Herzinfarkt - Herzstillstand - mehrfache Reanimation - hypoxischer Hirnschaden - homöopathische Behandlung... Er lebt sein neues Leben mit Freude, Mut, Optimismus, Ausdauer und Willen... Impressum: R. Haug-Henseler, Knollstr. 2, 72072 Tübingen
Mittwoch, 21. Mai 2014
Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Ablehnung durch die vierte Tagespflegeeinrichtung ...
Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Ablehnung durch die vierte Tagespflegeeinrichtung ...: Nun hat auch die vierte Tagespflegeeinrichtung in Tübingen seine Versorgung abgelehnt. Seine Versorgung in der Tagespflege haben abgeleh...
Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: § 41 SGB XI Tagespflege und Nachtpflege
Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: § 41 SGB XI Tagespflege und Nachtpflege: (1) Pflegebedürftige haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in...
Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Keine Tagespflege will ihn aufnehmen, schreibt das...
Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Keine Tagespflege will ihn aufnehmen, schreibt das...: "Keine Tagespflege will ihn aufnehmen" lautet die Überschrift des Artikels in dem das Schwäbische Tagblatt aus Tübingen über die S...
Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Hat das Grundgesetz Gültigkeit für Schwerbehindert...
Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Hat das Grundgesetz Gültigkeit für Schwerbehindert...: Noch immer hat sich an unserer Situation - seit 5 Monaten - nichts verändert. Er bekommt keinen Tagespflegeplatz in Tübingen. Die Pflegeka...
Dienstag, 20. Mai 2014
Hat das Grundgesetz Gültigkeit für Schwerbehinderte und Pflegebedürftige? AOK bezahlt nicht für seine Tagespflege.
Noch immer hat sich an unserer Situation - seit 5 Monaten - nichts verändert.
Er bekommt keinen Tagespflegeplatz in Tübingen.
Die Pflegekasse der AOK Baden-Württemberg hat bisher an der Situation nichts geändert und bezahlt keine Tagespflege für ihn.
Ich kann nur noch sehr eingeschränkt arbeiten. Das uns zustehende Geld für die Verhinderungspflege, € 1.550,-- jährlich, ist seit März verbraucht.
Den uns von der Tagespflege Bürgerheim Tübingen noch einmal vorgeschlagenen Probetag konnten wir nicht wahrnehmen, da er im Krankenhaus war.
Wir werden diesen Probetag auch nicht mehr wahrnehmen, denn es hat sich in dieser teilstationären Tagespflegeeinrichtung nichts verändert.
Die Tagespflege Bürgerheim hat weder zusätzliche Toiletten eingebaut noch zusätzliches Personal bekommen.
Zuerst sollten, auch für Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen, menschenwürdige Rahmenbedingungen in den Tagespflegeeinrichtungen geschaffen werden, bevor er noch einmal einen Probetag machen wird.
Er ist ein Mensch und hat das Recht wie ein Mensch behandelt zu werden.
Man sollte meinen, dass das Grundgesetz auch für Pflegebedürftige und Behinderte Gültigkeit hat.
Er bekommt keinen Tagespflegeplatz in Tübingen.
Die Pflegekasse der AOK Baden-Württemberg hat bisher an der Situation nichts geändert und bezahlt keine Tagespflege für ihn.
Ich kann nur noch sehr eingeschränkt arbeiten. Das uns zustehende Geld für die Verhinderungspflege, € 1.550,-- jährlich, ist seit März verbraucht.
Den uns von der Tagespflege Bürgerheim Tübingen noch einmal vorgeschlagenen Probetag konnten wir nicht wahrnehmen, da er im Krankenhaus war.
Wir werden diesen Probetag auch nicht mehr wahrnehmen, denn es hat sich in dieser teilstationären Tagespflegeeinrichtung nichts verändert.
Die Tagespflege Bürgerheim hat weder zusätzliche Toiletten eingebaut noch zusätzliches Personal bekommen.
Zuerst sollten, auch für Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen, menschenwürdige Rahmenbedingungen in den Tagespflegeeinrichtungen geschaffen werden, bevor er noch einmal einen Probetag machen wird.
Er ist ein Mensch und hat das Recht wie ein Mensch behandelt zu werden.
Man sollte meinen, dass das Grundgesetz auch für Pflegebedürftige und Behinderte Gültigkeit hat.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Dienstag, 11. März 2014
Artikel im Schwäbischen Tagblatt, Tübingen, vom 05.03.2014
Auf diesem Wege möchte ich mich herzlich bedanken, für die Mails, Briefe und Anrufe die uns durch den Artikel des Schwäbischen Tagblatts http://www.tagblatt.de/Home/nachrichten/tuebingen_artikel,-Der-Fotojournalist-Kurt-Henseler-sucht-Betreuung-_arid,249386.html erreichten.
Sie alle machen mir Mut, diesen Weg weiter zu gehen und nicht aufzugeben.
DANKE!
Sie alle machen mir Mut, diesen Weg weiter zu gehen und nicht aufzugeben.
DANKE!
Keine Tagespflege will ihn aufnehmen, schreibt das Schwäbische Tagblatt Tübingen
"Keine Tagespflege will ihn aufnehmen" lautet die Überschrift des Artikels in dem das Schwäbische Tagblatt aus Tübingen über die Schwierigkeiten berichtet, eine teilstationäre Tagespflege für Ihn zu finden
http://www.tagblatt.de/Home/nachrichten/tuebingen_artikel,-Der-Fotojournalist-Kurt-Henseler-sucht-Betreuung-_arid,249386.html
In diesem Artikel kommt auch der Pressesprecher der AOK zu Wort:
Zitat Anfang: "Wir zahlen an der Obergrenze. Mehr gibt die Gesetzeslage nicht her. Das wäre grob fahrlässig." Zitat Ende.
Dieser Aussage des Pressesprechers der AOK möchte ich hier scharf widersprechen.
Es wird hier absolut nicht an der Obergrenze bezahlt!
Eine Einstufung in eine höhere Stufe der Pflegeversicherung meines Mannes wurde von der AOK Tübingen abgelehnt.
Dieses würde jedoch sehr wohl die "Gesetzeslage hergeben".
Mein Mann hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine Versorgung und Pflege in einer teilstationären Tagespflege, die Kosten muss zu einem Teil die Pflegeversicherung bezahlen.
Dieses gibt die "Gesetzeslage" her.
Auch dieses wird von der AOK Baden-Württemberg nicht erfüllt, d.h. es wird keine teilstationäre Versorgung zur Verfügung gestellt - also wird auch nicht für seine Pflege und Versorgung bezahlt.
Hier besteht offensichtlich ein struktureller Mangel an entsprechenden teilstationären Pflegeeinrichtungen in Tübingen, den die AOK Tübingen bisher nicht beseitigt hat.
Eine alternative Versorgung und Pflege hat die AOK bisher nicht angeboten.
Die Kostenübernahme für die alternativen Versorgungs- und Pflegevorschläge von unserer Seite, lehnte die AOK bisher kategorisch ab.
Die Pflegekassen (Körperschaft des öffentlichen Rechts), der gesetzlichen Krankenkassen (Körperschaft des öffentlichen Rechts) sind nach der Gesetzeslage verpflichtet, die Möglichkeit der teilstationären Pflege und Versorgung in Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen zu gewährleisten. Dieser offensichtliche Mangel an teilstationären Pflegeeinrichtungen ist den Pflegekassen, auch der AOK Pflegekasse Tübingen anzulasten.
http://www.tagblatt.de/Home/nachrichten/tuebingen_artikel,-Der-Fotojournalist-Kurt-Henseler-sucht-Betreuung-_arid,249386.html
In diesem Artikel kommt auch der Pressesprecher der AOK zu Wort:
Zitat Anfang: "Wir zahlen an der Obergrenze. Mehr gibt die Gesetzeslage nicht her. Das wäre grob fahrlässig." Zitat Ende.
Dieser Aussage des Pressesprechers der AOK möchte ich hier scharf widersprechen.
Es wird hier absolut nicht an der Obergrenze bezahlt!
Eine Einstufung in eine höhere Stufe der Pflegeversicherung meines Mannes wurde von der AOK Tübingen abgelehnt.
Dieses würde jedoch sehr wohl die "Gesetzeslage hergeben".
Mein Mann hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine Versorgung und Pflege in einer teilstationären Tagespflege, die Kosten muss zu einem Teil die Pflegeversicherung bezahlen.
Dieses gibt die "Gesetzeslage" her.
Auch dieses wird von der AOK Baden-Württemberg nicht erfüllt, d.h. es wird keine teilstationäre Versorgung zur Verfügung gestellt - also wird auch nicht für seine Pflege und Versorgung bezahlt.
Hier besteht offensichtlich ein struktureller Mangel an entsprechenden teilstationären Pflegeeinrichtungen in Tübingen, den die AOK Tübingen bisher nicht beseitigt hat.
Eine alternative Versorgung und Pflege hat die AOK bisher nicht angeboten.
Die Kostenübernahme für die alternativen Versorgungs- und Pflegevorschläge von unserer Seite, lehnte die AOK bisher kategorisch ab.
Die Pflegekassen (Körperschaft des öffentlichen Rechts), der gesetzlichen Krankenkassen (Körperschaft des öffentlichen Rechts) sind nach der Gesetzeslage verpflichtet, die Möglichkeit der teilstationären Pflege und Versorgung in Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen zu gewährleisten. Dieser offensichtliche Mangel an teilstationären Pflegeeinrichtungen ist den Pflegekassen, auch der AOK Pflegekasse Tübingen anzulasten.
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