Auf diesem Wege möchte ich mich herzlich bedanken, für die Mails, Briefe und Anrufe die uns durch den Artikel des Schwäbischen Tagblatts http://www.tagblatt.de/Home/nachrichten/tuebingen_artikel,-Der-Fotojournalist-Kurt-Henseler-sucht-Betreuung-_arid,249386.html erreichten.
Sie alle machen mir Mut, diesen Weg weiter zu gehen und nicht aufzugeben.
DANKE!
Herzinfarkt - Herzstillstand - mehrfache Reanimation - hypoxischer Hirnschaden - homöopathische Behandlung... Er lebt sein neues Leben mit Freude, Mut, Optimismus, Ausdauer und Willen... Impressum: R. Haug-Henseler, Knollstr. 2, 72072 Tübingen
Dienstag, 11. März 2014
Keine Tagespflege will ihn aufnehmen, schreibt das Schwäbische Tagblatt Tübingen
"Keine Tagespflege will ihn aufnehmen" lautet die Überschrift des Artikels in dem das Schwäbische Tagblatt aus Tübingen über die Schwierigkeiten berichtet, eine teilstationäre Tagespflege für Ihn zu finden
http://www.tagblatt.de/Home/nachrichten/tuebingen_artikel,-Der-Fotojournalist-Kurt-Henseler-sucht-Betreuung-_arid,249386.html
In diesem Artikel kommt auch der Pressesprecher der AOK zu Wort:
Zitat Anfang: "Wir zahlen an der Obergrenze. Mehr gibt die Gesetzeslage nicht her. Das wäre grob fahrlässig." Zitat Ende.
Dieser Aussage des Pressesprechers der AOK möchte ich hier scharf widersprechen.
Es wird hier absolut nicht an der Obergrenze bezahlt!
Eine Einstufung in eine höhere Stufe der Pflegeversicherung meines Mannes wurde von der AOK Tübingen abgelehnt.
Dieses würde jedoch sehr wohl die "Gesetzeslage hergeben".
Mein Mann hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine Versorgung und Pflege in einer teilstationären Tagespflege, die Kosten muss zu einem Teil die Pflegeversicherung bezahlen.
Dieses gibt die "Gesetzeslage" her.
Auch dieses wird von der AOK Baden-Württemberg nicht erfüllt, d.h. es wird keine teilstationäre Versorgung zur Verfügung gestellt - also wird auch nicht für seine Pflege und Versorgung bezahlt.
Hier besteht offensichtlich ein struktureller Mangel an entsprechenden teilstationären Pflegeeinrichtungen in Tübingen, den die AOK Tübingen bisher nicht beseitigt hat.
Eine alternative Versorgung und Pflege hat die AOK bisher nicht angeboten.
Die Kostenübernahme für die alternativen Versorgungs- und Pflegevorschläge von unserer Seite, lehnte die AOK bisher kategorisch ab.
Die Pflegekassen (Körperschaft des öffentlichen Rechts), der gesetzlichen Krankenkassen (Körperschaft des öffentlichen Rechts) sind nach der Gesetzeslage verpflichtet, die Möglichkeit der teilstationären Pflege und Versorgung in Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen zu gewährleisten. Dieser offensichtliche Mangel an teilstationären Pflegeeinrichtungen ist den Pflegekassen, auch der AOK Pflegekasse Tübingen anzulasten.
http://www.tagblatt.de/Home/nachrichten/tuebingen_artikel,-Der-Fotojournalist-Kurt-Henseler-sucht-Betreuung-_arid,249386.html
In diesem Artikel kommt auch der Pressesprecher der AOK zu Wort:
Zitat Anfang: "Wir zahlen an der Obergrenze. Mehr gibt die Gesetzeslage nicht her. Das wäre grob fahrlässig." Zitat Ende.
Dieser Aussage des Pressesprechers der AOK möchte ich hier scharf widersprechen.
Es wird hier absolut nicht an der Obergrenze bezahlt!
Eine Einstufung in eine höhere Stufe der Pflegeversicherung meines Mannes wurde von der AOK Tübingen abgelehnt.
Dieses würde jedoch sehr wohl die "Gesetzeslage hergeben".
Mein Mann hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine Versorgung und Pflege in einer teilstationären Tagespflege, die Kosten muss zu einem Teil die Pflegeversicherung bezahlen.
Dieses gibt die "Gesetzeslage" her.
Auch dieses wird von der AOK Baden-Württemberg nicht erfüllt, d.h. es wird keine teilstationäre Versorgung zur Verfügung gestellt - also wird auch nicht für seine Pflege und Versorgung bezahlt.
Hier besteht offensichtlich ein struktureller Mangel an entsprechenden teilstationären Pflegeeinrichtungen in Tübingen, den die AOK Tübingen bisher nicht beseitigt hat.
Eine alternative Versorgung und Pflege hat die AOK bisher nicht angeboten.
Die Kostenübernahme für die alternativen Versorgungs- und Pflegevorschläge von unserer Seite, lehnte die AOK bisher kategorisch ab.
Die Pflegekassen (Körperschaft des öffentlichen Rechts), der gesetzlichen Krankenkassen (Körperschaft des öffentlichen Rechts) sind nach der Gesetzeslage verpflichtet, die Möglichkeit der teilstationären Pflege und Versorgung in Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen zu gewährleisten. Dieser offensichtliche Mangel an teilstationären Pflegeeinrichtungen ist den Pflegekassen, auch der AOK Pflegekasse Tübingen anzulasten.
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