Dienstag, 11. Februar 2014

Zur ärztlichen Zweitmeinung ist stationärer Aufenthalt im Krankenhaus nötig.


Bei seiner Krankenkasse, AOK Tübingen, haben wir einen Antrag zur Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung zu seiner Erkrankung und zu seinen Therapien gestellt. Dieses wurde genehmigt.

Durch die Schwere der Erkrankung ist hierfür ein mehrwöchiger stationärer Aufenthalt im Krankenhaus nötig.


Da jeder Patient die freie Wahl des Arztes bzw. des Krankenhauses hat, haben wir uns an das Krankenhaus unseres Vertrauens gewandt und dann die nötigen Schritte unternommen.

Nehmen Sie als Betroffene diese Möglichkeit der Therapieüberprüfung auf jeden Fall in Anspruch. Bei schwerstkranken Menschen mit hypoxischen Hirnschädigung ist diese Überprüfung der zahlreichen Therapien wichtig und nötig.

Montag, 10. Februar 2014

Dringend nötige Therapie wird von der AOK Tübingen wieder nicht genehmigt.

Die Behörde AOK Baden-Württemberg macht Kranken und Behinderten sowie den pflegenden Angehörigen das Leben schwer, sehr schwer. 


Wieder einmal hat die AOK Tübingen seine Therapien nicht genehmigt.
Der Antrag auf Logopädie wurde nicht genehmigt.
Er braucht die Therapie jedoch dringend.

Jetzt geht der Hickhack wieder von vorne los.
Die Krankenkasse sagt, dass er die Therapien bekommen kann, die Ärztin sagt, dass die Krankenkasse die Therapien nicht genehmigt.
Wer erzählt jetzt hier die Unwahrheit?
Dieses Theater ist unglaublich!
Seit Monaten bekommt er keine Therapien mehr und die Krankenkasse und der MDK sind der Ansicht, dass er jetzt eine Therapiepause braucht. Wie lange soll denn eine Therapiepause dauern?






Montag, 27. Januar 2014

Kampf um Tagespflegeplatz


Ich kämpfe für einen Tagespflegeplatz für meinen Mann und würde mich über Unterstützung freuen, denn die benötigen wir dringend.



Ablehnung durch die vierte Tagespflegeeinrichtung in Tübingen..





Ein grotesker Pflegefall - Einem schwerbehinderten Mann wird die Pflege verweigert!

Lesen Sie hier den Bericht:


Tagespflegen in Tübingen verweigern Mann die Aufnahme


Wir freuen uns über jede Unterstützung. Schreiben Sie an die AOK Tübingen, veröffentlichen und teilen Sie die Berichte, informieren Sie die Medien. Vielen Dank



Angleichung des Pflegegeldes an die Pflegesachleistungen
Jede Unterschrift zählt! * Online: http://www.pflegeinitiative.org/petition/


Ein grotesker Pflegefall - Einem schwerbehinderten Mann wird die Pflege verweigert!


Lesen Sie hier den Bericht:




http://www.socialimpuls.de/senioren-und-soziales

Freitag, 24. Januar 2014

Die Einnahmen der Pflegeversicherungen steigen seit 5 Jahren.

Die Wirtschaftswoche hat am 23.01.2014 veröffentlicht:

Zitat Anfang:

Die Einnahmen der Pflegeversicherung steigen seit fünf Jahren. 
2012 standen Einnahmen von 23 Milliarden Euro Ausgaben von 22,9 Milliarden Euro gegenüber. 
Zuletzt hatte es 2007 einen negativen Saldo in der Pflegekasse gegeben. 

Die  Pflegeversicherung verfügte Ende 2012 über 5,55 Milliarden Euro.

Zitat Ende.






Dienstag, 21. Januar 2014

Antrag auf einen Antrag für Verhinderungspflege bei der Pflegekasse, AOK Tübingen, gestellt.

Auch in diesem Jahr musste ich wieder einen Antrag stellen, damit ich von der Pflegekasse einen Antrag zur Verhinderungspflege bekomme.
Die Bürokratie nimmt kein Ende! Wenigstens kann ich einen Antrag für das ganze Jahr 2014 stellen und muss nicht für jede Stunde der Verhinderungspflege einen Antrag stellen. Warum werden den Betroffenen nicht zum Anfang eines Jahres automatisch diese Anträge zugestellt?

In diesem Antrag werden von der Pflegekasse verschiedene Angaben abgefragt u.a. möchte die Pflegekasse wissen, ob ich Erholungsurlaub nehme, ob ich krank bin oder welche Gründe sonst vorliegen, dass ich die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen will.
Ich empfinde dieses als Diskriminierung meiner Person, als eine Beschneidung meiner persönlichen Freiheit. Die Pflegekasse bezahlt meine Leistung als pflegende Angehörige nicht, möchte von mir aber wissen weshalb ich, die mir gesetzlich zustehende Verhinderungspflege in Anspruch nehmen möchte.

Sind pflegende Angehörige Menschen zweiter Klasse, die eine Erlaubnis für Freizeit von der Pflegekasse brauchen, wenn sie ihre Angehörigen stunden- oder tageweise nicht pflegen können?

Kein Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer fragen, weshalb er Urlaub nehmen möchte, aber die Pflegekasse erlaubt sich solche Fragen bei pflegenden Angehörigen!
"Familien brauchen massive Hilfen! Die Familien sind der größte und preisgünstigste Pflegedienst der Nation, wenn der uns zusammenbricht, dann können wir nur noch beten." (Claus Fussek) Zitat  http://www.pflegeinitiative.org/category/aktuelles/
Angleichung des Pflegegeldes an die Pflegesachleistungen
Jede Unterschrift zählt! * Online: http://www.pflegeinitiative.org/petition/


Reha-Antrag zur Verbesserung seiner Mobilität von seiner Krankenkasse, AOK Tübingen, abgelehnt.

Seit der Nierenoperation und MRSA-Infektion im Uniklinikum Tübingen, Urologie http://hypoxischer-hirnschaden.blogspot.de/2013/09/dem-tod-wieder-sehr-nahe-in-der.html ist er in seiner Mobilität erheblich eingeschränkt d.h. stehen kann er nur noch mit Hilfe, er kann seither nicht mehr gehen, benötigt einen Rollstuhl und ist auf erheblich mehr Hilfe angewiesen als vorher.

Da er in der Frühreha schon einmal in kürzerster Zeit das Gehen wieder lernte, schlug die Hausärztin vor, dass er noch einmal zur medizinische Rehabilitation solle, da Aussichten bestünden, dass er wieder mobiler werden könnte, sich dadurch seine Pflegebedürftigkeit mindern könne und einer weiteren Verschlimmerung seines Zustandes vorgebeugt würde.
Ganz so, wie es der Gesetzgeber im SGB XI, § 5 vorsieht.
Er war einverstanden, ich war einverstanden, Allensbach war einverstanden - nur seine Krankenkasse ist nicht einverstanden und hat den Reha-Antrag abgelehnt.

Nun geht die Bürokratie weiter - Widerspruch schreiben, Akteneinsicht verlangen, Arztberichte anfordern, Begründungen schreiben usw.
Mich kostet das alles Zeit und Geld. Aber es kostet auch die Krankenkasse Geld, viel Geld.

Die Krankenkasse wollte ihm auch mal wieder seine ambulanten Therapien streichen.

Da ich nicht weiß, wie lange sich das hinzieht, habe ich nun einen Antrag auf eine Erhöhung seiner Pflegestufe gestellt und warte nun, dass wir einen MDK-Termin bekommen.