Samstag, 4. Januar 2014

Ablehnung durch die vierte Tagespflegeeinrichtung in #Tübingen..

Nun hat auch die vierte Tagespflegeeinrichtung in Tübingen seine Versorgung abgelehnt.


Seine Versorgung in der Tagespflege haben abgelehnt: 

Bürgerheim Tübingen, 
KBF Tübingen, 
Seniorentreff im Schönblick, Tübingen
Luise-Poloni-Heim, Tübingen.

Die Begründung lautet immer, dass er mehr als dreimal täglich zur Toilette muss, nicht genügend Personal vorhanden ist, nicht genügend Toiletten vorhanden sind usw.
Mehr als drei Toilettengänge am Tag sind nicht erlaubt und nicht akzeptabel.
Die Leiterin einer Einrichtung hat mir vorgeschlagen, ihn zu sedieren damit er nicht mehr so häufig zur Toilette muss. Zu diesem Vorschlag muss ich wohl nichts mehr sagen - da ist alles gesagt.
Da ist auch gesagt unter welchen Umständen und Bedingungen Menschen in manchen teilstationären Einrichtungen leben.

Das Bürgerheim Tübingen hat einen erneuten Probetag vorgeschlagen - diesen werden wir wahrnehmen.
Ob er wohl dieses mal aufgenommen wird? Ich bin gespannt.

Er war immer ein kommunikativer Mensch und war immer viel mit anderen Menschen, auch durch seinen Beruf bedingt, zusammen.
Noch heute ist er kommunikativ, unterhält sich gerne und möchte gerne mit anderen Menschen zusammen sein und nicht immer alleine nur zu Hause.
Die Ablehnung der Tagespflegestätten nehmen ihm einen wichtigen Teil seines Lebens: die ganz normalen Teilhabe am Leben, nämlich sich mit anderen Menschen auszutauschen, nicht einsam zu sein, nicht alleine zu sein.

Er hat einen gesetzlichen Anspruch auf die Versorgung durch eine teilstationäre Tagespflege.
Diesen Anspruch können wir nicht wahrnehmen, da es offensichtlich keine Einrichtung
gibt, die einen Menschen mit einer hypoxischen Hirnschädigung aufnimmt, diesen versorgen und pflegen will.

Die Pflegekasse ist die Behörde, die den Einrichtungen die Genehmigungen zur Betreibung einer teilstationären Tagespflege erteilt.
Mit den teilstationären Einrichtungen hat die Pflegekasse Versorgungsverträge abgeschlossen, die die Sicherstellung einer Tagespflege nach den gesetzlichen Vorgaben garantieren sollen.
Die AOK Tübingen hat in den Verträgen mit ihren Vertragspartnern versäumt, die Pflege von Pflegebedürftigen zu sichern.
Die Behörde AOK Tübingen hat versäumt, entsprechende Strukturen zur Pflege in teilstationären Einrichtungen zu schaffen. Jetzt wird ihm die Pflege, auf die er ein gesetzliches Recht hat, durch die Pflegekasse der AOK Baden-Württemberg verweigert

Im Rahmenvertrag zwischen den Pflegekassen und den Tagespflege-Einrichtungen in Baden Württemberg ist keine Pflegestufe, keine Krankheit von dem gesetzlichen Recht auf Tagespflege ausgeschlossen, wie ich lesen konnte. 

Auch der Gesetzgeber sieht keinen Ausschluss von Krankheiten oder Pflegestufen vor.

Weshalb ist es den Tagespflegestätten, die von Geldern der Pflegekassen, Geldern der Patienten und von Steuergeldern finanziert werden möglich, Patienten mir einer erworbenen Hirnschädigung zu diskriminieren und an der gesetzlich zugesicherten Teilhabe am Leben auszuschließen?

Wenn er nicht in eine teilstationäre Tagespflege gehen kann, muss ich meine Berufstätigkeit aufgeben.












So oft sehe ich seine veröffentlichen Arbeiten.


Vor einigen Tagen stolperte ich zufällig über eine seiner Arbeiten, für das Bundesministerium für Bildung und Forschung, die auch im Netz www.bmbf.de/pubRD/der_kampf_gegen_das_vergessen.pdf‎ veröffentlicht wurden.
(Ich hoffe, dass der Link funktioniert)

Sonntag, 13. Oktober 2013

Pflegekasse AOK Tübingen/Reutlingen bezahlt Pflegebedürftigem in Pflegestufe 3 kein Pflegegeld mehr.

Mobbing eines Schwerbehinderten und Schwerkranken durch die Pflegekasse der AOK Tübingen / Reutlingen


Trotz einer Einstufung durch den MDK in die Pflegestufe 3 bezahlt die AOK Tübingen, Pflegekasse, seit Monaten kein Pflegegeld mehr.
Warum? Wir wissen es nicht. Ohne jegliche Benachrichtigung hat die Pflegekasse die Pflegegeldzahlungen eingestellt.
Antworten auf unsere Fragen bekommen wir auch nicht.

Man sollte glauben, dass für die Zahlungen des Pflegegeldes Gesetze existieren und dass Pflegebedürftigen, mit einer Pflegeeinstufung durch den MDK, auch dieses Pflegegeld ausbezahlt werden muss. Diese Gesetze existieren jedoch offensichtlich nicht für die Pflegekasse der AOK Tübingen, Baden Württemberg. Diese bezahlt offensichtlich Pflegegeld nach Lust und Laune.

Jetzt werden wir wohl rechtliche Schritte gehen müssen.

Donnerstag, 19. September 2013

Von DREI Tübinger Tagespflegen abgelehnt.


Nun wurde er insgesamt von drei Tübinger Tagespflege Einrichtungen abgelehnt.

Eine lehnte ihn wegen häufiger Toilettengängen ab und weil in der Einrichtung nicht genügend Toiletten sind, da durch ihn die Toiletten häufig besetzt wären.

Die zweite lehnte ihn auch wegen Toilettengängen ab. Hier ist angeblich nicht genug Personal vorhanden.

Die dritte lehnte ihn ab, weil er zu pflegeintensiv wäre und weil ich ihn nicht sedieren lasse.
Was bitte ist: pflegeintensiv? Warum soll er sediert werden?

Tagespflegestätten werden meistens durch öffentliche Gelder bezuschusst.
Außerdem arbeiten die Einrichtungen fast ausschließlich mit FSJ-lern und Bfd-lern, alles sehr billige bzw. kostenlose Mitarbeiter - auch hier bezahlt der Steuerzahler die Kosten.
Für jeden Tag, den ein Pflegebedürftiger in einer Tagespflege ist, bezahlt er eine stattliche Summe an diese Einrichtung, natürlich auch gestaffelt nach der Pflegestufe, d.h. je höher die Pflegestufe, desto mehr muss der Patient bezahlen.
Das Streben nach Profit scheint diesen Einrichtungen wichtiger als die Erfüllung der rechtlichen Ansprüche der Betroffenen zu sein.
Die Pflegekasse schliesst mit den Einrichtungen Verträge und hat offenbar keinen Einfluss auf die Praktiken der Einrichtungen.

Nach § 41 SGB XI Tagespflege und Nachtpflege haben Pflegebedürftige einen Rechtsanspruch auf die Versorgung in einer Tagespflege.

Da es in Tübingen nur wenige Einrichtungen zur Tagespflege gibt, haben wir nicht mehr viele Möglichkeiten.


Dienstag, 17. September 2013

MRSA Infektion der Blase und andere lebensbedrohliche, iatrogen verursachte Komplikationen in der Urologie UKT.

Dem Tod wieder sehr nahe durch schwere Mängel in der Urologie des Uniklinikums Tübingen.


Mit homöopathischen Arzneimitteln bereitete ich Ihn auf seine Nierenstein-Operation in der Urologie im Klinikum Tübingen vor.

Ohne Rollstuhl, auf seinen eigenen Beinen gehend, brachte ich Ihn in die Tübinger Urologie.

Fünf Tage musste er in der Klinik auf die Operation vorbereitet werden. Die Operation verlief gut, der riesengroße Nierenstein konnte entfernt werden.

Seine Medikamente zur Blutverdünnung mussten abgesetzt und durch andere blutverdünnende Medikamente ersetzt werden.
Es war für mich als Homöopathin eine Herausforderung, da sein Gesamt-Zustand jetzt eine wichtige Rolle bei der Wahl des passenden Arzneimittels spielte und ich längst nicht mehr nach klinischen Gesichtspunkten sondern streng nach den Regeln Hahnemanns die Arznei für ihn wählte.

Doch jetzt, nach der OP begannen die grossen Probleme:
Er bekam sehr hohes Fieber - ein septisches Fieber, er bekam einen paralytischen Ileus (Darmlähmung) und es wurde ihm von den Ärzten zuviel Blutverdünner intravenös gegeben, so dass er Blutungen am ganzen Körper bekam. Er hatte an Händen, Fingern, Armen usw. Blutungen. Der Verdacht auf innere Blutungen war stark, er wurde matter und matter, dazu fieberte er hoch. Wieder war er in einer akut lebensbedrohlichen Situation, nämlich zu verbluten.
Die Ärzte waren nicht sicher, wie sich sein Zustand weiterentwickeln würde und ob man sie die Blutgerinnung wieder in den Griff bekommen würden.
Bange Stunden des Wartens. Es ging ihm sehr schlecht. Ich saß ohne Unterbrechung von 13.00 bis morgens um 5.00 h an seinem Bett und behandelte ihn mit einem homöopathischen Arzneimittel. Gegen 4.00 h stellte sich eine Stabilisierung seines Zustandes ein.

Wenige Tage später wurde er, sehr stark geschwächt, hoch fiebernd, immer noch sehr krank und nicht mehr in der Lage selber zu gehen, aus der Urologie in Tübingen nach Hause entlassen.

Am nächsten Tag wurde er dann in die Tropenklinik in Tübingen eingewiesen. Dort diagnostizierten die Ärzte dann, dass er mit dem MRSA in der Blase infiziert war. Das war dann das nächste Problem.
Drei Wochen musste er auf der Isolierstation behandelt werden, bis sich keine MRSA-Bakterien mehr nachweisen liessen und er kein Fieber mehr hatte.

Der MRSA-Befall in der Blase war für mich ein absoluter Schock. Es stellte sich nun heraus, dass die Urologie des UKT alle Richtlinien der Hygiene missachtet hatte. Sie hatten ihn, trotz des hohen Fiebers nicht einmal behandelt, sondern ihn einfach, schwer krank, nach Hause abgeschoben. Die Urologen der Uniklinik Tübingen hatten uns nicht einmal gesagt, dass er durch sie mit den gefährlichen Keimen MRSA infiziert wurde.

Gehen konnte er bei seiner Entlassung nicht mehr. Seit diesem Zeitpunkt ist er auf einen Rollstuhl angewiesen.
Durch diese Zwischenfälle wurde er in seinem Genesungsprozess stark zurückgeworfen und leidet bis heute an den Folgen.

Er war als Privatpatient und nicht als Chip-Vieh in der Klinik.

(MRSA steht für Methicilin-resistenter Staphylococcus aureus - eine durch den breiten Einsatz von Antibiotika seit den 1960er Jahren zunehmend auftretende resistente Staphylokokkenart. Iatrogen steht für: Durch den Arzt verursacht. Chip-Vieh = gängige Bezeichnung der Mediziner für gesetzlich Krankenversicherte.)



Sonntag, 1. September 2013

Tagespflegen in Tübingen lehnen Patienten mit hypoxischem Hirnschaden ab.

Erneut wurde er von einer Tagespflege in Tübingen abgelehnt - obwohl er so gerne dort war.

Auf eine schriftliche Begründung warte ich noch.

Ausgegrenzt, diskriminiert von den Tübinger Tagespflegestätten und dem #Pflege-Personal wegen seiner Erkrankung. Inklusion gibt es für ihn nicht.

Als ich ihm sagte, dass er nicht mehr zu der Tagesstätte gehen kann, war er sehr traurig und sagte mir: "Schade, ich lerne da viel, ich kann sehen was andere Menschen machen und wie Sie es machen und ich kann mit anderen Menschen zusammen sein."

Für ihn ist es wichtig, auch soziale Kontakte außerhalb der Familie und des Freundeskreises zu haben und am Leben teilhaben zu können.


§ 41 SGB XI Tagespflege und Nachtpflege

(1) Pflegebedürftige haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Die teilstationäre Pflege umfaßt auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück.
Dieser § 41 des SGB scheint nicht für Menschen mit hypoxischer Hirnschädigung gültig zu sein.

Einige dieser teilstationären Einrichtungen haben Mitarbeiter des Bundesfreiwilligendienst (BFD) angestellt.

Zitat Wikipedia Anfang: "Die Kostenträger sind zum einen Teil (gegebenenfalls auch vollständig) der Bund, zum anderen Teil die Einsatzstellen bzw. deren Träger (siehe Beispiele). Jeder BFD-Platz wird vom Bund mit 250 Euro (bis zum 25. Geburtstag) bzw. 350 Euro (ab 25 Jahre) monatlich gefördert. Hierbei werden jedoch nur das Taschengeld und die anfallenden Sozialabgaben (ca. 40 % der Summe aller Leistungen) berücksichtigt. Verpflegung, Unterkunft und Kleidung müssen von der Einsatzstelle selbst getragen werden, sollten sie angeboten werden." Zitat Ende.







Hypoxischer Hirnschaden.Therapieberatung und Therapieangebote für Betroffene und deren Angehörige.

In Deutschland erleiden jedes Jahr etwa eine viertel Million Menschen, jeden Alters, eine Schädigung des Hirns durch die Folgen eines Herzinfarktes, einer Reanimation, eines Schlaganfalls, eines Unfalls usw. Die Zahl der Menschen mit einer hypoxischen Hirnschädigung ist nicht bekannt.

Erworbene Hirnschäden weisen verschiedene Ursachen, verschiedene Schweregrade und je nach Schweregrad fast immer ein komplexes Behinderungsbild auf.

Die Bezeichnung erworbener Hirnschaden ist weder bei Medizinern, Pflegekassen, Pflege, Politik noch in der Behindertenhilfe ausreichend bekannt. Häufig werden der Begriff erworbener Hirnschaden und geistige Behinderung gleichgesetzt und Menschen, die im Erwachsenenalter einen Hirnschaden erworben haben, als geistig Behinderte bezeichnet.

Ein hypoxischer Hirnschaden ist einer der schwersten erworbenen Hirnschäden überhaupt.

Die Unterscheidung zwischen Menschen mit erworbenem Hirnschaden und Menschen mit geistiger Behinderung ist nicht nur eine Wortklauberei.
Menschen mit erworbenem Hirnschaden haben oft eine mehr oder weniger vollständige Erinnerung an ihr früheres Leben. Sie verfügen über eine Biografie und definieren sich oft über eine mehr oder minder ausgeprägte Identität, die am früheren sozialen Status und den früheren Kompetenzen anknüpfen möchte. Dieses kann die Akzeptanz der jetzigen Realität und die Auseinandersetzung mit den aktuellen Defiziten erschweren.
Die Bedürfnisse, Bedarfslagen und Therapien von Menschen mit einem erworbenen Hirnschaden unterscheiden sich enorm von den Menschen, die von Geburt an oder kurz nach der Geburt an einer geistigen Behinderung leiden und werden oft von Ärzten, Pflegekräften, Tagespflegestätten, Pflegeheimen usw. nicht verstanden und deshalb auch nicht erkannt.

Demzufolge werden Menschen mit einem im Erwachsenenalter erworbenen Hirnschaden unzureichend und meistens mangelhaft therapiert, versorgt, unterstützt, begleitet und häufig auch von Ärzten, Pflegeeinrichtungen und in der Pflege diskriminiert.
Auch den Angehörigen bleibt demzufolge eine kompetente Unterstützung, Beratung und Hilfe versagt.

Ich möchte mich hier ausschließlich mit dem hypoxischen Hirnschaden befassen.
Lesen Sie auf meinem Blog http://hypoxischer-hirnschaden.blogspot.de/ weiter über das Krankheitsbild des hypoxisch-anämischen Hirnschadens.

Durch die mangelhafte Versorgung des Hirns mit Sauerstoff und Blut können vielfältige körperliche Störungen auftreten wie: Lähmungen, Spastik, Störungen der Koordination, der Sprache, des Sprachverständnisses, Schluckstörungen, Hormonstörungen, Störungen der Harn- und Stuhlausscheidung, Sensibilitätsstörungen, Sehstörungen verschiedenster Art. Dazu kommen noch eine Vielzahl an neuropsychologischen Störungen bzw. Defiziten.


Die erschütternde Unkenntnis der Ärzte zum Krankheitsbild hypoxischer Hirnschaden, angefangen bei den verschiedenen wichtigen Möglichkeiten der genauen Diagnosestellung bis hin zu den möglichen Therapien, ist für die Erkrankten und deren Angehörige fatal. Dadurch können viele Möglichkeiten zur Linderung des großen Leids und der Schmerzen nicht ergriffen werden und somit kann keine Verbesserung der Situation der Betroffenen herbeigeführt werden.

Es gibt eine Vielzahl von Therapien, die nach meiner Erfahrung Erfolge aufweisen - Erfolge oft in kleinen Schritten.

Eine Beratung zu wichtigen Untersuchungen, möglichen Therapien und Therapieangeboten können Sie bei mir erfragen - schicken Sie mir eine E-Mail.
Ich arbeite in der Praxis mit mehreren Therapeuten zusammen, die alle Erfahrungen mit dem Krankheitsbild hypoxische Hirnschädigung haben.