Seit der Nierenoperation und MRSA-Infektion im Uniklinikum Tübingen, Urologie http://hypoxischer-hirnschaden.blogspot.de/2013/09/dem-tod-wieder-sehr-nahe-in-der.html ist er in seiner Mobilität erheblich eingeschränkt d.h. stehen kann er nur noch mit Hilfe, er kann seither nicht mehr gehen, benötigt einen Rollstuhl und ist auf erheblich mehr Hilfe angewiesen als vorher.
Da er in der Frühreha schon einmal in kürzerster Zeit das Gehen wieder lernte, schlug die Hausärztin vor, dass er noch einmal zur medizinische Rehabilitation solle, da Aussichten bestünden, dass er wieder mobiler werden könnte, sich dadurch seine Pflegebedürftigkeit mindern könne und einer weiteren Verschlimmerung seines Zustandes vorgebeugt würde.
Ganz so, wie es der Gesetzgeber im SGB XI, § 5 vorsieht.
Er war einverstanden, ich war einverstanden, Allensbach war einverstanden - nur seine Krankenkasse ist nicht einverstanden und hat den Reha-Antrag abgelehnt.
Nun geht die Bürokratie weiter - Widerspruch schreiben, Akteneinsicht verlangen, Arztberichte anfordern, Begründungen schreiben usw.
Mich kostet das alles Zeit und Geld. Aber es kostet auch die Krankenkasse Geld, viel Geld.
Die Krankenkasse wollte ihm auch mal wieder seine ambulanten Therapien streichen.
Da ich nicht weiß, wie lange sich das hinzieht, habe ich nun einen Antrag auf eine Erhöhung seiner Pflegestufe gestellt und warte nun, dass wir einen MDK-Termin bekommen.
Herzinfarkt - Herzstillstand - mehrfache Reanimation - hypoxischer Hirnschaden - homöopathische Behandlung... Er lebt sein neues Leben mit Freude, Mut, Optimismus, Ausdauer und Willen... Impressum: R. Haug-Henseler, Knollstr. 2, 72072 Tübingen
Dienstag, 21. Januar 2014
Montag, 20. Januar 2014
§ 41 SGB XI Tagespflege und Nachtpflege
(1) Pflegebedürftige haben Anspruch auf
teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn
häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden
kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege
erforderlich ist. Die teilstationäre Pflege umfaßt auch die notwendige
Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der
Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück.
(2)
Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen der Leistungsbeträge nach Satz 2
die pflegebedingten Aufwendungen der teilstationären Pflege, die
Aufwendungen der sozialen Betreuung und die Aufwendungen für die in der
Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege.
(3)
Pflegebedürftige können nach näherer Bestimmung der Absätze 4 bis 6 die
Ansprüche auf Tages- und Nachtpflege, Pflegegeld und Pflegesachleistung
nach ihrer Wahl miteinander kombinieren.
(4)
Wird die Leistung nach Absatz 2 nur zusammen mit Sachleistungen nach §
36 in Anspruch genommen, dürfen die Aufwendungen insgesamt je
Kalendermonat 150 vom Hundert des in § 36 Abs. 3 und 4 für die jeweilige
Pflegestufe vorgesehenen Höchstbetrages nicht übersteigen. Dabei
mindert sich der Sachleistungsanspruch nach § 36 Abs. 3 und 4 um den
Vomhundertsatz, mit dem die Leistung nach Absatz 2 über 50 vom Hundert
in Anspruch genommen wird.
(5) Wird die
Leistung nach Absatz 2 nur zusammen mit Pflegegeld nach § 37 in Anspruch
genommen, erfolgt keine Minderung des Pflegegeldes, soweit die
Aufwendungen für die Leistung nach Absatz 2 je Kalendermonat 50 vom
Hundert des in § 36 Abs. 3 und 4 für die jeweilige Pflegestufe
vorgesehenen Höchstbetrages nicht übersteigen. Ansonsten mindert sich
der Pflegegeldanspruch nach § 37 um den Vomhundertsatz, mit dem die
Leistung nach Absatz 2 über 50 vom Hundert in Anspruch genommen wird.
(6)
Wird die Leistung nach Absatz 2 zusammen mit der Kombination von
Geldleistung und Sachleistung (§ 38) in Anspruch genommen, bleibt die
Leistung nach Absatz 2 unberücksichtigt, soweit sie je Kalendermonat 50
vom Hundert des in § 36 Abs. 3 und 4 für die jeweilige Pflegestufe
vorgesehenen Höchstbetrages nicht übersteigt. Ansonsten findet § 38 Satz
2 mit der Maßgabe Anwendung, dass bei der Ermittlung des
Vomhundertsatzes, um den das Pflegegeld zu kürzen ist, von einem
Gesamtleistungsanspruch in Höhe von 150 vom Hundert auszugehen ist und
der Restpflegegeldanspruch auf den Betrag begrenzt ist, der sich ohne
Inanspruchnahme der Tagespflege ergeben würde.
(7)
In Fällen, in denen Pflegebedürftige ambulante Pflegesachleistungen und
Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nehmen, sind die Vergütungen für
ambulante Pflegesachleistungen vorrangig vor den Vergütungen für Tages-
oder Nachtpflege abzurechnen und zu bezahlen.
Sonntag, 19. Januar 2014
Staat lässt pflegende Familien im Stich.
Viele Familien, die Angehörige pflegen, fühlen sich vom Staat im Stich gelassen.
http://wwww.ardmediathek.de/mdr-fernsehen/umschau/wie-behinderte-um-ihr-recht-streiten-muessen?documentId=18432164 …
http://wwww.ardmediathek.de/mdr-fernsehen/umschau/wie-behinderte-um-ihr-recht-streiten-muessen?documentId=18432164 …
Die Politik versagt bei der Pflege
Die Politik versagt bei der Pflege!
Welche Möglichkeiten hat der Einzelne?
Was muss getan werden, damit sich die Pflegesituation in Deutschland verbessert? Darüber haben die Anruferinnen und Anrufer im Tagesgespräch mit dem Pflegeexperte Claus Fussek diskutiert.
http://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/tagesgespraech/pflege-heim-angehoerige-versagt-politik100.html …
Welche Möglichkeiten hat der Einzelne?
Was muss getan werden, damit sich die Pflegesituation in Deutschland verbessert? Darüber haben die Anruferinnen und Anrufer im Tagesgespräch mit dem Pflegeexperte Claus Fussek diskutiert.
http://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/tagesgespraech/pflege-heim-angehoerige-versagt-politik100.html …
Dienstag, 14. Januar 2014
Wieder hat sich seine Herzleistung verbessert und seine Herzinfarktnarbe erneut verkleinert.
Wir waren wieder zur Kontrolle beim Kardiologen und die Untersuchungen ergaben, dass sich seine Herzleistung erneut verbessert hat, die große Narbe seines Herzinfarktes hat sich weiter verkleinert und der Herzmuskel arbeitet wieder besser.
Dieses war die dritte kardiologisch Untersuchung, die eine Verbesserung seiner Erkrankung anzeigte.
Das war für uns eine freudige Nachricht und zeigt mir, dass wir homöopathisch auf dem richtigen und guten Weg sind.
In den Jahren 2011 und 2012 war seine Herzleistung mehr als schwach und die Klinikärzte verordneten Ihm ACE-Hemmer und Beta-Blocker. Diese Medikamente konnte er nicht gut vertragen und es kam immer wieder zu Atemnot, Schmerzen in der Brust, zur starken Verlangsamung des Pulses und zu Problemen mit dem Blutdruck.
Deshalb wurde er häufig durch den Hausarzt und Notarzt zur stationären Behandlung in das UKT eingeliefert. Die Untersuchungen ergaben keinen neuen Befund. Es ging ihm jedoch nicht gut. Die Klinikärzte sahen keinen Zusammenhang zwischen der Medikation und den Beschwerden.
Hier konnte ihm nicht geholfen werden.
Darauf hin setzte ich die Beta-Blocker langsam ab und reduzierte die ACE-Hemmer Schritt für Schritt.
Blutdruckkontrollen machte ich mehrmals täglich.
Erneut überprüfte ich die homöopathische Medikation und kam dabei wieder auf dieses Mittel, das ich ihm schon gab. Sein homöopathisches Arzneimittel nahm er regelmäßig ein. Es ging ihm zunehmend besser, er wurde stabiler.
Bei der nächsten kardiologischen Untersuchung konnte der Kardiologe das Ergebnis nicht glauben, denn seine große Herzinfarktnarbe hatte sich stark zurückgebildet und verkleinert. Er dachte sein Gerät wäre kaputt und untersuchte noch einmal - das Ergebnis war richtig: die Herzinfarktnarbe hat sich verkleinert, seine Herzleistung hatte sich verbessert.
Der ACE-Hemmer wurde nach diesem Untersuchungsergebnis komplett abgesetzt.
Bitte setzen Sie nicht ohne kardiologischen Rat und Unterstützung Ihre Blutdrucksenker ab, das könnte gefährlich werden. Besprechen sie unbedingt alle Schritte mit Ihrem Kardiologen.
Lassen Sie sich bei allen Schritten von einem in Klassischer Homöopathie ausgebildeten, erfahrenen Heilpraktiker und/oder Arzt und ihrem Kardiologen begleiten.
Denken Sie immer daran: Jeder Mensch ist anders, jeder Mensch benötigt eine spezielle Behandlungsmethode und eine auf ihn ausgerichtete Therapie.
Dieser Blog ist keinesfalls als Therapieanleitung zu verstehen.
Dieses war die dritte kardiologisch Untersuchung, die eine Verbesserung seiner Erkrankung anzeigte.
Das war für uns eine freudige Nachricht und zeigt mir, dass wir homöopathisch auf dem richtigen und guten Weg sind.
In den Jahren 2011 und 2012 war seine Herzleistung mehr als schwach und die Klinikärzte verordneten Ihm ACE-Hemmer und Beta-Blocker. Diese Medikamente konnte er nicht gut vertragen und es kam immer wieder zu Atemnot, Schmerzen in der Brust, zur starken Verlangsamung des Pulses und zu Problemen mit dem Blutdruck.
Deshalb wurde er häufig durch den Hausarzt und Notarzt zur stationären Behandlung in das UKT eingeliefert. Die Untersuchungen ergaben keinen neuen Befund. Es ging ihm jedoch nicht gut. Die Klinikärzte sahen keinen Zusammenhang zwischen der Medikation und den Beschwerden.
Hier konnte ihm nicht geholfen werden.
Darauf hin setzte ich die Beta-Blocker langsam ab und reduzierte die ACE-Hemmer Schritt für Schritt.
Blutdruckkontrollen machte ich mehrmals täglich.
Erneut überprüfte ich die homöopathische Medikation und kam dabei wieder auf dieses Mittel, das ich ihm schon gab. Sein homöopathisches Arzneimittel nahm er regelmäßig ein. Es ging ihm zunehmend besser, er wurde stabiler.
Bei der nächsten kardiologischen Untersuchung konnte der Kardiologe das Ergebnis nicht glauben, denn seine große Herzinfarktnarbe hatte sich stark zurückgebildet und verkleinert. Er dachte sein Gerät wäre kaputt und untersuchte noch einmal - das Ergebnis war richtig: die Herzinfarktnarbe hat sich verkleinert, seine Herzleistung hatte sich verbessert.
Der ACE-Hemmer wurde nach diesem Untersuchungsergebnis komplett abgesetzt.
Bitte setzen Sie nicht ohne kardiologischen Rat und Unterstützung Ihre Blutdrucksenker ab, das könnte gefährlich werden. Besprechen sie unbedingt alle Schritte mit Ihrem Kardiologen.
Lassen Sie sich bei allen Schritten von einem in Klassischer Homöopathie ausgebildeten, erfahrenen Heilpraktiker und/oder Arzt und ihrem Kardiologen begleiten.
Denken Sie immer daran: Jeder Mensch ist anders, jeder Mensch benötigt eine spezielle Behandlungsmethode und eine auf ihn ausgerichtete Therapie.
Dieser Blog ist keinesfalls als Therapieanleitung zu verstehen.
Sonntag, 5. Januar 2014
Herzinfarkt, Herzstillstand - 20 Minuten warten auf den Notarzt.
Als er erkrankte, habe ich 18 Minuten auf den Notarzt gewartet.
Bis der Notarzt dann bei Ihm in der Wohnung war, vergingen noch einmal 3 Minuten - denn der Notarzt ging zuerst in eine falsche Wohnung. Ich konnte das Blaulicht vom Schlafzimmerfenster aus sehen, doch es kam keiner. Also musste ich ihn alleine lassen, durch das ganze Haus und dann auf die Straße rennen und den Notarzt suchen. Es vergingen wieder kostbare Minuten, Minuten die sein Überleben gefährdet haben. So wurde er erst nach mehr als 20 Minuten notärztlich behandelt, d.h. reanimiert.
Das ist eine sehr lange Zeit, für einen Menschen in dieser Situation.
Wie würde sein gesundheitlicher Zustand heute aussehen, wenn der Notarzt früher gekommen wäre?
Würde es ihm dann besser gehen? Ich denke ja, denn bei einem Herzstillstand und dem daraus resultierenden Sauerstoffmangel und dem mangelnden Blutfluss ist jede Minute, ja jede Sekunde kostbar um das Überleben zu sichern und gesundheitliche Folgeschäden zu mindern.
Bis der Notarzt dann bei Ihm in der Wohnung war, vergingen noch einmal 3 Minuten - denn der Notarzt ging zuerst in eine falsche Wohnung. Ich konnte das Blaulicht vom Schlafzimmerfenster aus sehen, doch es kam keiner. Also musste ich ihn alleine lassen, durch das ganze Haus und dann auf die Straße rennen und den Notarzt suchen. Es vergingen wieder kostbare Minuten, Minuten die sein Überleben gefährdet haben. So wurde er erst nach mehr als 20 Minuten notärztlich behandelt, d.h. reanimiert.
Das ist eine sehr lange Zeit, für einen Menschen in dieser Situation.
Wie würde sein gesundheitlicher Zustand heute aussehen, wenn der Notarzt früher gekommen wäre?
Würde es ihm dann besser gehen? Ich denke ja, denn bei einem Herzstillstand und dem daraus resultierenden Sauerstoffmangel und dem mangelnden Blutfluss ist jede Minute, ja jede Sekunde kostbar um das Überleben zu sichern und gesundheitliche Folgeschäden zu mindern.
Samstag, 4. Januar 2014
Schädel-Hirn-Trauma in der Kurzzeitpflege. Schwerste Misshandlungen und Vernachlässigung in der Kurzzeitpflege
Nach einer sehr schweren Zeit freuen wir uns auf seinen Geburtstag.
Am 29. Januar ist sein Geburtstag.Er freut sich schon darauf und hofft, dass er möglichst viele Karten, Briefe und E-Mails bekommt.
Wir haben in den letzten 8 Wochen eine sehr schwere Zeit gehabt.
Es ging ihm gesundheitlich nicht sehr gut und er musste mehrfach stationär in das Krankenhaus eingeliefert werden.
Jetzt scheint er wieder auf dem Wege der Besserung zu sein, jedoch ist er noch sehr müde und schwach.
Zur Erholung sollte er nach einem Krankenhausaufenthalt für 14 Tage in Kurzzeitpflege gehen.
Dort ging er dann auch gerne hin. Diese Entscheidung war fatal, wie sich dann herausstellte.
Er wurde wohl sediert in seinen Rollstuhl gesetzt und fiel (lt. Aussage des Pflegeheimes) aus dem Rollstuhl nach vorne heraus, direkt auf den Kopf und zog sich ein Schädel-Hirn-Trauma, St. I, zu. Er lag wohl längere Zeit auf dem Boden, bis sein Sturz vom Personal bemerkt wurde.
Mit den Kopfverletzungen haben wir bis heute immer noch schwer zu kämpfen.
Während dieser 14 Tage musste er mehrfach stationär, auch durch den Notarzt, in das UKT eingeliefert werden.
In der Kurzzeitpflege bekam er einen Dekubitus. Dieses wurde von den Pflegekräften nicht behandelt, erst als ich mich deshalb wehrte, wurde er behandelt.
Sein Sitzkissen vom Rollstuhl wurde ihm weggenommen und er musste auf Schrauben sitzen. Er wurde in der ganzen Zeit im Gesicht einmal teilrasiert, sein Hals wurde gar nicht rasiert. Socken und T-Shirt musste er 5 Tage tragen - diese wurden nicht gewechselt. Die Kleidungsstücke waren dreckig, fleckig und haben gestunken.
Ich hatte ihm Montags im Krankenhaus, bevor er zur Kurzzeitpflege kam, Socken und T-Shirt angezogen und genau diese Kleidung trug er immer noch als er 5 Tage später ins UKT eingeliefert wurde. Auch körperlich war er nicht sauber. Er war verdreckt, verwahrlost und hat nach Fäkalien und Urin gerochen.
Offensichtlich durfte mein Mann nicht zur Toilette gehen, denn mehrfach habe ich ihn von den Socken bis zum Hals total nass angetroffen. Wenn ich ihn im Bett angetroffen habe, war dieses auch total, einschließlich Bettdecke und Kopfkissen, nass.
Er hat mir unter Tränen erzählt, dass er geschlagen wurde. Von wem, das konnte ich nicht genau erfahren.
Es wurde ihm das Essen weggenommen, obwohl er noch nicht fertig war - ich hatte ihn angerufen und konnte das Geschehen am Telefon verfolgen. Er hat sich dagegen gewehrt und gerufen: bitte da lassen, ich bin noch nicht fertig, ich habe Hunger und möchte essen. Keine Gnade, das Essen wurde von der Pflegerin konfisziert. Weil ich ihn anrief, durfte er nicht essen und trinken.
Man gab ihm Alkohol zu trinken, obwohl er Medikamente einnahm, die Alkohol komplett ausschließen.
In dieser Einrichtung bekommen die Menschen schon zum Mittagessen Alkohol vorgesetzt, wohl damit sie betrunken oder angetrunken schneller müde werden und keine Arbeit mehr machen.
Ich musste mit ansehen, wie Bewohner einen Pflegebedürftigen körperlich attackierten und die Pflegekräfte dieses nicht unterbunden haben, sondern das lustig fanden und gelacht haben.
Ich musste erleben, wie ein Pflegebedürftiger (Rollstuhlfahrer) um einen Toilettengang gebettelt hat und deshalb von einer Pflegekraft massiv bedroht und bestraft wurde. Der Toilettengang erfolgte für den armen Mann natürlich nicht.
Ich musste erleben, dass mein Mann nicht genug zu essen bekam, weil die Pflegekräfte sich schon reichlich bedient hatten und deshalb kein Essen mehr für die Bewohner vorhanden war.
Briefe, die an meinen Mann adressiert waren, wurden einfach aufgemacht und erst nach mehreren Nachfragen an mich herausgegeben.
Ich habe erlebt, dass das Pflegepersonal sich nicht an die Schweigepflicht gehalten hat und Details über die Erkrankungen, das Verhalten, den sozialen Status, die intimsten Familienangelegenheiten usw. der Heimbewohner, Besuchern erzählten.
Diese Einrichtung ist ein großes, kirchlich geführtes Haus, mit geschätzten 70 Heimbewohnern und vielen Menschen die im Trakt "Betreutes Wohnen leben. Für diese geschätzte 100 Menschen steht eine Pflegekraft z.B. für die Nach zur Verfügung.
Ja, das ist ja dann wohl "professionelle Pflege". Da kann ich noch sehr viel lernen. Professionelle Pflege heißt wohl, die zu pflegenden Menschen nicht zu versorgen, nicht die Grundpflege durchzuführen, sie verdrecken und verwahrlosen zu lassen.
Für den Tagespreis der Kurzzeitpflege hätte er in ein sehr gutes 4-5 Sterne-Hotel gehen können und wäre sicherlich nicht schlechter versorgt gewesen.
Pflege ist sicherlich kein leichter Beruf und wird vielleicht auch nicht sehr gut bezahlt, bestimmt gibt es zu wenig Personal. Jedoch ist dieses keine Rechtfertigung oder Entschuldigung, Pflegebedürftige zu quälen, zu demütigen und zu vernachlässigen. Die sadistische Freude, Pflegebedürftige so zu plagen, kann man nicht auf das System schieben, sondern einzig und allein auf die betreffenden Pflegekräfte.
Ich habe auch schon andere Pflegekräfte, z.B. im Paul-Lechler-Krankenhaus in Tübingen und in den Kliniken Schmieder in Allensbach erlebt. Diese Pflegekräfte müssen auch "arbeiten", bekommen sicherlich auch nicht mehr Gehalt, jedoch habe ich in diesen Häusern nie erlebt, dass die Pflegebedürftigen gequält, gedemütigt und vernachlässigt werden.
Wäre er ein Tier, dann hätte ich den Tierschutzverein konsultieren können, die würden Tieren in einer solchen Situation helfen und sie befreien - unter Polizeischutz. Für kranke und pflegebedürftige Menschen gibt es leider diese Möglichkeiten nicht.
Als er wieder nach Hause kam, war er so glücklich und froh und sagte mir: es ist so schön daheim, ich will nicht mehr weg. Unsere Haustiere haben sich auch wieder sehr über seine Rückkehr gefreut und sind tagelang nicht mehr von seiner Seite gewichen.
Ich habe mir geschworen: einmal Kurzzeitpflege und nie wieder!
Nun hoffe ich, dass ich ihn mit den homöopathischen Arzneien weiter gut unterstützen kann und er sich wieder schnell erholen kann.
Wenn ihr ihm eine Freude machen wollt, so schreibt ihm zum Geburtstag.
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