Samstag, 5. März 2016

Krankenkassen müssen Stromkosten für elektrische Hilfsmittel (Pflegebett, elektr. Rolli usw) bezahlen

Schon im Jahr 1997 gab es ein Grundsatzurteil, nach dem die Krankenkassen ihren Mitgliedern Stromkosten für die ärztlich verordneten Hilfsmittel bezahlen müssen.

Hinweise darauf bekommt man bisher bei keiner Krankenkasse - weder mündlich, noch in Info-Broschüren oder auf den Websites.
Auch den Pflegestützpunkten scheint diese Pflicht der Krankenkassen nicht bekannt zu sein.
Die Krankenkassen geben dieses nicht an die betreffenden Versicherten weiter.

Obwohl bereits im Februar 1997 der 3. Senat des Bundessozialgerichts urteilte:

"Der Anspruch auf Versorgung mit einem Hilfsmittel nach § 33 Abs 1 S 1 SGB 5 umfaßt auch die Versorgung mit der zum Betrieb des Hilfsmittels erforderlichen Energie. (BSG, Az. 3 RK 12/96)"

Jedoch gibt es hierzu eine positive Nachricht: Sie können das Geld rückwirkend von ihrer Krankenkasse zurückholen und das nicht nur für das vergangene Jahr, sondern für die letzten 4 Jahre.

Pflegebett, Dekubitusmatraze, Beatmung, elektrische Rollstühle, Luftbefeuchter, Badewannen-Lifter usw. - für alle vom Arzt verordneten elektrischen Hilfsmittel muß die Krankenkasse die Stromkosten übernehmen. Wenn man entsprechende elektrische Hilfsmittel benötigt können die Stromkosten schnell bis zu 200,-- € im Monat steigen.

Antrag auf Erstattung der Stromkosten für ärztlich verordnete Hilfsmittel

Auch hier gibt es wieder einmal keine einheitliche Regelung, wie man diesen Antrag zu stellen hat. Es gibt Kassen, da genügt ein formlose Schreiben und dann wird eine Strompauschale bezahlt.
Andere Krankenkassen möchten ein Formular ausgefüllt haben usw.

Sie sollten mit ihrer Krankenkasse sprechen und die Formalitäten abklären. Hier kann es sein, dass es ihnen wie mir ergeht, keiner bei der AOK wußte von diesem Grundsatzurteil und es dauerte mindestens eine halbe Stunde, bis ich Auskunft über das Prozedere bekam. Die AOK Baden-Württemberg bezahlt ohne große Formalitäten eine Stromkostenpauschale.

Auch wenn sie als einziges elektrisches Hilfsmittel nur ein Pflegebett oder einen Lifter in Gebrauch haben, sollten sie sich die Stromkosten von ihrer Krankenkasse ersetzen lassen.


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