Sonntag, 13. Oktober 2013

Pflegekasse AOK Tübingen/Reutlingen bezahlt Pflegebedürftigem in Pflegestufe 3 kein Pflegegeld mehr.

Mobbing eines Schwerbehinderten und Schwerkranken durch die Pflegekasse der AOK Tübingen / Reutlingen


Trotz einer Einstufung durch den MDK in die Pflegestufe 3 bezahlt die AOK Tübingen, Pflegekasse, seit Monaten kein Pflegegeld mehr.
Warum? Wir wissen es nicht. Ohne jegliche Benachrichtigung hat die Pflegekasse die Pflegegeldzahlungen eingestellt.
Antworten auf unsere Fragen bekommen wir auch nicht.

Man sollte glauben, dass für die Zahlungen des Pflegegeldes Gesetze existieren und dass Pflegebedürftigen, mit einer Pflegeeinstufung durch den MDK, auch dieses Pflegegeld ausbezahlt werden muss. Diese Gesetze existieren jedoch offensichtlich nicht für die Pflegekasse der AOK Tübingen, Baden Württemberg. Diese bezahlt offensichtlich Pflegegeld nach Lust und Laune.

Jetzt werden wir wohl rechtliche Schritte gehen müssen.

Donnerstag, 19. September 2013

Von DREI Tübinger Tagespflegen abgelehnt.


Nun wurde er insgesamt von drei Tübinger Tagespflege Einrichtungen abgelehnt.

Eine lehnte ihn wegen häufiger Toilettengängen ab und weil in der Einrichtung nicht genügend Toiletten sind, da durch ihn die Toiletten häufig besetzt wären.

Die zweite lehnte ihn auch wegen Toilettengängen ab. Hier ist angeblich nicht genug Personal vorhanden.

Die dritte lehnte ihn ab, weil er zu pflegeintensiv wäre und weil ich ihn nicht sedieren lasse.
Was bitte ist: pflegeintensiv? Warum soll er sediert werden?

Tagespflegestätten werden meistens durch öffentliche Gelder bezuschusst.
Außerdem arbeiten die Einrichtungen fast ausschließlich mit FSJ-lern und Bfd-lern, alles sehr billige bzw. kostenlose Mitarbeiter - auch hier bezahlt der Steuerzahler die Kosten.
Für jeden Tag, den ein Pflegebedürftiger in einer Tagespflege ist, bezahlt er eine stattliche Summe an diese Einrichtung, natürlich auch gestaffelt nach der Pflegestufe, d.h. je höher die Pflegestufe, desto mehr muss der Patient bezahlen.
Das Streben nach Profit scheint diesen Einrichtungen wichtiger als die Erfüllung der rechtlichen Ansprüche der Betroffenen zu sein.
Die Pflegekasse schliesst mit den Einrichtungen Verträge und hat offenbar keinen Einfluss auf die Praktiken der Einrichtungen.

Nach § 41 SGB XI Tagespflege und Nachtpflege haben Pflegebedürftige einen Rechtsanspruch auf die Versorgung in einer Tagespflege.

Da es in Tübingen nur wenige Einrichtungen zur Tagespflege gibt, haben wir nicht mehr viele Möglichkeiten.


Dienstag, 17. September 2013

MRSA Infektion der Blase und andere lebensbedrohliche, iatrogen verursachte Komplikationen in der Urologie UKT.

Dem Tod wieder sehr nahe durch schwere Mängel in der Urologie des Uniklinikums Tübingen.


Mit homöopathischen Arzneimitteln bereitete ich Ihn auf seine Nierenstein-Operation in der Urologie im Klinikum Tübingen vor.

Ohne Rollstuhl, auf seinen eigenen Beinen gehend, brachte ich Ihn in die Tübinger Urologie.

Fünf Tage musste er in der Klinik auf die Operation vorbereitet werden. Die Operation verlief gut, der riesengroße Nierenstein konnte entfernt werden.

Seine Medikamente zur Blutverdünnung mussten abgesetzt und durch andere blutverdünnende Medikamente ersetzt werden.
Es war für mich als Homöopathin eine Herausforderung, da sein Gesamt-Zustand jetzt eine wichtige Rolle bei der Wahl des passenden Arzneimittels spielte und ich längst nicht mehr nach klinischen Gesichtspunkten sondern streng nach den Regeln Hahnemanns die Arznei für ihn wählte.

Doch jetzt, nach der OP begannen die grossen Probleme:
Er bekam sehr hohes Fieber - ein septisches Fieber, er bekam einen paralytischen Ileus (Darmlähmung) und es wurde ihm von den Ärzten zuviel Blutverdünner intravenös gegeben, so dass er Blutungen am ganzen Körper bekam. Er hatte an Händen, Fingern, Armen usw. Blutungen. Der Verdacht auf innere Blutungen war stark, er wurde matter und matter, dazu fieberte er hoch. Wieder war er in einer akut lebensbedrohlichen Situation, nämlich zu verbluten.
Die Ärzte waren nicht sicher, wie sich sein Zustand weiterentwickeln würde und ob man sie die Blutgerinnung wieder in den Griff bekommen würden.
Bange Stunden des Wartens. Es ging ihm sehr schlecht. Ich saß ohne Unterbrechung von 13.00 bis morgens um 5.00 h an seinem Bett und behandelte ihn mit einem homöopathischen Arzneimittel. Gegen 4.00 h stellte sich eine Stabilisierung seines Zustandes ein.

Wenige Tage später wurde er, sehr stark geschwächt, hoch fiebernd, immer noch sehr krank und nicht mehr in der Lage selber zu gehen, aus der Urologie in Tübingen nach Hause entlassen.

Am nächsten Tag wurde er dann in die Tropenklinik in Tübingen eingewiesen. Dort diagnostizierten die Ärzte dann, dass er mit dem MRSA in der Blase infiziert war. Das war dann das nächste Problem.
Drei Wochen musste er auf der Isolierstation behandelt werden, bis sich keine MRSA-Bakterien mehr nachweisen liessen und er kein Fieber mehr hatte.

Der MRSA-Befall in der Blase war für mich ein absoluter Schock. Es stellte sich nun heraus, dass die Urologie des UKT alle Richtlinien der Hygiene missachtet hatte. Sie hatten ihn, trotz des hohen Fiebers nicht einmal behandelt, sondern ihn einfach, schwer krank, nach Hause abgeschoben. Die Urologen der Uniklinik Tübingen hatten uns nicht einmal gesagt, dass er durch sie mit den gefährlichen Keimen MRSA infiziert wurde.

Gehen konnte er bei seiner Entlassung nicht mehr. Seit diesem Zeitpunkt ist er auf einen Rollstuhl angewiesen.
Durch diese Zwischenfälle wurde er in seinem Genesungsprozess stark zurückgeworfen und leidet bis heute an den Folgen.

Er war als Privatpatient und nicht als Chip-Vieh in der Klinik.

(MRSA steht für Methicilin-resistenter Staphylococcus aureus - eine durch den breiten Einsatz von Antibiotika seit den 1960er Jahren zunehmend auftretende resistente Staphylokokkenart. Iatrogen steht für: Durch den Arzt verursacht. Chip-Vieh = gängige Bezeichnung der Mediziner für gesetzlich Krankenversicherte.)



Sonntag, 1. September 2013

Tagespflegen in Tübingen lehnen Patienten mit hypoxischem Hirnschaden ab.

Erneut wurde er von einer Tagespflege in Tübingen abgelehnt - obwohl er so gerne dort war.

Auf eine schriftliche Begründung warte ich noch.

Ausgegrenzt, diskriminiert von den Tübinger Tagespflegestätten und dem #Pflege-Personal wegen seiner Erkrankung. Inklusion gibt es für ihn nicht.

Als ich ihm sagte, dass er nicht mehr zu der Tagesstätte gehen kann, war er sehr traurig und sagte mir: "Schade, ich lerne da viel, ich kann sehen was andere Menschen machen und wie Sie es machen und ich kann mit anderen Menschen zusammen sein."

Für ihn ist es wichtig, auch soziale Kontakte außerhalb der Familie und des Freundeskreises zu haben und am Leben teilhaben zu können.


§ 41 SGB XI Tagespflege und Nachtpflege

(1) Pflegebedürftige haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Die teilstationäre Pflege umfaßt auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück.
Dieser § 41 des SGB scheint nicht für Menschen mit hypoxischer Hirnschädigung gültig zu sein.

Einige dieser teilstationären Einrichtungen haben Mitarbeiter des Bundesfreiwilligendienst (BFD) angestellt.

Zitat Wikipedia Anfang: "Die Kostenträger sind zum einen Teil (gegebenenfalls auch vollständig) der Bund, zum anderen Teil die Einsatzstellen bzw. deren Träger (siehe Beispiele). Jeder BFD-Platz wird vom Bund mit 250 Euro (bis zum 25. Geburtstag) bzw. 350 Euro (ab 25 Jahre) monatlich gefördert. Hierbei werden jedoch nur das Taschengeld und die anfallenden Sozialabgaben (ca. 40 % der Summe aller Leistungen) berücksichtigt. Verpflegung, Unterkunft und Kleidung müssen von der Einsatzstelle selbst getragen werden, sollten sie angeboten werden." Zitat Ende.







Hypoxischer Hirnschaden.Therapieberatung und Therapieangebote für Betroffene und deren Angehörige.

In Deutschland erleiden jedes Jahr etwa eine viertel Million Menschen, jeden Alters, eine Schädigung des Hirns durch die Folgen eines Herzinfarktes, einer Reanimation, eines Schlaganfalls, eines Unfalls usw. Die Zahl der Menschen mit einer hypoxischen Hirnschädigung ist nicht bekannt.

Erworbene Hirnschäden weisen verschiedene Ursachen, verschiedene Schweregrade und je nach Schweregrad fast immer ein komplexes Behinderungsbild auf.

Die Bezeichnung erworbener Hirnschaden ist weder bei Medizinern, Pflegekassen, Pflege, Politik noch in der Behindertenhilfe ausreichend bekannt. Häufig werden der Begriff erworbener Hirnschaden und geistige Behinderung gleichgesetzt und Menschen, die im Erwachsenenalter einen Hirnschaden erworben haben, als geistig Behinderte bezeichnet.

Ein hypoxischer Hirnschaden ist einer der schwersten erworbenen Hirnschäden überhaupt.

Die Unterscheidung zwischen Menschen mit erworbenem Hirnschaden und Menschen mit geistiger Behinderung ist nicht nur eine Wortklauberei.
Menschen mit erworbenem Hirnschaden haben oft eine mehr oder weniger vollständige Erinnerung an ihr früheres Leben. Sie verfügen über eine Biografie und definieren sich oft über eine mehr oder minder ausgeprägte Identität, die am früheren sozialen Status und den früheren Kompetenzen anknüpfen möchte. Dieses kann die Akzeptanz der jetzigen Realität und die Auseinandersetzung mit den aktuellen Defiziten erschweren.
Die Bedürfnisse, Bedarfslagen und Therapien von Menschen mit einem erworbenen Hirnschaden unterscheiden sich enorm von den Menschen, die von Geburt an oder kurz nach der Geburt an einer geistigen Behinderung leiden und werden oft von Ärzten, Pflegekräften, Tagespflegestätten, Pflegeheimen usw. nicht verstanden und deshalb auch nicht erkannt.

Demzufolge werden Menschen mit einem im Erwachsenenalter erworbenen Hirnschaden unzureichend und meistens mangelhaft therapiert, versorgt, unterstützt, begleitet und häufig auch von Ärzten, Pflegeeinrichtungen und in der Pflege diskriminiert.
Auch den Angehörigen bleibt demzufolge eine kompetente Unterstützung, Beratung und Hilfe versagt.

Ich möchte mich hier ausschließlich mit dem hypoxischen Hirnschaden befassen.
Lesen Sie auf meinem Blog http://hypoxischer-hirnschaden.blogspot.de/ weiter über das Krankheitsbild des hypoxisch-anämischen Hirnschadens.

Durch die mangelhafte Versorgung des Hirns mit Sauerstoff und Blut können vielfältige körperliche Störungen auftreten wie: Lähmungen, Spastik, Störungen der Koordination, der Sprache, des Sprachverständnisses, Schluckstörungen, Hormonstörungen, Störungen der Harn- und Stuhlausscheidung, Sensibilitätsstörungen, Sehstörungen verschiedenster Art. Dazu kommen noch eine Vielzahl an neuropsychologischen Störungen bzw. Defiziten.


Die erschütternde Unkenntnis der Ärzte zum Krankheitsbild hypoxischer Hirnschaden, angefangen bei den verschiedenen wichtigen Möglichkeiten der genauen Diagnosestellung bis hin zu den möglichen Therapien, ist für die Erkrankten und deren Angehörige fatal. Dadurch können viele Möglichkeiten zur Linderung des großen Leids und der Schmerzen nicht ergriffen werden und somit kann keine Verbesserung der Situation der Betroffenen herbeigeführt werden.

Es gibt eine Vielzahl von Therapien, die nach meiner Erfahrung Erfolge aufweisen - Erfolge oft in kleinen Schritten.

Eine Beratung zu wichtigen Untersuchungen, möglichen Therapien und Therapieangeboten können Sie bei mir erfragen - schicken Sie mir eine E-Mail.
Ich arbeite in der Praxis mit mehreren Therapeuten zusammen, die alle Erfahrungen mit dem Krankheitsbild hypoxische Hirnschädigung haben.

Samstag, 17. August 2013

Endlich wieder zu Hause!

Endlich konnte er aus der Akut-Neurologischen Frühreha entlassen werden und wieder nach Hause kommen.
Die Wohnräume mußten für ihn behindertengerecht, so gut es ging, umgestaltet werden.
Wir mussten innerhalb des Hauses mit einigen Räumen umziehen, da für ihn die Räume im oberen Stockwerk nicht erreichbar waren.
Passende Therapeuten hatte ich gefunden und für ihn Therapietermine ausgemacht, so daß keine größeren Lücken entstehen konnten.
Ein Hausarztermin war auch schon gemacht.

Dann kam der große Tag und der Krankentransport brachte ihn nach Hause.

Sein Gedächtnis war noch immer sehr schlecht - er hatte noch sehr wenige Erinnerungen an seine Vergangenheit, das Kurzzeitgedächtnis war praktisch nicht vorhanden.
Das selbständige Gehen hatte er in Allensbach wieder gelernt und er brauchte keinen Rollstuhl mehr.

Viele Medikamente brachte er aus Allensbach mit, die ich ihm zu Hause verschreiben lassen und ihm geben sollte.
Sein Herz war durch den ausgedehnten Hinterwandinfarkt stark geschädigt, deshalb waren ihm verschiedene Blutdrucksenker verordnet worden, durch die Stentimplantationen waren blutverdünnende Medikamente erforderlich, Cholesterinsenker wurden ihm verordnet, ein gefährliches, schnell abhängigmachendes Psychopharmaka ebenso und und und...

Einige der Medikamente kannte ich schon und war über die nicht unerheblichen Nebenwirkungen im Bilde, über einige der chemische Medikamente mußte ich mich noch ausführlich informieren.
Es war kein Medikament dabei, das ich als unbedenklich einstufen konnte. Alle hatten sie starke, ja fatale Nebenwirkungen und schädigten lebenswichtige Organe nachhaltig.
Die Medikamente, die sein Herz schützen sollten - schädigten gleichzeitig das Herz, die Leber und die Nieren. So war jedes einzelne Medikament für ihn durchaus auch gefährlich.

Da er nun zu Hause war, konnte ich ihn viel besser beobachten und auf seine körperlichen und psychischen Befindlichkeiten viel stärker in seine homöopathische Therapie einfließen lassen.
Das heißt, ich konnte wesentlich schneller homöopathisch reagieren, wenn sich Veränderungen zeigten.
Jetzt konnte ich auch verstärkt die Tuina-Therapie in seine Behandlung integrieren.

Er war noch keine 2 Tage zu Hause, da klagte er ständig über starke Bauch- und Rückenschmerzen und war motorisch sehr unruhig.
Schmerzmittel gab ich ihm nicht sehr gerne, da die Ursache der Schmerzen nicht klar war. Er wurde in die Uniklinik eingewiesen. Die Ärzte dort konnten die Ursache der Schmerzen nicht klären, deshalb war er nach wenigen Tagen dann wieder zu Hause.
Da er immer noch unter starken Schmerzen litt, kam jetzt eine Einweisung in das Paul-Lechler-Krankenhaus, Tübingen. Er wurde gründlich untersucht und die Ärzte hatten nach kürzester Zeit ein Untersuchungsergebnis. Sie stellten einen riesengroßen Nierenstein fest.  Da war ich doch dann mehr als überrascht, dass während der ganzen Klinikaufenthalte kein Arzt diese Diagnose gestellt hatte.

Jetzt standen wir aber erneut vor einem Problem, nämlich was tun. Operieren oder nicht. Wenn ja, welche Methode? Egal bei welcher Methode, für ihn war die Operation auf jeden Fall ein stark erhöhtes Risiko. Abwarten konnte ich nicht verantworten, er hatte starke Schmerzen und es hätte ohne Entfernung des Steines plötzlich zu lebensgefährlichen Komplikationen kommen können.
Wir entschlossen uns zur Operation.
Ich begann, ihn auf die Operation mit homöopathischen Arzneimitteln vorzubereiten.
So kam er dann eine Woche nach Diagnosestellung in die Urologie des UKT zur weiteren Behandlung und Operation.










Dienstag, 16. Juli 2013

Verhinderungspflege stundenweise

Wird die Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch genommen, bleibt der gesetzliche Anspruch auf das komplette Pflegegeld erhalten.

Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekasse.
Geregelt ist diese Leistung im Paragraphen 39 des XI. Buches Sozialgesetzbuch, kurz: § 39 SGB XI. Die genaue Bezeichnung dieser Vorschrift lautet: "Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson".

Wenn Sie einen einen Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate gepflegt haben und der Pflegebedürftige Pflegegeld erhalten hat, dann haben Sie Anspruch auf Verhinderungspflege.

Für die Verhinderungspflege stehen ihnen im Jahr € 1.550,-- maximal zu und die Verhinderungspflege darf 28 Tage im Jahr nicht überschreiten. Dieser Betrag ist unabhängig von der Pflegestufe. Sie können das Geld für die Verhinderungspflege nicht für das folgende Jahr gutschreiben lassen.

Häusliche Ersatzpflege (Verhinderungspflege) können Sie auch stundenweise in Anspruch nehmen. Wenn Sie 8 Stunden der Ersatzpflege nicht überschreiten, dann steht Ihnen auch noch das komplette Pflegegeld zu. Bei der stundenweisen Verhinderungspflege sind Sie nicht an den Zeitrahmen von 28 Tagen im Jahr gebunden, sondern lediglich an den Betrag von 1.550,-- €uro
Mit der Verhinderungspflege können Sie  Verwandte, Freunde, Bekannte, Nachbarn, Pflegedienst usw. beauftragen.

Sie müssen vorher einen Antrag bei der Pflegekasse auf Verhinderungspflege stellen, das kann auch für ein ganzes Jahr gemacht werden. Die entsprechenden Abrechnungsformulare an müssen Sie auch wieder gesondert anfordern.
Wenn Sie die Ersatzpfleger bezahlen, müssen Sie sich die Belege von den Ersatzpflegern quittieren lassen und können diese dann bei der Pflegekasse einreichen und bekommen das Geld bis zur Höhe von € 1.550,-- im Jahr erstattet und natürlich sollten Sie auch dieses wieder auf den entsprechenden Formularen der Pflegekasse tun.

Bei Verwandten bis zum zweiten Grad, wird keine Entlohnung genehmigt. Jedoch haben diese Anspruch auf Erstattung von z.B. Kilometergeld, Verdienstausfall usw. Wenn Sie z.B. Kilometergeld bezahlen, dann müssen Sie wieder die Abrechnungsformulare quittieren lassen und bekommen dann Ihre Auslagen erstattet.

Die Verhinderungspflege kürzt nicht Ihre Ansprüche auf Kurzzeitpflege. Für die Kurzzeitpflege steht Ihnen ein gesonderter Etat zur Verfügung.

Die Pflegekassen sind sehr zurückhaltend mit den entsprechenden Informationen und u.U. muss man mehrfach nachfragen, damit man Auskünfte erhält.
Da oft große Unterschiede zwischen den telefonischen Auskünften bestehen, ist es sicherer, wenn man die Fragen gleich schriftlich stellt und auch auf einer schriftlichen Antwort besteht.
Nur damit keine Missverständnisse entstehen.



Montag, 8. Juli 2013

Er hat das Konzert von Mark Knopfler in vollen Zügen genossen.


Am Samstagabend konnten wir tatsächlich zum Konzert von Mark Knopfler nach Stuttgart in die Schleyerhalle gehen.
Schon zwei Tage vorher war er nervös und voller Vorfreude - ich allerdings auch.
Es war für uns ein fantastisches Erlebnis. 
Er war so glücklich und genoss die Musik des Mark Knopfler und der Band in vollen Zügen.
Er sagte zu mir: "Ich bin so glücklich, dass ich die Musik nicht nur hören, sondern auch mit meinem ganzen Körper fühlen kann und die Musiker sehen kann". Immer wieder streckte er seine Hände in die Höhe und jubelte laut vor Freude und Glück.

Der Tübinger Musikerin Konstanze Kulinsky  www.uilleann-pipes.de/  danken wir von Herzen, dass Sie den Anstoss zum Konzertbesuch gegeben hat und dann tatkräftig und spontan die Initiative ergriff.

Herzlichen Dank, Andreas Rogge  www.uilleann-pipes.de/, MusikerInstrumentenbaumeister mit der Spezialisierung für Dudelsackbau, der ihm sofort großzügig seine Eintrittskarte schenkte und sich mit 
seinem Freund 
Michael McGoldrick http://www.prideofmanchester.com/music/michaelmcgoldrick.htm http://en.wikipedia.org/wiki/Michael_McGoldrick  ,Musiker, in Verbindung setzte und der für mich auch gleich noch eine Karte schickte, damit ich ihn begleiten konnte. Thank you so much, Michael McGoldrick!

Als ich von diesem Wunder Hans-Peter Bauer, Marketingchef www.schliffkopf.de erzählte, setzte er sich mit 
Manfred Parlow  http://www.schleyerhalle.de/index.php?tacoma=webpart.pages.TacomaDynamicPage&navid=4047&coid=4047&cid=0&tacomasid=ft5v2i7he5qqkhmsauvnd98evjm3ecdk  in Verbindung und Herr Parlow hielt seine schützenden Hände über uns und machte möglich, was ich nicht für möglich gehalten hätte. 
Vielmals danke, lieber Hans-Peter Bauer! Vielen, vielen Dank Herr Parlow!

Die Stuttgarter Zeitung http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.mark-knopfler-in-stuttgart-mehr-als-nur-dire-straits.8c2bbfb9-6a9e-4266-a543-f003582ff427.html  schrieb über das Konzert:
Zitat Anfang:
"Mark Knopfler (63) ist nie ein Freund von Firlefanz gewesen: Er quatscht nicht viel auf der Bühne, er hampelt nicht herum, und er hat auch keine Videowände in die ausverkaufte Stuttgarter Schleyerhalle karren lassen. Stattdessen raunt er in seinen Liedern völlig entspannt von fernen Welten und lässt aus den Gitarren die unglaublichsten Grenzüberschreitungen entfleuchen, scheinbar anstrengungslos.
Vielleicht sollte man sich manchmal versichern, dass sie tatsächlich existieren, diese Weltwunder, die uns seltsam selbstverständlich geworden sind: die Inseln der Karibik, die Gipfel des Himalaja, ein Lächeln am Montagmorgen oder Mark Knopflers Gitarrenspiel".  Zitat Ende. 
Für mich war es ein nicht selbstverständliches Weltwunder, dass er zu diesem Konzert gehen konnte und wir so viele "Engel" hatten, die uns leiteten, begleiteten, beschützten und uns geholfen haben, seinen Traum und großen Wunsch zu erfüllen.

Freitag, 5. Juli 2013

Hirnschäden können mit virtueller Realität trainiert werden.

Ein sehr interessanter Artikel über eine neuropsychologischen Therapie von Hirnschäden:

http://alternativmedizin-news.blogspot.de/2013/07/hirnschaden-mit-virtueller-realitat.html

Einladung zum Konzert von Mark Knopfler.

Manche Tage sind einfach super.
So einen Tag haben wir heute. Er bekam eine Einladung zum Mark Knopfler Konzert
von  Andreas Rogge, Pipemaker, Andreas Rogge - Pipemaker/Dudelsackbau http://www.uilleann-pipes.de/

Seit vielen Jahren ist er ein großer Fan von Mark Knopfler und jetzt diese große Überraschung und Freude. Wir können es noch nicht fassen.
Liebe Menschen helfen uns, damit er gut und heil zum Konzert und wieder zurück nach Hause kommt.

Wir freuen uns unbeschreiblich und sagen DANKE.

Er bekommt jetzt wieder die nötigen Therapien.

Heute gab es eine positive Überraschung: Von der Krankenkasse flatterte ein Brief ins Haus mit der Zusage, dass er seine Therapien

  • Physiotherapie
  • Ergotherapie
  • Logopädie
weiter bezahlt bekommt.

Ein wochenlanges kämpfen, ist nun beendet.

 Woran es lag, dass er die Therapien nicht mehr verordnet bekam, ist nicht festzustellen - die Ärztin sagt: die KV ist schuld. Die Kassenärztliche Vereinigung sagt: die Krankenkasse ist schuld. Die Krankenkasse sagt: Die Ärztin ist schuld.

Ich danke allen die uns durch Verbreitung und Teilen des Beitrags geholfen und unterstützt haben.

Montag, 1. Juli 2013

Er bekommt keine Therapien mehr verordnet - KV ist dagegen!

Er macht weiterhin Fortschritte in seiner Genesung und braucht dafür viele und vielseitige Therapien.
So bekommt er in regelmäßigen Abständen osteopathische Behandlungen, Gedächtnistraining, ein spezielles Bewegungstraining, mentales Training, Musiktherapie, homöopathische Therapie und Tuina-Therapie. Da die Krankenkasse diese Therapien nicht bezahlt, tragen wir die Kosten selbst.

Er ist immer noch auf Therapien wie Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie stark angewiesen.
Diese Therapien sind auch noch heute für seine weitere Genesung, für die Stabilisierung und den Erhalt seiner neu erlernten Fähigkeiten wichtig.

Doch seit vielen Wochen haben wir große Schwierigkeiten, diese Therapien vom Arzt  verordnet zu bekommen. Anscheinend erlaubt die KV (Kassenärztliche Vereinigung) den Kassenärzten die Verordnung dieser Therapien nicht mehr. 
Es ist dann die Rede von "ich kann und darf das nicht mehr verschreiben" oder/und die "Erkrankung steht nicht auf der Liste der KV" oder/und "das muss die Krankenkasse genehmigen"
Die für Ihn zuständige Krankenkasse hat lt. Veröffentlichung der KV auf ein Genehmigungsverfahren verzichtet. Sebstverständlich steht diese schwere Erkrankung auf "der Liste".

Sollen hier schwerst erkranke Menschen von der Kassenärztlichen Vereinigung, die von den Beiträgen der  krankenversicherten Menschen sehr gut lebt, ausgegrenzt und nicht weiter behandelt werden?
Möchte so die KV ihren finanziellen Gewinn maximieren und ihren Vorständen noch höhere Gehälter bezahlen?

Zitat Anfang, Veröffentlichung der KV-Baden-Württemberg:

Nach den gesetzlichen Bestimmungen haben die
Krankenkassen das Recht auf eine Genehmigung bei allen
Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls und bei
allen Langfristverordnungen. Die meisten Krankenkassen
(AOK Baden-Württemberg, IKK classic, LKK Baden-Württemberg,
vdek, zahlreiche BKKen) haben auf diese Möglichkeit
verzichtet (siehe www.kvbawue.de à praxis alltag à
verordnungsmanagement à heilmittel à pdf „Genehmigungsverzicht“).
Bei diesen Krankenkassen müssen sich die
Patienten die Verordnung außerhalb des Regelfalls und Langfristverordnungen
nicht genehmigen lassen.
Zitat Ende.


Trotz aller Vereinbarungen, Regelungen, Veröffentlichungen, usw. muss ich seine Therapien selber bezahlen oder er kann keine Therapien mehr bekommen.

Ich bin empört, dass ich für einen schwerkranken Menschen um dringend benötige Therapien betteln muß.
Ich bin empört, wie mit schwer kranken Menschen umgegangen wird.
Ich bin empört, wie man mit Menschen umgeht, die viele Jahre in diese Solidargemeinschaft
der Krankenkasse und Pflegekasse einbezahlt haben.
Ich bin empört, wenn ich lese, wie viele Milliarden die gesetzlichen Krankenkassen von Ihren Mitgliedern eingenommen und von dem Geld der Versicherten "Paläste" gebaut haben und Ihre Mitarbeiter fürstlich entlohnen, ihren Mitgliedern aber nötige Therapien verweigern.
Ich bin empört, wie die Krankenkassen, Pflegekassen und Politik mit schwerkranken Menschen und deren pflegenden Angehörigen umgehen und sie zu Bittstellern und Bettlern degradieren.
Durch die pflegenden Angehörigen, die 24 Stunden täglich ohne Lohn arbeiten und oft bis an die Grenzen belastet sind, sparen Krankenkassen, Pflegekassen und der Staat monatlich Millionen ein.
Diesen Menschen wird durch die Bürokratie, zurückhalten von wichtigen Informationen,  Hinhaltetaktiken das schwere Leben noch schwerer  gemacht.

Im Internet hat die KVBW Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

folgendes veröffentlicht,
Zitat Anfang: KVBW Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

Praxisbesonderheiten /
Langfristverordnung

Dezember 2012

Hinweise und Erläuterungen
zu neuen Vereinbarungen
in der Heilmittelversorgung

Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz der Bundesregierung

hat nunmehr erstmals bei den Heilmittelverordnungen
einen Ausweg eröffnet: Mit den Krankenkassen haben wir
auf Bundesebene eine Vereinbarung über Verordnungen für
Versicherte mit langfristigem Behandlungsbedarf (Langfristverordnungen)
und Praxisbesonderheiten für die Versorgung
mit Heilmitteln bei schwer erkrankten Patienten getroffen.
Die Verordnungen für diese Patienten können künftig bei
Verordnungsweisen nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot
entweder gar nicht mehr zu Regressen führen oder sind
faktisch davon ausgenommen.
Damit ist für die Ärzte und Patienten ein Traum wahr
geworden: Zumindest im Bereich einer begrenzten aber
ernsthaft erkrankten Patientengruppe kann nun eine am
Krankheitsbild und nicht an Richtgrößen orientierte Versorgung
mit Heilmitteln vorgenommen werden.

Praxisbesonderheiten und
Langfristverordnungen

Aufgrund der Vorgabe des Gesetzgebers konnten wir
mit den Krankenkassen eine Vereinbarung für Patienten mit
langfristigem Bedarf an Heilmitteln (Langfristverordnung)
und für Praxisbesonderheiten treffen. In der nachfolgend
aufgeführten Tabelle sind die Diagnosen aufgeführt, die
unter diese Regelungen fallen.


Langfristverordnungen
  
Langfristverordnungen (in der Tabelle dunkelblau markiert)
sind Heilmittelverordnungen für schwer kranke
Patienten mit einem voraussichtlichen Behandlungsbedarf
von mindestens einem Jahr. Bei den Langfristverordnungen
können Sie in Bezug auf die Menge, nicht aber auf die Art
des Heilmittels von den Vorgaben des Heilmittelkatalogs
abweichen und eine Verordnung für einen Zeitraum von
bis zu zwölf Wochen ausstellen

Über die Vereinbarung hinaus gilt gemäß Gemeinsamen
Bundesausschuss: „Stellt der Arzt fest, dass bei dem Patienten
ein langfristiger Heilmittelbedarf aufgrund einer nicht in
der Tabelle gelisteten Diagnose vorliegt, kann der Patient
bei der Krankenkasse eine Genehmigung einer notwendigen
langfristigen Heilmittelbehandlung beantragen. Eine Genehmigung
kommt dann in Betracht, wenn Schwere und Dauerhaftigkeit
der Schädigungen mit den in der Tabelle aufgeführten
Diagnosen vergleichbar ist.“

Genehmigung
Nach den gesetzlichen Bestimmungen haben die
Krankenkassen das Recht auf eine Genehmigung bei allen
Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls und bei
allen Langfristverordnungen. Die meisten Krankenkassen
(AOK Baden-Württemberg, IKK classic, LKK Baden-Württemberg,
vdek, zahlreiche BKKen) haben auf diese Möglichkeit
verzichtet (siehe www.kvbawue.de à praxis alltag à
verordnungsmanagement à heilmittel à pdf „Genehmigungsverzicht“).
Bei diesen Krankenkassen müssen sich die
Patienten die Verordnung außerhalb des Regelfalls und Langfristverordnungen
nicht genehmigen lassen.

Übersicht über die Diagnosen Stand: 01.01. 2013

Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel

ICD-10    Diagnose                             Physiotherapie  Ergotherapie  Stimm-, Sprech-,Sprachtherapie  Hinweis/Spezifikation

G93.1       Anoxische Hirnschädigung,     ZNI1/ ZN 2    EN1/ EN2         SC1
                 andernorts nicht klassifiziert




Zitat   KVBW Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg  Ende: 
http://www.kvbawue.de




















Freitag, 28. Juni 2013

Koma - seine Erinnerung daran.

Vor zweieinhalb Wochen war er aus dem Koma erwacht und war jetzt in der Akut-Neurologischen Frühreha Klinik. Seit seinem Herzinfarkt, Herzstillstand und Reanimation waren jetzt knapp fünfeinhalb Wochen vergangen.

Er war nicht orientiert, d.h. er wusste nicht wo er war, wer er war, was geschehen war, wer ich war usw. Seine Erinnerung an seine Existenz war nicht mehr vorhanden.
Er hatte keine Erinnerung an seinen Aufenthalt auf der Intensivstation oder in der Kardiologie.
Sein Lang- und sein Kurzzeitgedächtnis waren nicht mehr vorhanden. Er konnte sich an nichts erinnern.
Die einzigen Erinnerungen, die er hatte, betrafen seine Arbeit, seine Fotos die er gemacht hatte. Diese konnte er immer sofort erkennen und als von ihm fotografiert identifizieren.

Behutsam begann ich ihm zu erzählen, dass er einen Herzinfarkt hatte und im Koma lag, dass er lange reanimiert werden musste, dass sein Überleben für ziemlich unwahrscheinlich gehalten wurde  sagte ich ihm nicht, da unterbrach er mich und sprach:

"Ja, ich weiß. Ich war tot -  aber noch nicht richtig. Da war ein Prof, der hat sich ganz arg für mich eingesetzt und sehr viel für mich getan, und auch noch viele andere Leute haben sich für mich eingesetzt und mir geholfen. Deshalb bin ich wieder da, wo ich bin."
Er sprach weiter uns sagte zu mir: "Es war nicht schlimm, es war in Ordnung, für mich war das okay. Das war wirklich nicht schlimm für mich, nur für Dich und die anderen war es schlimm."

Er sprach noch weiter über Dinge, die sich während seines tiefen Komas in der Klinik und auch zu Hause ereignet hatten. Er konnte über Krankenschwestern berichten die Ihn während des Komas gepflegt hatten usw., er sprach mich auf verschiedene sehr persönliche Bereiche an, die mich während seiner Komazeit beschäftigten.
Es hat mich sehr erstaunt, da ja sein Kurzzeit- und sein Langzeitgedächtnis nicht mehr vorhanden waren, dass so plötzlich diese Erinnerungen an seine Komazeit kamen.

Jetzt hatte ich die Bestätigung: Es war richtig, dass ich an seinem Krankenbett nicht erlaubte belastende und ängstigende Gespräche zu führen, mögliche schwere therapeutische / operative Eingriffe und Prognosen über den weiteren Krankheitsverlauf zu besprechen.


Dienstag, 18. Juni 2013

Horroraufenthalt in Akut-Neurologischer Reha-Klinik

Am 05. Januar 2011 wurde er in ein Krankenhaus des Landes Baden Württemberg für Akut-Neurologische Frührehabilitation verlegt.

Da begann für Ihn eine unendliche körperliche und psychische Qual.

Er wurde pflegerisch vernachlässigt. Im Analbereich war er wund, er blutete und das rohe Fleisch war zu sehen. Die Pflegerin, die ich darauf ansprach antwortete nur: das ist bei uns noch lange nicht wund.
Er war schmutzig und hatte Kot unter seinen Fingernägeln.
Mit Kot an seinen Händen musste er essen.

Von einer Pflegerin wurde er in meinem Beisein und dem Beisein drei weiterer Personen körperlich misshandelt.

Er bekam sehr wenige Therapien - z.B. Logopädie bekam er nur dann, wenn die Therapeutin Lust hatte.
Behandlungspläne wurden nicht für ihn erstellt bzw. den Angehörigen nicht mitgeteilt.
Er wurde an den Beinen so fest in seinen Rollstuhl gefesselt, dass er vor Schmerzen schrie. Er wurde psychisch misshandelt.  
Wenn er seine Medikamente nicht gleich schlucken wollte bzw. konnte, wurden sie von der Pflegerin weggeworfen. So bekam er seine für ihn zur dieser Zeit noch lebensnotwendigen Herzmedikamente und  blutverdünnenden Arzneimittel nicht.
So war er wieder einmal in Lebensgefahr - in der Gefahr an den körperlichen Mißhandlungen zu sterben, zu sterben weil er nötige Medikamente nicht bekam.

Durch den ständig liegenden Blasenkatheter hatte er eine chronische Blasenentzündung. Der Blasenkatheter war verdreckt.  Beim wechseln des Katheters wurde er verletzt und blutete, er litt tagelang an großen Schmerzen. Es wurde kein Facharzt hinzugezogen.
Im März sorgten Ärzte der Kardiologie vom UKT, er war dort zu einem erneuten Eingriff, dass Urologen den Katheter entfernten und dass keiner mehr gelegt wurde.

Er litt ständig unter schwersten Schmerzen im Bauch- und Rückenbereich. Auch hier wurden keine Untersuchungen gemacht, keine Fachärzte hinzugezogen.

Unter der Aufsicht eines Therapeuten stürzte er schwer und zog sich Verletzungen im Gesicht, Kopf und an den Händen zu. Er wurde nicht untersucht, vom Schädel wurden keine Röntgenaufnahmen gemacht, ich wurde von dem Sturz und seinen Verletzungen nicht benachrichtigt, sondern sah meinen nicht unerheblich verletzten Mann erst bei meinem nächsten Besuch. Und, und, und........

Einen Lichtblick gab es auch in diesem Haus: ein Physiotherapeut und eine Ergotherapeutin kümmerten sich liebevoll um ihn und erzielten mit ihm wunderschöne Fortschritte.

Nach ca. 6 Wochen wurde mir von dem zuständigen Sozialarbeiter gesagt: Ihr Mann ist unwertes Leben, der wird jetzt entlassen, er kostet die Krankenkasse und die Klinik zu viel Geld. Das lohnt sich nicht mehr bei ihrem Mann.

Ich kämpfte darum, dass mein Mann verlegt werden sollte, in eine bekannte Klinik am Bodensee.
Man sagte mir, dass mein Mann eine Verlegung wahrscheinlich nicht überleben würde, durch eine Verlegung würden die meisten Patienten sterben. Deshalb würde man einer Verlegung nicht zustimmen. Er würde sich geistig und körperlich nie mehr weiterentwickeln, vielleicht könnte er irgendwann einmal wieder einige Schritte gehen.... Doch wurde mir der Vorschlag vom Chefarzt unterbreitet, meinen Mann in das zur Klinik gehörende Pflegeheim zu übergeben. Bei dieser Verlegung sah der Chefarzt "keine Gefahr, dass er durch die Verlegung sterben würde".

Trotz aller Schwierigkeiten behandelte ich meinen Mann homöopathisch weiter, massierte ihn und begann mit ihm Affirmationen zu sprechen und Visualisierungs-Übungen zu machen.
Ich konnte sehen, dass er Fortschritte macht und was wichtig war: er wollte lernen, er wollte Übungen machen, er wollte Therapien.
Er konnte wieder einfache Rechenaufgaben lösen und er lernte einige Schritte zu gehen. Mit Kollegen konnte er sich adäquat über Fotografie unterhalten.

Zwischenzeitlich hatte ich Kontakt zur Klinik am Bodensee aufgenommen. Dort war man nicht ablehnend und ich versuchte weiter meinen Mann verlegen zu lassen. Von der Krankenkasse, die über die Vorgänge in der Klinik informiert war - auch über die Misshandlungen, bekam ich keine Unterstützung.

Ich hatte endlich bei dem für meinem Mann zuständigen Chefarzt durchgesetzt, dass das Krankenhaus eine Verlegung und Aufnahme in die Schmieder Klinik Allensbach am Bodensee beantragt. Mir wurde vom Chefarzt gesagt, dass er dort nicht aufgenommen würde, dafür hätte er gesorgt, schließlich würden sich die Chefärzte untereinander kennen und stünden miteinander in Kontakt.

Am 06. April 2011 sollte er nach Hause entlassen werden, doch es kam anders.

Zwei Tage vor seiner Entlassung kam der Bescheid, dass die Klinik am Bodensee ihn aufnehmen und er verlegt werden wird. Wir konnten unser Glück nicht fassen! Endlich, so hoffte ich, wird er eine neurologische Frührehabilitation bekommen. Was dann auch so war!

Kostbare Wochen der Rehabilitation wurden nicht genutzt, jedoch von der Krankenkasse teuer bezahlt.
Für meinen Mann hat die Krankenkasse eine Tagespauschale an diese Klinik des Landes Baden Württemberg bezahlt. Wie hoch der Betrag genau war, wollte die Krankenkasse mir nicht sagen. Man sagte mir, der Tagessatz wäre zwischen ca. 400,-- und 500,-- Euro. 

Je weniger der Patient ärztlich betreut wird, je weniger Untersuchungen an einem Patienten vorgenommen werden, je weniger Medikamente ein Patient bekommt, je weniger Akut-Neurologische Therapien ein Patient bekommt, je weniger der Patient pflegerisch versorgt wird desto geringer sind die Ausgaben pro Patient und umso höher ist der Gewinn der Abteilung und somit des Krankenhauses.