Mittwoch, 28. Mai 2014

Gesetzentwurf Pflegereform 2015

Hier können Sie den Gesetzentwurf zur geplanten Änderung der Leistungen der Pflegekassen - Leistungserweiterungen für Pflegebedürftige Fünftes SGB XI

http://www.kv-media.de/pflegereform/pflegereform-2015.php  lesen.

Dieser Gesetzentwurf ist eine Schande für die Politiker der Bundesrepublik Deutschland.

Die hohen Investitionskosten und die Ausbildungsumlagen, die Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen bezahlen müssen, werden auch in diesem Gesetzentwurf nicht abgeschafft.
Die häusliche Pflege wird nicht unterstützt und die pflegenden Angehörigen erfahren wieder keinerlei Wertschätzung.

http://historix108.wordpress.com/2014/04/15/pflege-in-deutschland-die-schleichende-katastrophe/ …

Wer da an Lobbyismus denkt ist wohl ein Schelm!

Von einer Erhöhung des Pflegegeldes kann hier nicht geredet werden - diese lächerliche Erhöhung gleicht nicht einmal die Inflationsrate aus.
Auch für die Pflegebedürftigen wird der Beitrag zur Pflegekasse im Jahr 2015 erhöht, auch Pflegebedürftige müssen den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung bezahlen.
In den Jahren 2013 und 2014 wurden die Beiträge zur Pflegekasse ebenfalls erhöht. Das Pflegegeld für die Pflegestufe III wurde jedoch nicht erhöht. Pflegebedürftigen der Pflegestufe III wurde also weniger Geld ausbezahlt.
Den Pflegebedürftigen wird die Beitragserhöhung direkt von ihrer Rente abgezogen und dann gleich wieder in die Pflegeversicherung verschoben!
So stellt sich die Pflegegelderhöhung als große Lüge heraus, denn die Pflegebedürftigen bezahlen die Erhöhung mit ihrer eigenen Rente.
Man kann hier wohl eher von einer Kürzung als von einer Erhöhung des Pflegegeldes sprechen.
Außerdem sind in diesem Gesetzentwurf die Pflegebedürftigen der Pflegestufe III in keiner Weise berücksichtigt. Diese Menschen werden in diesem Gesetzentwurf nicht berücksichtigt, sie werden diskriminiert.
Wir fordern Gleichbehandlung der Menschen mit Pflegestufe III und endlich ein Ende der Diskriminierung dieser Pflegebedürftigen.

Auch die zusätzlichen Betreuungsleistungen sollen erhöht werden um um ganze € 4,00 bzw. € 8,00 im Monat. Die Preise der Dienstleister für zusätzliche Betreuungsleistungen wurden 2014 erhöht und wir mussten pro Stunde € 3,-- mehr bezahlen.

Schon jetzt bezahlen wir für die "Große Toilette" täglich über € 115,-- pro Stunde dazu kommen noch Wegegeld, Ausbildungsumlage und Investitionskosten.

Wer wird letztendlich mehr Geld zur Verfügung haben? Bestimmt nicht die Pflegebedürftigen, sondern wieder einmal die Pflegedienste, die teilstationären Tagespflegeeinrichtungen und die Pflegeheime. Wieder werden diese Einrichtungen mehr Geld bekommen. Die Pflegebedürftigen werden keine Verbesserung der katastrophalen Zustände erleben und weiterhin unter den unhaltbaren Missständen leiden.

Der Gesetzentwurf ist wieder ein Beitrag zur Gewinnmaximierung der verschiedenen Pflegeeinrichtungen, trägt aber nicht zur Verbesserung der Pflegebedürftigen und den pflegenden Angehörigen bei.




Montag, 26. Mai 2014

mittendrin Ulrich Metz: 30 Jahre Bildjournalismus - Einladung zur Foto-Ausstellung in Tübingen

Wir haben uns sehr gefreut, über eine Einladung zur Ausstellung in der


 Kulturhalle in Tübingen
vom 06. Juni bis 05. Juli 2014


mittendrin
Ulrich Metz: 30 Jahre Bildjournalismus

Eröffnung am Donnerstag, 05. Juni, 19 Uhr

Begrüßung:
Oberbürgermeister Boris Palmer
Einführung:
Burkhard Baltzer, Chefredakteur
KUNSTUNDKULTUR der ver.di



Öffnungszeiten:
Dienstag bis Freitag 15 bis 19 Uhr
Samstag 11 bis 14 Uhr
Kulturhalle Tübingen, Nonnengasse 19


Hier stellt der bekannte Tübinger Fotojournalist Ulrich Metz seine fotografischen Arbeiten der letzten dreißig Jahre aus.
Es werden u.a. auch Bilder von einem "Dieter Thomas Kuhn & Band" Konzert  https://www.facebook.com/dtkband ausgestellt und verkauft.  

Es ist sicherlich eine der schönsten und interessantesten Fotoausstellungen, die man bisher in Tübingen gesehen hat.

Als er die Einladungskarte gelesen hat, hat er sich sehr gefreut und sein großer Wunsch ist es, die Ausstellung zu besuchen. Nun wollen wir das Beste hoffen, es wird schon klappen!

Donnerstag, 22. Mai 2014

Alternativmedizin-News Akupunktur, TCM, Homöopathie: Kann 80%-iges Johanniskraut-Extrakt gegen Alzheime...

Alternativmedizin-News Akupunktur, TCM, Homöopathie: Kann 80%-iges Johanniskraut-Extrakt gegen Alzheime...: Die Zahl der Demenzerkrankungen nimmt immer mehr zu. Rund zwei Drittel der Demenzkranken sind an der Alzheimer Demenz erkrankt. Hierbei hand...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Merkel 29....

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Merkel 29....: Ob sich die Kanzlerin wohl erinnert? Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Merkel Datum: 29. Januar 2014 Ort: Deutscher Bundest...

Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Merkel 29.01.2014


Ob sich die Kanzlerin wohl erinnert?

Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Merkel

Datum:
29. Januar 2014
Ort:
Deutscher Bundestag
in Berlin

Zitat Anfang: "Die Menschlichkeit einer Gesellschaft zeigt sich vor allem an ihrem Umgang mit Schwachen.
Sie zeigt sich in den Situationen, in denen Menschen auf Schutz und Hilfe angewiesen sind: wenn sie alt sind und wenn sie krank sind. Der medizinische Fortschritt ermöglicht immer neue Heilungs- und Behandlungsmöglichkeiten. Unsere Lebenserwartung steigt stetig an, und gleichzeitig sind immer mehr Menschen auf Pflege angewiesen. Jeder muss die medizinische Versorgung bekommen, die er braucht, und jeder Mensch muss in Würde sterben können. Das sind die zentralen Aufgaben der Politik für unser Gesundheits- und Pflegesystem.
Die Bundesregierung will dafür Sorge tragen, dass die medizinische Versorgung verbessert wird, insbesondere bei der Versorgung mit Fachärzten. Jeder muss schnell und gut behandelt werden. Die hohe Qualität unserer medizinischen Versorgung muss auch in Zukunft gerade im ländlichen Raum gesichert werden. Dabei spielt die Entwicklung der Telemedizin im Übrigen eine zentrale Rolle.
Für die Pflege werden wir die Leistungen in den nächsten vier Jahren um insgesamt 25 Prozent gegenüber heute steigern. Die zusätzlichen Mittel werden wir insbesondere erstens für die Verbesserung der pflegerischen Leistungen einsetzen – dabei werden wir gleichzeitig die Bürokratie mindern –, zweitens für eine bessere Ausbildung und Bezahlung der Pflegekräfte nutzen, um den vielerorts herrschenden Pflegenotstand abzubauen, und drittens für den Aufbau einer demografischen Reserve verwenden, um zukünftige Generationen vor zu hohen Belastungen zu schützen.
Auch werden wir Hospize und die Palliativmedizin stärken.
Doch bei allem dürfen wir zu keiner Zeit vergessen: Immer noch leisten Familienangehörige die meiste Pflegearbeit. Sie gehen dabei oft bis an die Grenzen ihrer Kräfte, nicht selten darüber hinaus. Sie sind die stillen Helden unserer Gesellschaft.
Das zeigt einmal mehr: Die Familien sind das Herzstück unserer Gesellschaft. Deshalb arbeiten wir für verlässliche und gute Rahmenbedingungen." Zitat Ende

Mittwoch, 21. Mai 2014

Investitionskosten ein Selbstbedienungsladen für Pflegeheime und Tagespflegeeinrichtungen.

Lesen Sie dazu den Artikel von dem Journalisten Michael den Hoet:

"Pflege in Deutschland: Die schleichende Katastrophe"

http://historix108.wordpress.com/2014/04/15/pflege-in-deutschland-die-schleichende-katastrophe/

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Endlich in der Akut-Neurologischen Wunschklinik in...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Endlich in der Akut-Neurologischen Wunschklinik in...: Es war soweit: Er sollte jetzt in meine Wunschklinik "Kliniken Schmieder, Allensbach" überstellt werden. Ich wartete aufgeregt und...

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Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Ablehnung durch die vierte Tagespflegeeinrichtung ...: Nun hat auch die vierte Tagespflegeeinrichtung in Tübingen seine Versorgung abgelehnt. Seine Versorgung in der Tagespflege haben abgeleh...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Zur ärztlichen Zweitmeinung ist stationärer Aufent...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Zur ärztlichen Zweitmeinung ist stationärer Aufent...: Bei seiner Krankenkasse, AOK Tübingen, haben wir einen Antrag zur Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung zu seiner Erkrankung und zu seine...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Ein grotesker Pflegefall - Einem schwerbehinderten...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Ein grotesker Pflegefall - Einem schwerbehinderten...: Lesen Sie hier den Bericht: Socialimpuls Für Menschen mit sozialem Engagement  auf Facebook http://www.socialimpuls.de/senioren...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Antrag auf einen Antrag für Verhinderungspflege be...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Antrag auf einen Antrag für Verhinderungspflege be...: Auch in diesem Jahr musste ich wieder einen Antrag stellen, damit ich von der Pflegekasse einen Antrag zur Verhinderungspflege bekomme. Die...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Verhinderungspflege stundenweise

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Verhinderungspflege stundenweise: Wird die Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch genommen, bleibt der gesetzliche Anspruch auf das komplette Pflegegeld erhalten. V...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Dringend nötige Therapie wird von der AOK Tübingen...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Dringend nötige Therapie wird von der AOK Tübingen...: Die Behörde AOK Baden-Württemberg macht Kranken und Behinderten sowie den pflegenden Angehörigen das Leben schwer, sehr schwer.  Wieder e...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Hypoxischer Hirnschaden (1) Ursachen eines hypoxis...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Hypoxischer Hirnschaden (1) Ursachen eines hypoxis...: Ein hypoxischer Hirnschaden entsteht durch Sauerstoffmangel und / oder durch einen fehlenden oder stark verminderten Blutfluß im Gehirn du...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Dringend nötige Therapie wird von der AOK Tübingen...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Dringend nötige Therapie wird von der AOK Tübingen...: Die Behörde AOK Baden-Württemberg macht Kranken und Behinderten sowie den pflegenden Angehörigen das Leben schwer, sehr schwer.  Wieder e...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Tagespflegen in Tübingen lehnen Patienten mit hypo...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Tagespflegen in Tübingen lehnen Patienten mit hypo...: Erneut wurde er von einer Tagespflege in Tübingen abgelehnt - obwohl er so gerne dort war. Auf eine schriftliche Begründung warte ich noch...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Ablehnung durch die vierte Tagespflegeeinrichtung ...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Ablehnung durch die vierte Tagespflegeeinrichtung ...: Nun hat auch die vierte Tagespflegeeinrichtung in Tübingen seine Versorgung abgelehnt. Seine Versorgung in der Tagespflege haben abgeleh...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: § 41 SGB XI Tagespflege und Nachtpflege

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: § 41 SGB XI Tagespflege und Nachtpflege: (1) Pflegebedürftige haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Keine Tagespflege will ihn aufnehmen, schreibt das...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Keine Tagespflege will ihn aufnehmen, schreibt das...: "Keine Tagespflege will ihn aufnehmen" lautet die Überschrift des Artikels in dem das Schwäbische Tagblatt aus Tübingen über die S...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Hat das Grundgesetz Gültigkeit für Schwerbehindert...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Hat das Grundgesetz Gültigkeit für Schwerbehindert...: Noch immer hat sich an unserer Situation - seit 5 Monaten - nichts verändert. Er bekommt keinen Tagespflegeplatz in Tübingen. Die Pflegeka...

Dienstag, 20. Mai 2014

Hat das Grundgesetz Gültigkeit für Schwerbehinderte und Pflegebedürftige? AOK bezahlt nicht für seine Tagespflege.

Noch immer hat sich an unserer Situation - seit 5 Monaten - nichts verändert.
Er bekommt keinen Tagespflegeplatz in Tübingen.
Die Pflegekasse der AOK Baden-Württemberg hat bisher an der Situation nichts geändert und bezahlt keine Tagespflege für ihn.
Ich kann nur noch sehr eingeschränkt arbeiten. Das uns zustehende Geld für die Verhinderungspflege, € 1.550,--  jährlich, ist seit März verbraucht.

Den uns von der Tagespflege Bürgerheim Tübingen noch einmal  vorgeschlagenen Probetag konnten wir nicht wahrnehmen, da er im Krankenhaus war.
Wir werden diesen Probetag auch nicht mehr wahrnehmen, denn es hat sich in dieser teilstationären Tagespflegeeinrichtung nichts verändert.

Die Tagespflege Bürgerheim hat weder zusätzliche Toiletten eingebaut noch zusätzliches Personal bekommen. 
Zuerst sollten, auch für Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen, menschenwürdige Rahmenbedingungen in den Tagespflegeeinrichtungen geschaffen werden, bevor er noch einmal einen Probetag machen wird.

Er ist ein Mensch und hat das Recht wie ein Mensch behandelt zu werden.

Man sollte meinen, dass das Grundgesetz auch für Pflegebedürftige und Behinderte Gültigkeit hat.


Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland





Art 1 

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.



Art 2 

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Art 3 

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.