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Dienstag, 2. Februar 2016

Pflegegeldkürzung - diskriminiert AOK-Pflegekasse Pflegebedürftige?

Bisher konnten wir noch nicht feststellen, weshalb sein Pflegegeld von der AOK-Pflegekasse gekürzt wurde.
Wir waren weder im Ausland, noch hatte er einen Unfall, noch war er in einer Rehabehandlung, er war auch nicht für längere Zeit stationär im Krankenhaus.

Auffällig ist, dass von der Pflegekasse der AOK ziemlich genau der Betrag für die zusätzlichen Betreuungskosten (§ 45b) den wir noch als Guthaben haben, abgezogen wurde.
Sollte ein Guthaben der "zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45b" am Jahresende vorhanden sein, so ist dieses dem Pflegebedürftigen auf das folgende Jahr zu übertragen.

Ist das Zufall? Ist das Absicht? Soll hier versucht werden, Pflegebedürftige zu betrügen?
Ist es ein Versehen?
Werden hier Pflegebedürftige diskriminiert? Kann man hier von Altersdiskriminierung, Diskriminierung von Pflegebedürftigen und Behindertenfeindlichkeit sprechen?
Sind das die neuen Sparmaßnahmen der Krankenkassen?
Sollen hier gesetzliche Leistungen gekürzt werden?

Ohne Pflegegeld kann seine Pflege nicht sichergestellt werden.

Bisher lehnt die AOK es ab, eine ordnungsgemäße Abrechnung seines Pflegegeldes zu erstellen und das ihm gesetzlich zustehende Pflegegeld zu bezahlen.

Prüfen sie genau nach, ob sie das ihnen zustehende Pflegegeld ihrer Pflegeversicherung auch regelmäßig und korrekt überwiesen bekommen und prüfen sie, wenn sie Betreuungsleistungen nach § 45b erhalten ob auch diese korrekt abgerechnet wurden.

Wir sind nicht die einzigen, denen die Pflegekasse zustehende Leistungen nicht bezahlt hat!
Von immer mehr Menschen hören wir, dass die Pflegekassen verschiedenste Leistungen nicht bezahlt und  den teilweise betagten Menschen erzählt, dass diese Leistungen gestrichen sind.


§ 34 SGB XI Ruhen der Leistungsansprüche
(1) Der Anspruch auf Leistungen ruht:
1.
solange sich der Versicherte im Ausland aufhält. Bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt von bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr ist das Pflegegeld nach § 37 oder anteiliges Pflegegeld nach § 38 weiter zu gewähren. Für die Pflegesachleistung gilt dies nur, soweit die Pflegekraft, die ansonsten die Pflegesachleistung erbringt, den Pflegebedürftigen während des Auslandsaufenthaltes begleitet,
2.
soweit Versicherte Entschädigungsleistungen wegen Pflegebedürftigkeit unmittelbar nach § 35 des Bundesversorgungsgesetzes oder nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen, aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder aus öffentlichen Kassen auf Grund gesetzlich geregelter Unfallversorgung oder Unfallfürsorge erhalten. Dies gilt auch, wenn vergleichbare Leistungen aus dem Ausland oder von einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung bezogen werden.
(1a) Der Anspruch auf Pflegegeld nach § 37 oder anteiliges Pflegegeld nach § 38 ruht nicht bei pflegebedürftigen Versicherten, die sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz aufhalten.
(2) Der Anspruch auf Leistungen bei häuslicher Pflege ruht darüber hinaus, soweit im Rahmen des Anspruchs auf häusliche Krankenpflege (§ 37 des Fünften Buches) auch Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung besteht, sowie für die Dauer des stationären Aufenthalts in einer Einrichtung im Sinne des § 71 Abs. 4, soweit § 39 nichts Abweichendes bestimmt. Pflegegeld nach § 37 oder anteiliges Pflegegeld nach § 38 ist in den ersten vier Wochen einer vollstationären Krankenhausbehandlung, einer häuslichen Krankenpflege mit Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung oder einer Aufnahme in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen nach § 107 Absatz 2 des Fünften Buches weiter zu zahlen; bei Pflegebedürftigen, die ihre Pflege durch von ihnen beschäftigte besondere Pflegekräfte sicherstellen und bei denen § 66 Absatz 4 Satz 2 des Zwölften Buches Anwendung findet, wird das Pflegegeld nach § 37 oder anteiliges Pflegegeld nach § 38 auch über die ersten vier Wochen hinaus weiter gezahlt.
(3) Die Leistungen zur sozialen Sicherung nach den §§ 44 und 44a ruhen nicht für die Dauer der häuslichen Krankenpflege, bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt des Versicherten oder Erholungsurlaub der Pflegeperson von bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr sowie in den ersten vier Wochen einer vollstationären Krankenhausbehandlung oder einer stationären Leistung zur medizinischen Rehabilitation.

Montag, 1. Februar 2016

Er muss im Krankenhaus meistens von Angehörigen gepflegt werden.

Immer wieder muss er zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus eingewiesen werden.

Dann sagen liebe  Menschen zu mir "jetzt kannst du dich ausruhen" oder "jetzt hast du etwas Zeit für dich" usw.
Das genaue Gegenteil ist der Fall, doch das kann sich keiner vorstellen.

Jeder Krankenhausaufenthalt ist für uns immer sehr anstrengend und belastet uns beide physisch und psychisch bis an die Grenzen.

Ein hypoxischer Hirnschaden, schwerstpflegebedürftig und behindert - solche Patienten sind in der Universitätsklinik Tübingen nicht vorgesehen,  deshalb werden solche Patienten  pflegerisch nicht behandelt und versorgt, medizinisch werden immer wieder Therapien nicht mit mir abgesprochen und ohne meine Einwilligung Eingriffe vorgenommen, die dann meistens fatale Folgen haben und einen längeren oder erneuten Klinikaufenthalt erfordern.

Ich muss ihn in der Universitätsklinik meistens komplett selber pflegen und versorgen. Das heißt für mich zwischen acht und zehn Stunden in der Klinik sein, ihn unter erschwerten (auch körperlichen) Bedingungen pflegen und versorgen.
Pflegematerialien, Hilfsmittel sind für mich dort nur schwer zu bekommen und wir müssen meistens eine lange Wartezeit z.B. auf eine Urinflasche in Kauf nehmen. Aufstehhilfen für Bett oder Rollstuhl gibt es nicht, ich muss mich körperlich in allen Bereichen viel mehr anstrengen, wenn ich ihn z.B. in den Rollstuhl setzen will, als zu Hause.
Zähneputzen, Körperpflege, Haarwäsche usw. alles ist schwieriger als zu Hause und das muss ich übernehmen, denn wenn ich es nicht mache, dann macht es niemand.
Ich bin der Ansicht, dass auch ein kranker, pflegebedürftiger Mensch das Recht auf Körperhygiene und Körperpflege hat, das gehört für mich auch zur "Würde des Menschen"!
Toilettenstuhl, Rollstuhl sind nicht im Zimmer - ich muß mich selber darum kümmern und oft lange warten, dass er diese bekommt.
Servietten gibt es für ihn nicht. Getränke bekommt er nur, wenn ich sie für ihn hole, einschenke und  gebe. Wenn ich ihm kein Essen gebe, dann bekommt er auch nichts, denn das Essen wird auf den Tisch gestellt - für ihn unerreichbar.

Einmal bat ich im Universitätsklinikum Tübingen um Hilfe bei der Pflege. Die Antwort der Krankenschwester: "Wir sind ein Akut-Krankenhaus und kein Pflegeheim".

Bei ihm lösen diese Vernachlässigungen und die vielen Schwierigkeiten natürlich Ängste und Unsicherheiten in allen Bereichen aus und tragen nicht unbedingt zu einer schnellen Genesung bei.

Für die vielen pflegenden Angehörigen, die selbstverständlich kostenlos in der Klinik pflegen, gibt es keine Rückzugsmöglichkeit, keine Möglichkeit wenigstens fünf Minuten Ruhe zu haben oder bequem zu sitzen.

Weil ich ihn Nachts nicht auch noch - nach einem langen Pflegetag - pflegen wollte, weil ich einfach müde war, wurde er um 22.30 Uhr nach Hause gebracht.

Die Diskriminierung von behinderten und schwerstpflegebedürftigen Menschen wir in allen Bereichen von Tag zu Tag schlimmer.










Sonntag, 19. Januar 2014

Staat lässt pflegende Familien im Stich.

Viele Familien, die Angehörige pflegen, fühlen sich vom Staat im Stich gelassen. 
w.ardmediathek.de/mdr-fernsehen/umschau/wie-behinderte-um-ihr-recht-streiten-muessen?documentId=18432164 …

Die Politik versagt bei der Pflege

Die Politik versagt bei der Pflege!

Welche Möglichkeiten hat der Einzelne?

Was muss getan werden, damit sich die Pflegesituation in Deutschland verbessert? Darüber haben die Anruferinnen und Anrufer im Tagesgespräch mit dem Pflegeexperte Claus Fussek diskutiert.

br.de/radio/bayern2/

Sonntag, 1. September 2013

Hypoxischer Hirnschaden.Therapieberatung und Therapieangebote für Betroffene und deren Angehörige.

In Deutschland erleiden jedes Jahr etwa eine viertel Million Menschen, jeden Alters, eine Schädigung des Hirns durch die Folgen eines Herzinfarktes, einer Reanimation, eines Schlaganfalls, eines Unfalls usw. Die Zahl der Menschen mit einer hypoxischen Hirnschädigung ist nicht bekannt.

Erworbene Hirnschäden weisen verschiedene Ursachen, verschiedene Schweregrade und je nach Schweregrad fast immer ein komplexes Behinderungsbild auf.

Die Bezeichnung erworbener Hirnschaden ist weder bei Medizinern, Pflegekassen, Pflege, Politik noch in der Behindertenhilfe ausreichend bekannt. Häufig werden der Begriff erworbener Hirnschaden und geistige Behinderung gleichgesetzt und Menschen, die im Erwachsenenalter einen Hirnschaden erworben haben, als geistig Behinderte bezeichnet.

Ein hypoxischer Hirnschaden ist einer der schwersten erworbenen Hirnschäden überhaupt.

Die Unterscheidung zwischen Menschen mit erworbenem Hirnschaden und Menschen mit geistiger Behinderung ist nicht nur eine Wortklauberei.
Menschen mit erworbenem Hirnschaden haben oft eine mehr oder weniger vollständige Erinnerung an ihr früheres Leben. Sie verfügen über eine Biografie und definieren sich oft über eine mehr oder minder ausgeprägte Identität, die am früheren sozialen Status und den früheren Kompetenzen anknüpfen möchte. Dieses kann die Akzeptanz der jetzigen Realität und die Auseinandersetzung mit den aktuellen Defiziten erschweren.
Die Bedürfnisse, Bedarfslagen und Therapien von Menschen mit einem erworbenen Hirnschaden unterscheiden sich enorm von den Menschen, die von Geburt an oder kurz nach der Geburt an einer geistigen Behinderung leiden und werden oft von Ärzten, Pflegekräften, Tagespflegestätten, Pflegeheimen usw. nicht verstanden und deshalb auch nicht erkannt.

Demzufolge werden Menschen mit einem im Erwachsenenalter erworbenen Hirnschaden unzureichend und meistens mangelhaft therapiert, versorgt, unterstützt, begleitet und häufig auch von Ärzten, Pflegeeinrichtungen und in der Pflege diskriminiert.
Auch den Angehörigen bleibt demzufolge eine kompetente Unterstützung, Beratung und Hilfe versagt.

Ich möchte mich hier ausschließlich mit dem hypoxischen Hirnschaden befassen.
Lesen Sie auf meinem Blog http://hypoxischer-hirnschaden.blogspot.de/ weiter über das Krankheitsbild des hypoxisch-anämischen Hirnschadens.

Durch die mangelhafte Versorgung des Hirns mit Sauerstoff und Blut können vielfältige körperliche Störungen auftreten wie: Lähmungen, Spastik, Störungen der Koordination, der Sprache, des Sprachverständnisses, Schluckstörungen, Hormonstörungen, Störungen der Harn- und Stuhlausscheidung, Sensibilitätsstörungen, Sehstörungen verschiedenster Art. Dazu kommen noch eine Vielzahl an neuropsychologischen Störungen bzw. Defiziten.


Die erschütternde Unkenntnis der Ärzte zum Krankheitsbild hypoxischer Hirnschaden, angefangen bei den verschiedenen wichtigen Möglichkeiten der genauen Diagnosestellung bis hin zu den möglichen Therapien, ist für die Erkrankten und deren Angehörige fatal. Dadurch können viele Möglichkeiten zur Linderung des großen Leids und der Schmerzen nicht ergriffen werden und somit kann keine Verbesserung der Situation der Betroffenen herbeigeführt werden.

Es gibt eine Vielzahl von Therapien, die nach meiner Erfahrung Erfolge aufweisen - Erfolge oft in kleinen Schritten.

Eine Beratung zu wichtigen Untersuchungen, möglichen Therapien und Therapieangeboten können Sie bei mir erfragen - schicken Sie mir eine E-Mail.
Ich arbeite in der Praxis mit mehreren Therapeuten zusammen, die alle Erfahrungen mit dem Krankheitsbild hypoxische Hirnschädigung haben.

Dienstag, 21. August 2012

Pflegedienste handeln mit häuslichen Intensivpflegepatienten.

Mainz - Nach Informationen des ARD-Politikmagazins REPORT MAINZ werden Intensivpflegepatienten im häuslichen Bereich in einer Preisspanne von 40 bis 60.000 Euro zwischen Pflegediensten gehandelt.


Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach "Auf mich macht das den Eindruck eines verdeckten Menschenhandels", Patientenbeauftragter Wolfgang Zöller bezeichnet die Vorgänge als "unethisch" und "unmoralisch"