Reserve verwenden, um zukünftige Generationen vor zu hohen Belastungen zu schützen.
Auch werden wir Hospize und die Palliativmedizin stärken.
Doch bei allem dürfen wir zu keiner Zeit vergessen: Immer noch leisten Familienangehörige die meiste Pflegearbeit. Sie gehen dabei oft bis an die Grenzen ihrer Kräfte, nicht selten darüber hinaus. Sie sind die stillen Helden unserer Gesellschaft.
Das zeigt einmal mehr: Die Familien sind das Herzstück unserer Gesellschaft. Deshalb arbeiten wir für verlässliche und gute Rahmenbedingungen." Zitat Ende

Mittwoch, 21. Mai 2014

Investitionskosten ein Selbstbedienungsladen für Pflegeheime und Tagespflegeeinrichtungen.

Lesen Sie dazu den Artikel von dem Journalisten Michael den Hoet:

"Pflege in Deutschland: Die schleichende Katastrophe"

http://historix108.wordpress.com/2014/04/15/pflege-in-deutschland-die-schleichende-katastrophe/

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Endlich in der Akut-Neurologischen Wunschklinik in...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Endlich in der Akut-Neurologischen Wunschklinik in...: Es war soweit: Er sollte jetzt in meine Wunschklinik "Kliniken Schmieder, Allensbach" überstellt werden. Ich wartete aufgeregt und...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Ablehnung durch die vierte Tagespflegeeinrichtung ...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Ablehnung durch die vierte Tagespflegeeinrichtung ...: Nun hat auch die vierte Tagespflegeeinrichtung in Tübingen seine Versorgung abgelehnt. Seine Versorgung in der Tagespflege haben abgeleh...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Zur ärztlichen Zweitmeinung ist stationärer Aufent...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Zur ärztlichen Zweitmeinung ist stationärer Aufent...: Bei seiner Krankenkasse, AOK Tübingen, haben wir einen Antrag zur Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung zu seiner Erkrankung und zu seine...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Ein grotesker Pflegefall - Einem schwerbehinderten...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Ein grotesker Pflegefall - Einem schwerbehinderten...: Lesen Sie hier den Bericht: Socialimpuls Für Menschen mit sozialem Engagement  auf Facebook http://www.socialimpuls.de/senioren...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Antrag auf einen Antrag für Verhinderungspflege be...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Antrag auf einen Antrag für Verhinderungspflege be...: Auch in diesem Jahr musste ich wieder einen Antrag stellen, damit ich von der Pflegekasse einen Antrag zur Verhinderungspflege bekomme. Die...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Verhinderungspflege stundenweise

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Verhinderungspflege stundenweise: Wird die Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch genommen, bleibt der gesetzliche Anspruch auf das komplette Pflegegeld erhalten. V...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Dringend nötige Therapie wird von der AOK Tübingen...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Dringend nötige Therapie wird von der AOK Tübingen...: Die Behörde AOK Baden-Württemberg macht Kranken und Behinderten sowie den pflegenden Angehörigen das Leben schwer, sehr schwer.  Wieder e...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Hypoxischer Hirnschaden (1) Ursachen eines hypoxis...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Hypoxischer Hirnschaden (1) Ursachen eines hypoxis...: Ein hypoxischer Hirnschaden entsteht durch Sauerstoffmangel und / oder durch einen fehlenden oder stark verminderten Blutfluß im Gehirn du...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Dringend nötige Therapie wird von der AOK Tübingen...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Dringend nötige Therapie wird von der AOK Tübingen...: Die Behörde AOK Baden-Württemberg macht Kranken und Behinderten sowie den pflegenden Angehörigen das Leben schwer, sehr schwer.  Wieder e...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Tagespflegen in Tübingen lehnen Patienten mit hypo...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Tagespflegen in Tübingen lehnen Patienten mit hypo...: Erneut wurde er von einer Tagespflege in Tübingen abgelehnt - obwohl er so gerne dort war. Auf eine schriftliche Begründung warte ich noch...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Ablehnung durch die vierte Tagespflegeeinrichtung ...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Ablehnung durch die vierte Tagespflegeeinrichtung ...: Nun hat auch die vierte Tagespflegeeinrichtung in Tübingen seine Versorgung abgelehnt. Seine Versorgung in der Tagespflege haben abgeleh...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: § 41 SGB XI Tagespflege und Nachtpflege

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: § 41 SGB XI Tagespflege und Nachtpflege: (1) Pflegebedürftige haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Keine Tagespflege will ihn aufnehmen, schreibt das...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Keine Tagespflege will ihn aufnehmen, schreibt das...: "Keine Tagespflege will ihn aufnehmen" lautet die Überschrift des Artikels in dem das Schwäbische Tagblatt aus Tübingen über die S...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Hat das Grundgesetz Gültigkeit für Schwerbehindert...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Hat das Grundgesetz Gültigkeit für Schwerbehindert...: Noch immer hat sich an unserer Situation - seit 5 Monaten - nichts verändert. Er bekommt keinen Tagespflegeplatz in Tübingen. Die Pflegeka...

Dienstag, 20. Mai 2014

Hat das Grundgesetz Gültigkeit für Schwerbehinderte und Pflegebedürftige? AOK bezahlt nicht für seine Tagespflege.

Noch immer hat sich an unserer Situation - seit 5 Monaten - nichts verändert.
Er bekommt keinen Tagespflegeplatz in Tübingen.
Die Pflegekasse der AOK Baden-Württemberg hat bisher an der Situation nichts geändert und bezahlt keine Tagespflege für ihn.
Ich kann nur noch sehr eingeschränkt arbeiten. Das uns zustehende Geld für die Verhinderungspflege, € 1.550,--  jährlich, ist seit März verbraucht.

Den uns von der Tagespflege Bürgerheim Tübingen noch einmal  vorgeschlagenen Probetag konnten wir nicht wahrnehmen, da er im Krankenhaus war.
Wir werden diesen Probetag auch nicht mehr wahrnehmen, denn es hat sich in dieser teilstationären Tagespflegeeinrichtung nichts verändert.

Die Tagespflege Bürgerheim hat weder zusätzliche Toiletten eingebaut noch zusätzliches Personal bekommen. 
Zuerst sollten, auch für Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen, menschenwürdige Rahmenbedingungen in den Tagespflegeeinrichtungen geschaffen werden, bevor er noch einmal einen Probetag machen wird.

Er ist ein Mensch und hat das Recht wie ein Mensch behandelt zu werden.

Man sollte meinen, dass das Grundgesetz auch für Pflegebedürftige und Behinderte Gültigkeit hat.


Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland





Art 1 

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.



Art 2 

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Art 3 

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.



Dienstag, 11. März 2014

Artikel im Schwäbischen Tagblatt, Tübingen, vom 05.03.2014

Auf diesem Wege möchte ich mich herzlich bedanken, für die Mails, Briefe und Anrufe die uns durch den Artikel des Schwäbischen Tagblatts http://www.tagblatt.de/Home/nachrichten/tuebingen_artikel,-Der-Fotojournalist-Kurt-Henseler-sucht-Betreuung-_arid,249386.html  erreichten.
Sie alle machen mir Mut, diesen Weg weiter zu gehen und nicht aufzugeben.

DANKE!

Keine Tagespflege will ihn aufnehmen, schreibt das Schwäbische Tagblatt Tübingen

"Keine Tagespflege will ihn aufnehmen" lautet die Überschrift des Artikels in dem das Schwäbische Tagblatt aus Tübingen über die Schwierigkeiten berichtet, eine teilstationäre Tagespflege für Ihn zu finden

http://www.tagblatt.de/Home/nachrichten/tuebingen_artikel,-Der-Fotojournalist-Kurt-Henseler-sucht-Betreuung-_arid,249386.html

In diesem Artikel kommt auch der Pressesprecher der AOK zu Wort:
Zitat Anfang: "Wir zahlen an der Obergrenze. Mehr gibt die Gesetzeslage nicht her. Das wäre grob fahrlässig." Zitat Ende.

Dieser Aussage des Pressesprechers der AOK möchte ich hier scharf widersprechen.
Es wird hier absolut nicht an der Obergrenze bezahlt! 

Eine Einstufung in eine höhere Stufe der Pflegeversicherung meines Mannes wurde von der AOK Tübingen abgelehnt. 
Dieses würde jedoch sehr wohl  die "Gesetzeslage hergeben".

Mein Mann hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine Versorgung und Pflege in einer teilstationären Tagespflege, die Kosten muss zu einem Teil die Pflegeversicherung bezahlen. 
Dieses gibt die "Gesetzeslage" her. 
Auch dieses wird von der AOK Baden-Württemberg nicht erfüllt, d.h. es wird keine teilstationäre Versorgung zur Verfügung gestellt - also wird auch nicht für seine Pflege und Versorgung bezahlt.
Hier besteht offensichtlich ein struktureller Mangel an entsprechenden teilstationären Pflegeeinrichtungen in Tübingen, den die AOK Tübingen bisher nicht beseitigt hat.
Eine alternative Versorgung und Pflege hat die AOK bisher nicht angeboten. 
Die Kostenübernahme für die alternativen Versorgungs- und Pflegevorschläge von unserer Seite, lehnte die AOK bisher kategorisch ab.

Die Pflegekassen (Körperschaft des öffentlichen Rechts), der gesetzlichen Krankenkassen (Körperschaft des öffentlichen Rechts) sind nach der Gesetzeslage verpflichtet, die Möglichkeit der teilstationären Pflege und Versorgung in Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen zu gewährleisten. Dieser offensichtliche Mangel an teilstationären Pflegeeinrichtungen ist den Pflegekassen, auch der AOK Pflegekasse Tübingen anzulasten.



Dienstag, 11. Februar 2014

Zur ärztlichen Zweitmeinung ist stationärer Aufenthalt im Krankenhaus nötig.


Bei seiner Krankenkasse, AOK Tübingen, haben wir einen Antrag zur Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung zu seiner Erkrankung und zu seinen Therapien gestellt. Dieses wurde genehmigt.

Durch die Schwere der Erkrankung ist hierfür ein mehrwöchiger stationärer Aufenthalt im Krankenhaus nötig.


Da jeder Patient die freie Wahl des Arztes bzw. des Krankenhauses hat, haben wir uns an das Krankenhaus unseres Vertrauens gewandt und dann die nötigen Schritte unternommen.

Nehmen Sie als Betroffene diese Möglichkeit der Therapieüberprüfung auf jeden Fall in Anspruch. Bei schwerstkranken Menschen mit hypoxischen Hirnschädigung ist diese Überprüfung der zahlreichen Therapien wichtig und nötig.

Montag, 10. Februar 2014

Dringend nötige Therapie wird von der AOK Tübingen wieder nicht genehmigt.

Die Behörde AOK Baden-Württemberg macht Kranken und Behinderten sowie den pflegenden Angehörigen das Leben schwer, sehr schwer. 


Wieder einmal hat die AOK Tübingen seine Therapien nicht genehmigt.
Der Antrag auf Logopädie wurde nicht genehmigt.
Er braucht die Therapie jedoch dringend.

Jetzt geht der Hickhack wieder von vorne los.
Die Krankenkasse sagt, dass er die Therapien bekommen kann, die Ärztin sagt, dass die Krankenkasse die Therapien nicht genehmigt.
Wer erzählt jetzt hier die Unwahrheit?
Dieses Theater ist unglaublich!
Seit Monaten bekommt er keine Therapien mehr und die Krankenkasse und der MDK sind der Ansicht, dass er jetzt eine Therapiepause braucht. Wie lange soll denn eine Therapiepause dauern?






Montag, 27. Januar 2014

Kampf um Tagespflegeplatz


Ich kämpfe für einen Tagespflegeplatz für meinen Mann und würde mich über Unterstützung freuen, denn die benötigen wir dringend.



Ablehnung durch die vierte Tagespflegeeinrichtung in Tübingen..





Ein grotesker Pflegefall - Einem schwerbehinderten Mann wird die Pflege verweigert!

Lesen Sie hier den Bericht:


Tagespflegen in Tübingen verweigern Mann die Aufnahme


Wir freuen uns über jede Unterstützung. Schreiben Sie an die AOK Tübingen, veröffentlichen und teilen Sie die Berichte, informieren Sie die Medien. Vielen Dank



Angleichung des Pflegegeldes an die Pflegesachleistungen
Jede Unterschrift zählt! * Online: http://www.pflegeinitiative.org/petition/


Ein grotesker Pflegefall - Einem schwerbehinderten Mann wird die Pflege verweigert!


Lesen Sie hier den Bericht:




http://www.socialimpuls.de/senioren-und-soziales

Freitag, 24. Januar 2014

Die Einnahmen der Pflegeversicherungen steigen seit 5 Jahren.

Die Wirtschaftswoche hat am 23.01.2014 veröffentlicht:

Zitat Anfang:

Die Einnahmen der Pflegeversicherung steigen seit fünf Jahren. 
2012 standen Einnahmen von 23 Milliarden Euro Ausgaben von 22,9 Milliarden Euro gegenüber. 
Zuletzt hatte es 2007 einen negativen Saldo in der Pflegekasse gegeben. 

Die  Pflegeversicherung verfügte Ende 2012 über 5,55 Milliarden Euro.

Zitat Ende.






Dienstag, 21. Januar 2014

Antrag auf einen Antrag für Verhinderungspflege bei der Pflegekasse, AOK Tübingen, gestellt.

Auch in diesem Jahr musste ich wieder einen Antrag stellen, damit ich von der Pflegekasse einen Antrag zur Verhinderungspflege bekomme.
Die Bürokratie nimmt kein Ende! Wenigstens kann ich einen Antrag für das ganze Jahr 2014 stellen und muss nicht für jede Stunde der Verhinderungspflege einen Antrag stellen. Warum werden den Betroffenen nicht zum Anfang eines Jahres automatisch diese Anträge zugestellt?

In diesem Antrag werden von der Pflegekasse verschiedene Angaben abgefragt u.a. möchte die Pflegekasse wissen, ob ich Erholungsurlaub nehme, ob ich krank bin oder welche Gründe sonst vorliegen, dass ich die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen will.
Ich empfinde dieses als Diskriminierung meiner Person, als eine Beschneidung meiner persönlichen Freiheit. Die Pflegekasse bezahlt meine Leistung als pflegende Angehörige nicht, möchte von mir aber wissen weshalb ich, die mir gesetzlich zustehende Verhinderungspflege in Anspruch nehmen möchte.

Sind pflegende Angehörige Menschen zweiter Klasse, die eine Erlaubnis für Freizeit von der Pflegekasse brauchen, wenn sie ihre Angehörigen stunden- oder tageweise nicht pflegen können?

Kein Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer fragen, weshalb er Urlaub nehmen möchte, aber die Pflegekasse erlaubt sich solche Fragen bei pflegenden Angehörigen!
"Familien brauchen massive Hilfen! Die Familien sind der größte und preisgünstigste Pflegedienst der Nation, wenn der uns zusammenbricht, dann können wir nur noch beten." (Claus Fussek) Zitat  http://www.pflegeinitiative.org/category/aktuelles/
Angleichung des Pflegegeldes an die Pflegesachleistungen
Jede Unterschrift zählt! * Online: http://www.pflegeinitiative.org/petition/


Reha-Antrag zur Verbesserung seiner Mobilität von seiner Krankenkasse, AOK Tübingen, abgelehnt.

Seit der Nierenoperation und MRSA-Infektion im Uniklinikum Tübingen, Urologie http://hypoxischer-hirnschaden.blogspot.de/2013/09/dem-tod-wieder-sehr-nahe-in-der.html ist er in seiner Mobilität erheblich eingeschränkt d.h. stehen kann er nur noch mit Hilfe, er kann seither nicht mehr gehen, benötigt einen Rollstuhl und ist auf erheblich mehr Hilfe angewiesen als vorher.

Da er in der Frühreha schon einmal in kürzerster Zeit das Gehen wieder lernte, schlug die Hausärztin vor, dass er noch einmal zur medizinische Rehabilitation solle, da Aussichten bestünden, dass er wieder mobiler werden könnte, sich dadurch seine Pflegebedürftigkeit mindern könne und einer weiteren Verschlimmerung seines Zustandes vorgebeugt würde.
Ganz so, wie es der Gesetzgeber im SGB XI, § 5 vorsieht.
Er war einverstanden, ich war einverstanden, Allensbach war einverstanden - nur seine Krankenkasse ist nicht einverstanden und hat den Reha-Antrag abgelehnt.

Nun geht die Bürokratie weiter - Widerspruch schreiben, Akteneinsicht verlangen, Arztberichte anfordern, Begründungen schreiben usw.
Mich kostet das alles Zeit und Geld. Aber es kostet auch die Krankenkasse Geld, viel Geld.

Die Krankenkasse wollte ihm auch mal wieder seine ambulanten Therapien streichen.

Da ich nicht weiß, wie lange sich das hinzieht, habe ich nun einen Antrag auf eine Erhöhung seiner Pflegestufe gestellt und warte nun, dass wir einen MDK-Termin bekommen.



Montag, 20. Januar 2014

§ 41 SGB XI Tagespflege und Nachtpflege

(1) Pflegebedürftige haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Die teilstationäre Pflege umfaßt auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück.

(2) Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen der Leistungsbeträge nach Satz 2 die pflegebedingten Aufwendungen der teilstationären Pflege, die Aufwendungen der sozialen Betreuung und die Aufwendungen für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege.

(3) Pflegebedürftige können nach näherer Bestimmung der Absätze 4 bis 6 die Ansprüche auf Tages- und Nachtpflege, Pflegegeld und Pflegesachleistung nach ihrer Wahl miteinander kombinieren.
 
(4) Wird die Leistung nach Absatz 2 nur zusammen mit Sachleistungen nach § 36 in Anspruch genommen, dürfen die Aufwendungen insgesamt je Kalendermonat 150 vom Hundert des in § 36 Abs. 3 und 4 für die jeweilige Pflegestufe vorgesehenen Höchstbetrages nicht übersteigen. Dabei mindert sich der Sachleistungsanspruch nach § 36 Abs. 3 und 4 um den Vomhundertsatz, mit dem die Leistung nach Absatz 2 über 50 vom Hundert in Anspruch genommen wird.
 
(5) Wird die Leistung nach Absatz 2 nur zusammen mit Pflegegeld nach § 37 in Anspruch genommen, erfolgt keine Minderung des Pflegegeldes, soweit die Aufwendungen für die Leistung nach Absatz 2 je Kalendermonat 50 vom Hundert des in § 36 Abs. 3 und 4 für die jeweilige Pflegestufe vorgesehenen Höchstbetrages nicht übersteigen. Ansonsten mindert sich der Pflegegeldanspruch nach § 37 um den Vomhundertsatz, mit dem die Leistung nach Absatz 2 über 50 vom Hundert in Anspruch genommen wird.
 
(6) Wird die Leistung nach Absatz 2 zusammen mit der Kombination von Geldleistung und Sachleistung (§ 38) in Anspruch genommen, bleibt die Leistung nach Absatz 2 unberücksichtigt, soweit sie je Kalendermonat 50 vom Hundert des in § 36 Abs. 3 und 4 für die jeweilige Pflegestufe vorgesehenen Höchstbetrages nicht übersteigt. Ansonsten findet § 38 Satz 2 mit der Maßgabe Anwendung, dass bei der Ermittlung des Vomhundertsatzes, um den das Pflegegeld zu kürzen ist, von einem Gesamtleistungsanspruch in Höhe von 150 vom Hundert auszugehen ist und der Restpflegegeldanspruch auf den Betrag begrenzt ist, der sich ohne Inanspruchnahme der Tagespflege ergeben würde.
 
(7) In Fällen, in denen Pflegebedürftige ambulante Pflegesachleistungen und Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nehmen, sind die Vergütungen für ambulante Pflegesachleistungen vorrangig vor den Vergütungen für Tages- oder Nachtpflege abzurechnen und zu bezahlen.

Sonntag, 19. Januar 2014

Dienstag, 14. Januar 2014

Wieder hat sich seine Herzleistung verbessert und seine Herzinfarktnarbe erneut verkleinert.

Wir waren wieder zur Kontrolle beim Kardiologen und die Untersuchungen ergaben, dass sich seine Herzleistung erneut verbessert hat, die große Narbe seines Herzinfarktes hat sich weiter verkleinert und der Herzmuskel arbeitet wieder besser.
Dieses war die dritte kardiologisch Untersuchung, die eine Verbesserung seiner Erkrankung anzeigte.
Das war für uns eine freudige Nachricht und zeigt mir, dass wir homöopathisch auf dem richtigen und guten Weg sind.

In den Jahren 2011 und  2012 war seine Herzleistung mehr als schwach und die Klinikärzte verordneten Ihm ACE-Hemmer und Beta-Blocker. Diese Medikamente konnte er nicht gut vertragen und es kam immer wieder zu Atemnot, Schmerzen in der Brust, zur starken Verlangsamung des Pulses und zu Problemen mit dem Blutdruck.
Deshalb wurde er häufig durch den Hausarzt und Notarzt zur stationären Behandlung in das UKT eingeliefert. Die Untersuchungen ergaben keinen neuen Befund. Es ging ihm jedoch nicht gut. Die Klinikärzte sahen keinen Zusammenhang zwischen der Medikation und den Beschwerden.
Hier konnte ihm nicht geholfen werden.
Darauf hin setzte ich die Beta-Blocker langsam ab und reduzierte die ACE-Hemmer Schritt für Schritt.
Blutdruckkontrollen machte ich mehrmals täglich.

Erneut überprüfte ich die homöopathische Medikation und kam dabei wieder auf dieses Mittel, das ich ihm schon gab. Sein homöopathisches Arzneimittel nahm er regelmäßig ein. Es ging ihm zunehmend besser, er wurde stabiler.

Bei der nächsten kardiologischen Untersuchung konnte der Kardiologe das Ergebnis nicht glauben, denn seine große Herzinfarktnarbe hatte sich stark zurückgebildet und verkleinert.  Er dachte sein Gerät wäre kaputt und untersuchte noch einmal - das Ergebnis war richtig: die Herzinfarktnarbe hat sich verkleinert, seine Herzleistung hatte sich verbessert.
Der ACE-Hemmer wurde nach diesem Untersuchungsergebnis komplett abgesetzt.

Bitte setzen Sie nicht ohne kardiologischen Rat und Unterstützung Ihre Blutdrucksenker ab, das könnte gefährlich werden. Besprechen sie unbedingt alle Schritte mit Ihrem Kardiologen. 
Lassen Sie sich bei allen Schritten von einem in Klassischer Homöopathie ausgebildeten, erfahrenen Heilpraktiker und/oder Arzt und ihrem Kardiologen begleiten.

Denken Sie immer daran: Jeder Mensch ist anders, jeder Mensch benötigt eine spezielle Behandlungsmethode und eine auf ihn ausgerichtete Therapie.

Dieser Blog ist keinesfalls als Therapieanleitung zu verstehen.






Sonntag, 5. Januar 2014

Herzinfarkt, Herzstillstand - 20 Minuten warten auf den Notarzt.

Als er erkrankte, habe ich 18 Minuten auf den Notarzt gewartet.
Bis der Notarzt dann bei Ihm in der Wohnung war, vergingen noch einmal 3 Minuten - denn der Notarzt  ging zuerst in eine falsche Wohnung. Ich konnte das Blaulicht vom Schlafzimmerfenster aus sehen, doch es kam keiner. Also musste ich ihn alleine lassen, durch das ganze Haus und dann auf die Straße rennen und den Notarzt suchen. Es vergingen wieder kostbare Minuten, Minuten die sein Überleben gefährdet haben. So wurde er erst nach mehr als 20 Minuten notärztlich behandelt, d.h. reanimiert.
Das ist eine sehr lange Zeit, für einen Menschen in dieser Situation.
Wie würde sein gesundheitlicher Zustand heute aussehen, wenn der Notarzt früher gekommen wäre?
Würde es ihm dann besser gehen? Ich denke ja, denn bei einem Herzstillstand und dem daraus resultierenden Sauerstoffmangel und dem mangelnden Blutfluss ist jede Minute, ja jede Sekunde kostbar um das Überleben zu sichern und gesundheitliche Folgeschäden zu mindern.





Samstag, 4. Januar 2014

Schädel-Hirn-Trauma in der Kurzzeitpflege. Schwerste Misshandlungen und Vernachlässigung in der Kurzzeitpflege

Nach einer sehr schweren Zeit freuen wir uns auf seinen Geburtstag.

Am 29. Januar ist sein Geburtstag.
Er freut sich schon darauf und hofft, dass er möglichst viele Karten, Briefe und E-Mails bekommt.

Wir haben in den letzten 8 Wochen eine sehr schwere Zeit gehabt.

Es ging ihm gesundheitlich nicht sehr gut und er musste mehrfach stationär in das Krankenhaus eingeliefert werden.
Jetzt scheint er wieder auf dem Wege der Besserung zu sein, jedoch ist er noch sehr müde und schwach.

Zur Erholung sollte er nach einem Krankenhausaufenthalt für 14 Tage in Kurzzeitpflege gehen.
Dort ging er dann auch gerne hin. Diese Entscheidung war fatal, wie sich dann herausstellte.

Er wurde wohl sediert in seinen Rollstuhl gesetzt und fiel (lt. Aussage des Pflegeheimes) aus dem Rollstuhl nach vorne heraus, direkt auf den Kopf und zog sich ein Schädel-Hirn-Trauma, St. I, zu. Er lag wohl längere Zeit auf dem Boden, bis sein Sturz vom Personal bemerkt wurde.
Mit den Kopfverletzungen haben wir bis heute immer noch schwer zu kämpfen.
Während dieser 14 Tage musste er mehrfach stationär, auch durch den Notarzt, in das UKT eingeliefert werden.
In der Kurzzeitpflege bekam er einen Dekubitus. Dieses wurde von den Pflegekräften nicht behandelt, erst als ich mich deshalb wehrte, wurde er behandelt.
Sein Sitzkissen vom Rollstuhl wurde ihm weggenommen und er musste auf Schrauben sitzen. Er wurde in der ganzen Zeit im Gesicht einmal teilrasiert, sein Hals wurde gar nicht rasiert. Socken und T-Shirt musste er 5 Tage tragen - diese wurden nicht gewechselt. Die Kleidungsstücke waren dreckig, fleckig und haben gestunken.
Ich hatte ihm Montags im Krankenhaus, bevor er zur Kurzzeitpflege kam, Socken und T-Shirt angezogen und genau diese Kleidung trug er immer noch als er 5 Tage später ins UKT eingeliefert wurde. Auch körperlich war er nicht sauber. Er war verdreckt, verwahrlost und hat nach Fäkalien und Urin gerochen.
Offensichtlich durfte mein Mann nicht zur Toilette gehen, denn mehrfach habe ich ihn von den Socken bis zum Hals total nass angetroffen. Wenn ich ihn im Bett angetroffen habe, war dieses auch total, einschließlich Bettdecke und Kopfkissen, nass.
Er hat mir unter Tränen erzählt, dass er geschlagen wurde. Von wem, das konnte ich nicht genau erfahren.
Es wurde ihm das Essen weggenommen, obwohl er noch nicht fertig war - ich hatte ihn angerufen und konnte das Geschehen am Telefon verfolgen. Er hat sich dagegen gewehrt und gerufen: bitte da lassen, ich bin noch nicht fertig, ich habe Hunger und möchte essen. Keine Gnade, das Essen wurde von der Pflegerin konfisziert. Weil ich ihn anrief, durfte er nicht essen und trinken.

Man gab ihm Alkohol zu trinken, obwohl er Medikamente einnahm, die Alkohol komplett ausschließen.
In dieser Einrichtung bekommen die Menschen schon zum Mittagessen Alkohol vorgesetzt, wohl damit sie betrunken oder angetrunken schneller müde werden und keine Arbeit mehr machen.

Ich musste mit ansehen, wie Bewohner einen Pflegebedürftigen körperlich attackierten und die Pflegekräfte dieses nicht unterbunden haben, sondern das lustig fanden und gelacht haben.
Ich musste erleben, wie ein Pflegebedürftiger (Rollstuhlfahrer) um einen Toilettengang gebettelt hat und deshalb von einer Pflegekraft massiv bedroht und bestraft wurde. Der Toilettengang erfolgte für den armen Mann natürlich nicht.
Ich musste erleben, dass mein Mann nicht genug zu essen bekam, weil die Pflegekräfte sich schon reichlich bedient hatten und deshalb kein Essen mehr für die Bewohner vorhanden war.
Briefe, die an meinen Mann adressiert waren, wurden einfach aufgemacht und erst nach mehreren Nachfragen an mich herausgegeben.

Ich habe erlebt, dass das Pflegepersonal sich nicht an die Schweigepflicht gehalten hat und Details über die Erkrankungen, das Verhalten, den sozialen Status, die intimsten Familienangelegenheiten usw. der Heimbewohner, Besuchern erzählten.

Diese Einrichtung ist ein großes, kirchlich geführtes Haus, mit geschätzten 70 Heimbewohnern und vielen Menschen die im Trakt "Betreutes Wohnen leben. Für diese geschätzte 100 Menschen steht eine Pflegekraft z.B. für die Nach zur Verfügung.

Ja, das ist ja dann wohl "professionelle Pflege". Da kann ich noch sehr viel lernen. Professionelle Pflege heißt wohl, die zu pflegenden Menschen nicht zu versorgen, nicht die Grundpflege durchzuführen, sie verdrecken und verwahrlosen zu lassen.
Für den Tagespreis der Kurzzeitpflege hätte er in ein sehr gutes 4-5 Sterne-Hotel gehen können und wäre sicherlich nicht schlechter versorgt gewesen.

Pflege ist sicherlich kein leichter Beruf und wird vielleicht auch nicht sehr gut bezahlt, bestimmt gibt es zu wenig Personal. Jedoch ist dieses keine Rechtfertigung oder Entschuldigung, Pflegebedürftige zu quälen, zu demütigen und zu vernachlässigen. Die sadistische Freude, Pflegebedürftige so zu plagen, kann man nicht auf das System schieben, sondern einzig und allein auf die betreffenden Pflegekräfte.

Ich habe auch schon andere Pflegekräfte, z.B. im Paul-Lechler-Krankenhaus in Tübingen und in den Kliniken Schmieder in Allensbach erlebt. Diese Pflegekräfte müssen auch "arbeiten", bekommen sicherlich auch nicht mehr Gehalt, jedoch habe ich in diesen Häusern nie erlebt, dass die Pflegebedürftigen gequält, gedemütigt und vernachlässigt werden.

Wäre er ein Tier, dann hätte ich den Tierschutzverein konsultieren können, die würden Tieren in einer solchen Situation helfen und sie befreien - unter Polizeischutz. Für kranke und pflegebedürftige Menschen gibt es leider diese Möglichkeiten nicht.

Als er wieder nach Hause kam, war er so glücklich und froh und sagte mir: es ist so schön daheim, ich will nicht mehr weg. Unsere Haustiere haben sich auch wieder sehr über seine Rückkehr gefreut und sind tagelang nicht mehr von seiner Seite gewichen.
Ich habe mir geschworen: einmal Kurzzeitpflege und nie wieder!

Nun hoffe ich, dass ich ihn mit den homöopathischen Arzneien weiter gut unterstützen kann und er sich  wieder schnell erholen kann.

Wenn ihr ihm eine Freude machen wollt, so schreibt ihm zum Geburtstag.


Ablehnung durch die vierte Tagespflegeeinrichtung in #Tübingen..

Nun hat auch die vierte Tagespflegeeinrichtung in Tübingen seine Versorgung abgelehnt.


Seine Versorgung in der Tagespflege haben abgelehnt: 

Bürgerheim Tübingen, 
KBF Tübingen, 
Seniorentreff im Schönblick, Tübingen
Luise-Poloni-Heim, Tübingen.

Die Begründung lautet immer, dass er mehr als dreimal täglich zur Toilette muss, nicht genügend Personal vorhanden ist, nicht genügend Toiletten vorhanden sind usw.
Mehr als drei Toilettengänge am Tag sind nicht erlaubt und nicht akzeptabel.
Die Leiterin einer Einrichtung hat mir vorgeschlagen, ihn zu sedieren damit er nicht mehr so häufig zur Toilette muss. Zu diesem Vorschlag muss ich wohl nichts mehr sagen - da ist alles gesagt.
Da ist auch gesagt unter welchen Umständen und Bedingungen Menschen in manchen teilstationären Einrichtungen leben.

Das Bürgerheim Tübingen hat einen erneuten Probetag vorgeschlagen - diesen werden wir wahrnehmen.
Ob er wohl dieses mal aufgenommen wird? Ich bin gespannt.

Er war immer ein kommunikativer Mensch und war immer viel mit anderen Menschen, auch durch seinen Beruf bedingt, zusammen.
Noch heute ist er kommunikativ, unterhält sich gerne und möchte gerne mit anderen Menschen zusammen sein und nicht immer alleine nur zu Hause.
Die Ablehnung der Tagespflegestätten nehmen ihm einen wichtigen Teil seines Lebens: die ganz normalen Teilhabe am Leben, nämlich sich mit anderen Menschen auszutauschen, nicht einsam zu sein, nicht alleine zu sein.

Er hat einen gesetzlichen Anspruch auf die Versorgung durch eine teilstationäre Tagespflege.
Diesen Anspruch können wir nicht wahrnehmen, da es offensichtlich keine Einrichtung
gibt, die einen Menschen mit einer hypoxischen Hirnschädigung aufnimmt, diesen versorgen und pflegen will.

Die Pflegekasse ist die Behörde, die den Einrichtungen die Genehmigungen zur Betreibung einer teilstationären Tagespflege erteilt.
Mit den teilstationären Einrichtungen hat die Pflegekasse Versorgungsverträge abgeschlossen, die die Sicherstellung einer Tagespflege nach den gesetzlichen Vorgaben garantieren sollen.
Die AOK Tübingen hat in den Verträgen mit ihren Vertragspartnern versäumt, die Pflege von Pflegebedürftigen zu sichern.
Die Behörde AOK Tübingen hat versäumt, entsprechende Strukturen zur Pflege in teilstationären Einrichtungen zu schaffen. Jetzt wird ihm die Pflege, auf die er ein gesetzliches Recht hat, durch die Pflegekasse der AOK Baden-Württemberg verweigert

Im Rahmenvertrag zwischen den Pflegekassen und den Tagespflege-Einrichtungen in Baden Württemberg ist keine Pflegestufe, keine Krankheit von dem gesetzlichen Recht auf Tagespflege ausgeschlossen, wie ich lesen konnte. 

Auch der Gesetzgeber sieht keinen Ausschluss von Krankheiten oder Pflegestufen vor.

Weshalb ist es den Tagespflegestätten, die von Geldern der Pflegekassen, Geldern der Patienten und von Steuergeldern finanziert werden möglich, Patienten mir einer erworbenen Hirnschädigung zu diskriminieren und an der gesetzlich zugesicherten Teilhabe am Leben auszuschließen?

Wenn er nicht in eine teilstationäre Tagespflege gehen kann, muss ich meine Berufstätigkeit aufgeben.












So oft sehe ich seine veröffentlichen Arbeiten.


Vor einigen Tagen stolperte ich zufällig über eine seiner Arbeiten, für das Bundesministerium für Bildung und Forschung, die auch im Netz www.bmbf.de/pubRD/der_kampf_gegen_das_vergessen.pdf‎ veröffentlicht wurden.
(Ich hoffe, dass der Link funktioniert)