Montag, 1. Juli 2013

Er bekommt keine Therapien mehr verordnet - KV ist dagegen!

Er macht weiterhin Fortschritte in seiner Genesung und braucht dafür viele und vielseitige Therapien.
So bekommt er in regelmäßigen Abständen osteopathische Behandlungen, Gedächtnistraining, ein spezielles Bewegungstraining, mentales Training, Musiktherapie, homöopathische Therapie und Tuina-Therapie. Da die Krankenkasse diese Therapien nicht bezahlt, tragen wir die Kosten selbst.

Er ist immer noch auf Therapien wie Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie stark angewiesen.
Diese Therapien sind auch noch heute für seine weitere Genesung, für die Stabilisierung und den Erhalt seiner neu erlernten Fähigkeiten wichtig.

Doch seit vielen Wochen haben wir große Schwierigkeiten, diese Therapien vom Arzt  verordnet zu bekommen. Anscheinend erlaubt die KV (Kassenärztliche Vereinigung) den Kassenärzten die Verordnung dieser Therapien nicht mehr. 
Es ist dann die Rede von "ich kann und darf das nicht mehr verschreiben" oder/und die "Erkrankung steht nicht auf der Liste der KV" oder/und "das muss die Krankenkasse genehmigen"
Die für Ihn zuständige Krankenkasse hat lt. Veröffentlichung der KV auf ein Genehmigungsverfahren verzichtet. Sebstverständlich steht diese schwere Erkrankung auf "der Liste".

Sollen hier schwerst erkranke Menschen von der Kassenärztlichen Vereinigung, die von den Beiträgen der  krankenversicherten Menschen sehr gut lebt, ausgegrenzt und nicht weiter behandelt werden?
Möchte so die KV ihren finanziellen Gewinn maximieren und ihren Vorständen noch höhere Gehälter bezahlen?

Zitat Anfang, Veröffentlichung der KV-Baden-Württemberg:

Nach den gesetzlichen Bestimmungen haben die
Krankenkassen das Recht auf eine Genehmigung bei allen
Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls und bei
allen Langfristverordnungen. Die meisten Krankenkassen
(AOK Baden-Württemberg, IKK classic, LKK Baden-Württemberg,
vdek, zahlreiche BKKen) haben auf diese Möglichkeit
verzichtet (siehe www.kvbawue.de à praxis alltag à
verordnungsmanagement à heilmittel à pdf „Genehmigungsverzicht“).
Bei diesen Krankenkassen müssen sich die
Patienten die Verordnung außerhalb des Regelfalls und Langfristverordnungen
nicht genehmigen lassen.
Zitat Ende.


Trotz aller Vereinbarungen, Regelungen, Veröffentlichungen, usw. muss ich seine Therapien selber bezahlen oder er kann keine Therapien mehr bekommen.

Ich bin empört, dass ich für einen schwerkranken Menschen um dringend benötige Therapien betteln muß.
Ich bin empört, wie mit schwer kranken Menschen umgegangen wird.
Ich bin empört, wie man mit Menschen umgeht, die viele Jahre in diese Solidargemeinschaft
der Krankenkasse und Pflegekasse einbezahlt haben.
Ich bin empört, wenn ich lese, wie viele Milliarden die gesetzlichen Krankenkassen von Ihren Mitgliedern eingenommen und von dem Geld der Versicherten "Paläste" gebaut haben und Ihre Mitarbeiter fürstlich entlohnen, ihren Mitgliedern aber nötige Therapien verweigern.
Ich bin empört, wie die Krankenkassen, Pflegekassen und Politik mit schwerkranken Menschen und deren pflegenden Angehörigen umgehen und sie zu Bittstellern und Bettlern degradieren.
Durch die pflegenden Angehörigen, die 24 Stunden täglich ohne Lohn arbeiten und oft bis an die Grenzen belastet sind, sparen Krankenkassen, Pflegekassen und der Staat monatlich Millionen ein.
Diesen Menschen wird durch die Bürokratie, zurückhalten von wichtigen Informationen,  Hinhaltetaktiken das schwere Leben noch schwerer  gemacht.

Im Internet hat die KVBW Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

folgendes veröffentlicht,
Zitat Anfang: KVBW Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

Praxisbesonderheiten /
Langfristverordnung

Dezember 2012

Hinweise und Erläuterungen
zu neuen Vereinbarungen
in der Heilmittelversorgung

Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz der Bundesregierung

hat nunmehr erstmals bei den Heilmittelverordnungen
einen Ausweg eröffnet: Mit den Krankenkassen haben wir
auf Bundesebene eine Vereinbarung über Verordnungen für
Versicherte mit langfristigem Behandlungsbedarf (Langfristverordnungen)
und Praxisbesonderheiten für die Versorgung
mit Heilmitteln bei schwer erkrankten Patienten getroffen.
Die Verordnungen für diese Patienten können künftig bei
Verordnungsweisen nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot
entweder gar nicht mehr zu Regressen führen oder sind
faktisch davon ausgenommen.
Damit ist für die Ärzte und Patienten ein Traum wahr
geworden: Zumindest im Bereich einer begrenzten aber
ernsthaft erkrankten Patientengruppe kann nun eine am
Krankheitsbild und nicht an Richtgrößen orientierte Versorgung
mit Heilmitteln vorgenommen werden.

Praxisbesonderheiten und
Langfristverordnungen

Aufgrund der Vorgabe des Gesetzgebers konnten wir
mit den Krankenkassen eine Vereinbarung für Patienten mit
langfristigem Bedarf an Heilmitteln (Langfristverordnung)
und für Praxisbesonderheiten treffen. In der nachfolgend
aufgeführten Tabelle sind die Diagnosen aufgeführt, die
unter diese Regelungen fallen.


Langfristverordnungen
  
Langfristverordnungen (in der Tabelle dunkelblau markiert)
sind Heilmittelverordnungen für schwer kranke
Patienten mit einem voraussichtlichen Behandlungsbedarf
von mindestens einem Jahr. Bei den Langfristverordnungen
können Sie in Bezug auf die Menge, nicht aber auf die Art
des Heilmittels von den Vorgaben des Heilmittelkatalogs
abweichen und eine Verordnung für einen Zeitraum von
bis zu zwölf Wochen ausstellen

Über die Vereinbarung hinaus gilt gemäß Gemeinsamen
Bundesausschuss: „Stellt der Arzt fest, dass bei dem Patienten
ein langfristiger Heilmittelbedarf aufgrund einer nicht in
der Tabelle gelisteten Diagnose vorliegt, kann der Patient
bei der Krankenkasse eine Genehmigung einer notwendigen
langfristigen Heilmittelbehandlung beantragen. Eine Genehmigung
kommt dann in Betracht, wenn Schwere und Dauerhaftigkeit
der Schädigungen mit den in der Tabelle aufgeführten
Diagnosen vergleichbar ist.“

Genehmigung
Nach den gesetzlichen Bestimmungen haben die
Krankenkassen das Recht auf eine Genehmigung bei allen
Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls und bei
allen Langfristverordnungen. Die meisten Krankenkassen
(AOK Baden-Württemberg, IKK classic, LKK Baden-Württemberg,
vdek, zahlreiche BKKen) haben auf diese Möglichkeit
verzichtet (siehe www.kvbawue.de à praxis alltag à
verordnungsmanagement à heilmittel à pdf „Genehmigungsverzicht“).
Bei diesen Krankenkassen müssen sich die
Patienten die Verordnung außerhalb des Regelfalls und Langfristverordnungen
nicht genehmigen lassen.

Übersicht über die Diagnosen Stand: 01.01. 2013

Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel

ICD-10    Diagnose                             Physiotherapie  Ergotherapie  Stimm-, Sprech-,Sprachtherapie  Hinweis/Spezifikation

G93.1       Anoxische Hirnschädigung,     ZNI1/ ZN 2    EN1/ EN2         SC1
                 andernorts nicht klassifiziert




Zitat   KVBW Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg  Ende: 
http://www.kvbawue.de




















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