Freitag, 5. Juli 2013

Er bekommt jetzt wieder die nötigen Therapien.

Heute gab es eine positive Überraschung: Von der Krankenkasse flatterte ein Brief ins Haus mit der Zusage, dass er seine Therapien

  • Physiotherapie
  • Ergotherapie
  • Logopädie
weiter bezahlt bekommt.

Ein wochenlanges kämpfen, ist nun beendet.

 Woran es lag, dass er die Therapien nicht mehr verordnet bekam, ist nicht festzustellen - die Ärztin sagt: die KV ist schuld. Die Kassenärztliche Vereinigung sagt: die Krankenkasse ist schuld. Die Krankenkasse sagt: Die Ärztin ist schuld.

Ich danke allen die uns durch Verbreitung und Teilen des Beitrags geholfen und unterstützt haben.

Montag, 1. Juli 2013

Er bekommt keine Therapien mehr verordnet - KV ist dagegen!

Er macht weiterhin Fortschritte in seiner Genesung und braucht dafür viele und vielseitige Therapien.
So bekommt er in regelmäßigen Abständen osteopathische Behandlungen, Gedächtnistraining, ein spezielles Bewegungstraining, mentales Training, Musiktherapie, homöopathische Therapie und Tuina-Therapie. Da die Krankenkasse diese Therapien nicht bezahlt, tragen wir die Kosten selbst.

Er ist immer noch auf Therapien wie Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie stark angewiesen.
Diese Therapien sind auch noch heute für seine weitere Genesung, für die Stabilisierung und den Erhalt seiner neu erlernten Fähigkeiten wichtig.

Doch seit vielen Wochen haben wir große Schwierigkeiten, diese Therapien vom Arzt  verordnet zu bekommen. Anscheinend erlaubt die KV (Kassenärztliche Vereinigung) den Kassenärzten die Verordnung dieser Therapien nicht mehr. 
Es ist dann die Rede von "ich kann und darf das nicht mehr verschreiben" oder/und die "Erkrankung steht nicht auf der Liste der KV" oder/und "das muss die Krankenkasse genehmigen"
Die für Ihn zuständige Krankenkasse hat lt. Veröffentlichung der KV auf ein Genehmigungsverfahren verzichtet. Sebstverständlich steht diese schwere Erkrankung auf "der Liste".

Sollen hier schwerst erkranke Menschen von der Kassenärztlichen Vereinigung, die von den Beiträgen der  krankenversicherten Menschen sehr gut lebt, ausgegrenzt und nicht weiter behandelt werden?
Möchte so die KV ihren finanziellen Gewinn maximieren und ihren Vorständen noch höhere Gehälter bezahlen?

Zitat Anfang, Veröffentlichung der KV-Baden-Württemberg:

Nach den gesetzlichen Bestimmungen haben die
Krankenkassen das Recht auf eine Genehmigung bei allen
Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls und bei
allen Langfristverordnungen. Die meisten Krankenkassen
(AOK Baden-Württemberg, IKK classic, LKK Baden-Württemberg,
vdek, zahlreiche BKKen) haben auf diese Möglichkeit
verzichtet (siehe www.kvbawue.de à praxis alltag à
verordnungsmanagement à heilmittel à pdf „Genehmigungsverzicht“).
Bei diesen Krankenkassen müssen sich die
Patienten die Verordnung außerhalb des Regelfalls und Langfristverordnungen
nicht genehmigen lassen.
Zitat Ende.


Trotz aller Vereinbarungen, Regelungen, Veröffentlichungen, usw. muss ich seine Therapien selber bezahlen oder er kann keine Therapien mehr bekommen.

Ich bin empört, dass ich für einen schwerkranken Menschen um dringend benötige Therapien betteln muß.
Ich bin empört, wie mit schwer kranken Menschen umgegangen wird.
Ich bin empört, wie man mit Menschen umgeht, die viele Jahre in diese Solidargemeinschaft
der Krankenkasse und Pflegekasse einbezahlt haben.
Ich bin empört, wenn ich lese, wie viele Milliarden die gesetzlichen Krankenkassen von Ihren Mitgliedern eingenommen und von dem Geld der Versicherten "Paläste" gebaut haben und Ihre Mitarbeiter fürstlich entlohnen, ihren Mitgliedern aber nötige Therapien verweigern.
Ich bin empört, wie die Krankenkassen, Pflegekassen und Politik mit schwerkranken Menschen und deren pflegenden Angehörigen umgehen und sie zu Bittstellern und Bettlern degradieren.
Durch die pflegenden Angehörigen, die 24 Stunden täglich ohne Lohn arbeiten und oft bis an die Grenzen belastet sind, sparen Krankenkassen, Pflegekassen und der Staat monatlich Millionen ein.
Diesen Menschen wird durch die Bürokratie, zurückhalten von wichtigen Informationen,  Hinhaltetaktiken das schwere Leben noch schwerer  gemacht.

Im Internet hat die KVBW Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

folgendes veröffentlicht,
Zitat Anfang: KVBW Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

Praxisbesonderheiten /
Langfristverordnung

Dezember 2012

Hinweise und Erläuterungen
zu neuen Vereinbarungen
in der Heilmittelversorgung

Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz der Bundesregierung

hat nunmehr erstmals bei den Heilmittelverordnungen
einen Ausweg eröffnet: Mit den Krankenkassen haben wir
auf Bundesebene eine Vereinbarung über Verordnungen für
Versicherte mit langfristigem Behandlungsbedarf (Langfristverordnungen)
und Praxisbesonderheiten für die Versorgung
mit Heilmitteln bei schwer erkrankten Patienten getroffen.
Die Verordnungen für diese Patienten können künftig bei
Verordnungsweisen nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot
entweder gar nicht mehr zu Regressen führen oder sind
faktisch davon ausgenommen.
Damit ist für die Ärzte und Patienten ein Traum wahr
geworden: Zumindest im Bereich einer begrenzten aber
ernsthaft erkrankten Patientengruppe kann nun eine am
Krankheitsbild und nicht an Richtgrößen orientierte Versorgung
mit Heilmitteln vorgenommen werden.

Praxisbesonderheiten und
Langfristverordnungen

Aufgrund der Vorgabe des Gesetzgebers konnten wir
mit den Krankenkassen eine Vereinbarung für Patienten mit
langfristigem Bedarf an Heilmitteln (Langfristverordnung)
und für Praxisbesonderheiten treffen. In der nachfolgend
aufgeführten Tabelle sind die Diagnosen aufgeführt, die
unter diese Regelungen fallen.


Langfristverordnungen
  
Langfristverordnungen (in der Tabelle dunkelblau markiert)
sind Heilmittelverordnungen für schwer kranke
Patienten mit einem voraussichtlichen Behandlungsbedarf
von mindestens einem Jahr. Bei den Langfristverordnungen
können Sie in Bezug auf die Menge, nicht aber auf die Art
des Heilmittels von den Vorgaben des Heilmittelkatalogs
abweichen und eine Verordnung für einen Zeitraum von
bis zu zwölf Wochen ausstellen

Über die Vereinbarung hinaus gilt gemäß Gemeinsamen
Bundesausschuss: „Stellt der Arzt fest, dass bei dem Patienten
ein langfristiger Heilmittelbedarf aufgrund einer nicht in
der Tabelle gelisteten Diagnose vorliegt, kann der Patient
bei der Krankenkasse eine Genehmigung einer notwendigen
langfristigen Heilmittelbehandlung beantragen. Eine Genehmigung
kommt dann in Betracht, wenn Schwere und Dauerhaftigkeit
der Schädigungen mit den in der Tabelle aufgeführten
Diagnosen vergleichbar ist.“

Genehmigung
Nach den gesetzlichen Bestimmungen haben die
Krankenkassen das Recht auf eine Genehmigung bei allen
Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls und bei
allen Langfristverordnungen. Die meisten Krankenkassen
(AOK Baden-Württemberg, IKK classic, LKK Baden-Württemberg,
vdek, zahlreiche BKKen) haben auf diese Möglichkeit
verzichtet (siehe www.kvbawue.de à praxis alltag à
verordnungsmanagement à heilmittel à pdf „Genehmigungsverzicht“).
Bei diesen Krankenkassen müssen sich die
Patienten die Verordnung außerhalb des Regelfalls und Langfristverordnungen
nicht genehmigen lassen.

Übersicht über die Diagnosen Stand: 01.01. 2013

Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel

ICD-10    Diagnose                             Physiotherapie  Ergotherapie  Stimm-, Sprech-,Sprachtherapie  Hinweis/Spezifikation

G93.1       Anoxische Hirnschädigung,     ZNI1/ ZN 2    EN1/ EN2         SC1
                 andernorts nicht klassifiziert




Zitat   KVBW Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg  Ende: 
http://www.kvbawue.de




















Freitag, 28. Juni 2013

Koma - seine Erinnerung daran.

Vor zweieinhalb Wochen war er aus dem Koma erwacht und war jetzt in der Akut-Neurologischen Frühreha Klinik. Seit seinem Herzinfarkt, Herzstillstand und Reanimation waren jetzt knapp fünfeinhalb Wochen vergangen.

Er war nicht orientiert, d.h. er wusste nicht wo er war, wer er war, was geschehen war, wer ich war usw. Seine Erinnerung an seine Existenz war nicht mehr vorhanden.
Er hatte keine Erinnerung an seinen Aufenthalt auf der Intensivstation oder in der Kardiologie.
Sein Lang- und sein Kurzzeitgedächtnis waren nicht mehr vorhanden. Er konnte sich an nichts erinnern.
Die einzigen Erinnerungen, die er hatte, betrafen seine Arbeit, seine Fotos die er gemacht hatte. Diese konnte er immer sofort erkennen und als von ihm fotografiert identifizieren.

Behutsam begann ich ihm zu erzählen, dass er einen Herzinfarkt hatte und im Koma lag, dass er lange reanimiert werden musste, dass sein Überleben für ziemlich unwahrscheinlich gehalten wurde  sagte ich ihm nicht, da unterbrach er mich und sprach:

"Ja, ich weiß. Ich war tot -  aber noch nicht richtig. Da war ein Prof, der hat sich ganz arg für mich eingesetzt und sehr viel für mich getan, und auch noch viele andere Leute haben sich für mich eingesetzt und mir geholfen. Deshalb bin ich wieder da, wo ich bin."
Er sprach weiter uns sagte zu mir: "Es war nicht schlimm, es war in Ordnung, für mich war das okay. Das war wirklich nicht schlimm für mich, nur für Dich und die anderen war es schlimm."

Er sprach noch weiter über Dinge, die sich während seines tiefen Komas in der Klinik und auch zu Hause ereignet hatten. Er konnte über Krankenschwestern berichten die Ihn während des Komas gepflegt hatten usw., er sprach mich auf verschiedene sehr persönliche Bereiche an, die mich während seiner Komazeit beschäftigten.
Es hat mich sehr erstaunt, da ja sein Kurzzeit- und sein Langzeitgedächtnis nicht mehr vorhanden waren, dass so plötzlich diese Erinnerungen an seine Komazeit kamen.

Jetzt hatte ich die Bestätigung: Es war richtig, dass ich an seinem Krankenbett nicht erlaubte belastende und ängstigende Gespräche zu führen, mögliche schwere therapeutische / operative Eingriffe und Prognosen über den weiteren Krankheitsverlauf zu besprechen.


Dienstag, 18. Juni 2013

Horroraufenthalt in Akut-Neurologischer Reha-Klinik

Am 05. Januar 2011 wurde er in ein Krankenhaus des Landes Baden Württemberg für Akut-Neurologische Frührehabilitation verlegt.

Da begann für Ihn eine unendliche körperliche und psychische Qual.

Er wurde pflegerisch vernachlässigt. Im Analbereich war er wund, er blutete und das rohe Fleisch war zu sehen. Die Pflegerin, die ich darauf ansprach antwortete nur: das ist bei uns noch lange nicht wund.
Er war schmutzig und hatte Kot unter seinen Fingernägeln.
Mit Kot an seinen Händen musste er essen.

Von einer Pflegerin wurde er in meinem Beisein und dem Beisein drei weiterer Personen körperlich misshandelt.

Er bekam sehr wenige Therapien - z.B. Logopädie bekam er nur dann, wenn die Therapeutin Lust hatte.
Behandlungspläne wurden nicht für ihn erstellt bzw. den Angehörigen nicht mitgeteilt.
Er wurde an den Beinen so fest in seinen Rollstuhl gefesselt, dass er vor Schmerzen schrie. Er wurde psychisch misshandelt.  
Wenn er seine Medikamente nicht gleich schlucken wollte bzw. konnte, wurden sie von der Pflegerin weggeworfen. So bekam er seine für ihn zur dieser Zeit noch lebensnotwendigen Herzmedikamente und  blutverdünnenden Arzneimittel nicht.
So war er wieder einmal in Lebensgefahr - in der Gefahr an den körperlichen Mißhandlungen zu sterben, zu sterben weil er nötige Medikamente nicht bekam.

Durch den ständig liegenden Blasenkatheter hatte er eine chronische Blasenentzündung. Der Blasenkatheter war verdreckt.  Beim wechseln des Katheters wurde er verletzt und blutete, er litt tagelang an großen Schmerzen. Es wurde kein Facharzt hinzugezogen.
Im März sorgten Ärzte der Kardiologie vom UKT, er war dort zu einem erneuten Eingriff, dass Urologen den Katheter entfernten und dass keiner mehr gelegt wurde.

Er litt ständig unter schwersten Schmerzen im Bauch- und Rückenbereich. Auch hier wurden keine Untersuchungen gemacht, keine Fachärzte hinzugezogen.

Unter der Aufsicht eines Therapeuten stürzte er schwer und zog sich Verletzungen im Gesicht, Kopf und an den Händen zu. Er wurde nicht untersucht, vom Schädel wurden keine Röntgenaufnahmen gemacht, ich wurde von dem Sturz und seinen Verletzungen nicht benachrichtigt, sondern sah meinen nicht unerheblich verletzten Mann erst bei meinem nächsten Besuch. Und, und, und........

Einen Lichtblick gab es auch in diesem Haus: ein Physiotherapeut und eine Ergotherapeutin kümmerten sich liebevoll um ihn und erzielten mit ihm wunderschöne Fortschritte.

Nach ca. 6 Wochen wurde mir von dem zuständigen Sozialarbeiter gesagt: Ihr Mann ist unwertes Leben, der wird jetzt entlassen, er kostet die Krankenkasse und die Klinik zu viel Geld. Das lohnt sich nicht mehr bei ihrem Mann.

Ich kämpfte darum, dass mein Mann verlegt werden sollte, in eine bekannte Klinik am Bodensee.
Man sagte mir, dass mein Mann eine Verlegung wahrscheinlich nicht überleben würde, durch eine Verlegung würden die meisten Patienten sterben. Deshalb würde man einer Verlegung nicht zustimmen. Er würde sich geistig und körperlich nie mehr weiterentwickeln, vielleicht könnte er irgendwann einmal wieder einige Schritte gehen.... Doch wurde mir der Vorschlag vom Chefarzt unterbreitet, meinen Mann in das zur Klinik gehörende Pflegeheim zu übergeben. Bei dieser Verlegung sah der Chefarzt "keine Gefahr, dass er durch die Verlegung sterben würde".

Trotz aller Schwierigkeiten behandelte ich meinen Mann homöopathisch weiter, massierte ihn und begann mit ihm Affirmationen zu sprechen und Visualisierungs-Übungen zu machen.
Ich konnte sehen, dass er Fortschritte macht und was wichtig war: er wollte lernen, er wollte Übungen machen, er wollte Therapien.
Er konnte wieder einfache Rechenaufgaben lösen und er lernte einige Schritte zu gehen. Mit Kollegen konnte er sich adäquat über Fotografie unterhalten.

Zwischenzeitlich hatte ich Kontakt zur Klinik am Bodensee aufgenommen. Dort war man nicht ablehnend und ich versuchte weiter meinen Mann verlegen zu lassen. Von der Krankenkasse, die über die Vorgänge in der Klinik informiert war - auch über die Misshandlungen, bekam ich keine Unterstützung.

Ich hatte endlich bei dem für meinem Mann zuständigen Chefarzt durchgesetzt, dass das Krankenhaus eine Verlegung und Aufnahme in die Schmieder Klinik Allensbach am Bodensee beantragt. Mir wurde vom Chefarzt gesagt, dass er dort nicht aufgenommen würde, dafür hätte er gesorgt, schließlich würden sich die Chefärzte untereinander kennen und stünden miteinander in Kontakt.

Am 06. April 2011 sollte er nach Hause entlassen werden, doch es kam anders.

Zwei Tage vor seiner Entlassung kam der Bescheid, dass die Klinik am Bodensee ihn aufnehmen und er verlegt werden wird. Wir konnten unser Glück nicht fassen! Endlich, so hoffte ich, wird er eine neurologische Frührehabilitation bekommen. Was dann auch so war!

Kostbare Wochen der Rehabilitation wurden nicht genutzt, jedoch von der Krankenkasse teuer bezahlt.
Für meinen Mann hat die Krankenkasse eine Tagespauschale an diese Klinik des Landes Baden Württemberg bezahlt. Wie hoch der Betrag genau war, wollte die Krankenkasse mir nicht sagen. Man sagte mir, der Tagessatz wäre zwischen ca. 400,-- und 500,-- Euro. 

Je weniger der Patient ärztlich betreut wird, je weniger Untersuchungen an einem Patienten vorgenommen werden, je weniger Medikamente ein Patient bekommt, je weniger Akut-Neurologische Therapien ein Patient bekommt, je weniger der Patient pflegerisch versorgt wird desto geringer sind die Ausgaben pro Patient und umso höher ist der Gewinn der Abteilung und somit des Krankenhauses.

Mittwoch, 24. Oktober 2012

Stundenlange Wartezeiten im Tübinger Klinikum - auch für schwer erkrankte Menschen und Notfälle!


Nicht nur im Mannheimer Klinikum müssen Patienten mehrere Stunden warten, auch im Tübinger Klinikum sind Wartezeiten von der Anmeldung bis zum Abschlussgespräch in den Ambulanzen von 6-8 Stunden nicht selten. 

Doch auch schwer kranke Menschen die durch den Notarzt eingewiesen werden, müssen stundenlange Wartezeiten ertragen. 


Ärztezeitung Zitat Anfang: "Das Mannheimer Universitätsklinikum hat mit sofortiger Wirkung den bisherigen Direktor der Augenklinik, Professor Jost B. Jonas, von seinen Aufgaben als Klinikdirektor entbunden.
Doch auch wenn das Uniklinikum Mannheim selbst über die Gründe für die Trennung schweigt, spricht man schon seit einiger Zeit über Probleme in der Augenklinik. So sind beispielsweise die langen Wartezeiten in der Klinikambulanz bekannt.

Auf der Homepage wurde den Patienten bislang sogar geraten, sich Proviant sowie die Tagesration notwendiger Medikamente mitzubringen. Von der Anmeldung bis zum Abschlussgespräch dauert es nicht selten mehrere Stunden." Zitat Ende

Dienstag, 16. Oktober 2012

Petition zur Angleichung des Pflegegeldes an die Pflegesachleistungen



Petition


Petition zur Angleichung des Pflegegeldes an die Pflegesachleistungen
Petent: Pflegeinitiative Deutschland e.V. c/o Stefan Krastel, Münsterstraße 23a, 77694 Kehl
Petitionsnummer: Pet 2-17-15-8291-024266 
Wir fordern die Angleichung des Pflegegeldes an die Pflegesachleistungen (SGB XI), damit Pflegebedürftige den sie pflegenden Familien, Freunden und Bekannten ein Grundeinkommen sichern können.
In Deutschland wird zwischen Pflegesachleistungen und Pflegegeld unterschieden. Pflegesachleistungen sind Leistungen für professionelle Leistungserbringer oder stationäre Einrichtungen, Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, die zu Hause von ihrer Familie, Freunden und Bekannten gepflegt werden. Das Pflegegeld ist um mehr als die Hälfte geringer als die Pflegesachleistungen. Als Folge werden hierzulande wesentlich mehr Pflegebedürftige in Heimen versorgt, als in anderen westlichen Industrienationen, in denen es diesen Unterschied nicht gibt (bspw. Österreich).
Entscheidet man sich bei geringen finanziellen Ressourcen für die häusliche Pflege oder erstreckt sie sich über einen längeren Zeitraum, bleibt für die pflegende Person nur Hartz-IV auf unbestimmte Zeit. Bei Einführung der Hartz-IV-Gesetze wurden pflegende Angehörige nicht berücksichtigt. “Fördern und fordern” funktioniert nicht, wenn man einen Menschen pflegt.
Die Vorteile einer Angleichung:
•  Wahlmöglichkeit über die Form der Versorgung
•  Umsetzung der UN-Konvention über die “Rechte von Menschen mit Behinderung” (Inklusion) und des Grundgesetzes, besonders Art. 6: “Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung”
•  ordnungspolitisch einfach umsetzbar
•  immense Entbürokratisierung der Pflege
•  weniger Heimunterbringungen und Umsetzung des Grundsatzes “ambulant vor stationär”
•  enorme Reduzierung des Armutsrisikos für pflegende Angehörige
•  enorme Einsparungen im Gesamthaushalt unseres Landes

Petition unterstützen

Hier können Sie unsere Petition online unterstützen.

Sonntag, 14. Oktober 2012

Über eine Million Pflegebedürftige werden in Deutschland zu Hause und ausschließlich von Angehörigen gepflegt! Sklaven der Krankenkassen und Pflegekasse in Deutschland


Die Zahlen wurden im Dezember 2009 erhoben - neuere Zahlen konnte ich nicht finden.


Rund 2,34 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig.
Wie viele Pflegebedürftige sind es wohl jetzt im Jahre 2012?

Etwa 1,6 Millionen Menschen werden zu Hause gepflegt, dies sind mehr als zwei Drittel.

Davon werden mehr als 1 Million ausschließlich von Angehörigen gepflegt.
Wie viele werden im Jahr 2012 wohl ausschließlich von Ihren Angehörigen gepflegt?

Weniger als ein Drittel der Pflegebedürftigen leben in einem Pflegeheim.

Wie lange werden die pflegenden Angehörigen noch als Sklaven der Krankenkassen, Pflegekasse, des Staates Bundesrepublik Deutschland ohne jegliche soziale Absicherung, ohne Bezahlung, schwerste Arbeit leisten müssen? 
Wann werden die pflegenden Angehörigen ein Betreuungsgeld für Ihre Leistung bekommen?

Wann wird die Politik endlich diese Missstände beseitigen?