Sonntag, 6. März 2016

Vergünstigungen der KFZ-Steuer für Schwerbehinderte

Angehörige wissen oft nicht, dass es möglich ist ein Fahrzeug auf einen Pflegebedürftigen und Behinderten zuzulassen und so die Kfz-Steuer zu sparen.
Vorraussetzung dafür ist, dass die pflegebedürftige Person über einen Schwerbehindertenausweis mit den  Merkzeichen "H, BI oder aG" nachweisen, dass sie hilflos, blind oder außergewöhnlich gehbehindert sind.
Die Steuervergünstigung steht den schwerbehinderten Personen nur für ein Fahrzeug und nur auf schriftlichen Antrag zu.
Allerdings darf das Fahrzeug ausschließlich für Fahrten, die der Beförderung des Behinderten dienen oder im Zusammenhang mit der Haushaltführung der schwerbehinderten Person dienen. Sollte das kfz "zweckentfremdet" werden, entfällt die Steuervergünstigung und es kommt ev. ein Strafverfahren wegen Steuerbetrugs auf sie zu.

Weiterführende Auskünfte können sie per Mail info.kraftst@zoll.de bekommen.
Für die Kfz-Steuerermäßigung ist das Zollamt zuständig.

 

 

Samstag, 5. März 2016

Krankenkassen müssen Stromkosten für elektrische Hilfsmittel (Pflegebett, elektr. Rolli usw) bezahlen

Schon im Jahr 1997 gab es ein Grundsatzurteil, nach dem die Krankenkassen ihren Mitgliedern Stromkosten für die ärztlich verordneten Hilfsmittel bezahlen müssen.

Hinweise darauf bekommt man bisher bei keiner Krankenkasse - weder mündlich, noch in Info-Broschüren oder auf den Websites.
Auch den Pflegestützpunkten scheint diese Pflicht der Krankenkassen nicht bekannt zu sein.
Die Krankenkassen geben dieses nicht an die betreffenden Versicherten weiter.

Obwohl bereits im Februar 1997 der 3. Senat des Bundessozialgerichts urteilte:

"Der Anspruch auf Versorgung mit einem Hilfsmittel nach § 33 Abs 1 S 1 SGB 5 umfaßt auch die Versorgung mit der zum Betrieb des Hilfsmittels erforderlichen Energie. (BSG, Az. 3 RK 12/96)"

Jedoch gibt es hierzu eine positive Nachricht: Sie können das Geld rückwirkend von ihrer Krankenkasse zurückholen und das nicht nur für das vergangene Jahr, sondern für die letzten 4 Jahre.

Pflegebett, Dekubitusmatraze, Beatmung, elektrische Rollstühle, Luftbefeuchter, Badewannen-Lifter usw. - für alle vom Arzt verordneten elektrischen Hilfsmittel muß die Krankenkasse die Stromkosten übernehmen. Wenn man entsprechende elektrische Hilfsmittel benötigt können die Stromkosten schnell bis zu 200,-- € im Monat steigen.

Antrag auf Erstattung der Stromkosten für ärztlich verordnete Hilfsmittel

Auch hier gibt es wieder einmal keine einheitliche Regelung, wie man diesen Antrag zu stellen hat. Es gibt Kassen, da genügt ein formlose Schreiben und dann wird eine Strompauschale bezahlt.
Andere Krankenkassen möchten ein Formular ausgefüllt haben usw.

Sie sollten mit ihrer Krankenkasse sprechen und die Formalitäten abklären. Hier kann es sein, dass es ihnen wie mir ergeht, keiner bei der AOK wußte von diesem Grundsatzurteil und es dauerte mindestens eine halbe Stunde, bis ich Auskunft über das Prozedere bekam. Die AOK Baden-Württemberg bezahlt ohne große Formalitäten eine Stromkostenpauschale.

Auch wenn sie als einziges elektrisches Hilfsmittel nur ein Pflegebett oder einen Lifter in Gebrauch haben, sollten sie sich die Stromkosten von ihrer Krankenkasse ersetzen lassen.


Dienstag, 2. Februar 2016

Pflegegeldkürzung - diskriminiert AOK-Pflegekasse Pflegebedürftige?

Bisher konnten wir noch nicht feststellen, weshalb sein Pflegegeld von der AOK-Pflegekasse gekürzt wurde.
Wir waren weder im Ausland, noch hatte er einen Unfall, noch war er in einer Rehabehandlung, er war auch nicht für längere Zeit stationär im Krankenhaus.

Auffällig ist, dass von der Pflegekasse der AOK ziemlich genau der Betrag für die zusätzlichen Betreuungskosten (§ 45b) den wir noch als Guthaben haben, abgezogen wurde.
Sollte ein Guthaben der "zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45b" am Jahresende vorhanden sein, so ist dieses dem Pflegebedürftigen auf das folgende Jahr zu übertragen.

Ist das Zufall? Ist das Absicht? Soll hier versucht werden, Pflegebedürftige zu betrügen?
Ist es ein Versehen?
Werden hier Pflegebedürftige diskriminiert? Kann man hier von Altersdiskriminierung, Diskriminierung von Pflegebedürftigen und Behindertenfeindlichkeit sprechen?
Sind das die neuen Sparmaßnahmen der Krankenkassen?
Sollen hier gesetzliche Leistungen gekürzt werden?

Ohne Pflegegeld kann seine Pflege nicht sichergestellt werden.

Bisher lehnt die AOK es ab, eine ordnungsgemäße Abrechnung seines Pflegegeldes zu erstellen und das ihm gesetzlich zustehende Pflegegeld zu bezahlen.

Prüfen sie genau nach, ob sie das ihnen zustehende Pflegegeld ihrer Pflegeversicherung auch regelmäßig und korrekt überwiesen bekommen und prüfen sie, wenn sie Betreuungsleistungen nach § 45b erhalten ob auch diese korrekt abgerechnet wurden.

Wir sind nicht die einzigen, denen die Pflegekasse zustehende Leistungen nicht bezahlt hat!
Von immer mehr Menschen hören wir, dass die Pflegekassen verschiedenste Leistungen nicht bezahlt und  den teilweise betagten Menschen erzählt, dass diese Leistungen gestrichen sind.


§ 34 SGB XI Ruhen der Leistungsansprüche
(1) Der Anspruch auf Leistungen ruht:
1.
solange sich der Versicherte im Ausland aufhält. Bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt von bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr ist das Pflegegeld nach § 37 oder anteiliges Pflegegeld nach § 38 weiter zu gewähren. Für die Pflegesachleistung gilt dies nur, soweit die Pflegekraft, die ansonsten die Pflegesachleistung erbringt, den Pflegebedürftigen während des Auslandsaufenthaltes begleitet,
2.
soweit Versicherte Entschädigungsleistungen wegen Pflegebedürftigkeit unmittelbar nach § 35 des Bundesversorgungsgesetzes oder nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen, aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder aus öffentlichen Kassen auf Grund gesetzlich geregelter Unfallversorgung oder Unfallfürsorge erhalten. Dies gilt auch, wenn vergleichbare Leistungen aus dem Ausland oder von einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung bezogen werden.
(1a) Der Anspruch auf Pflegegeld nach § 37 oder anteiliges Pflegegeld nach § 38 ruht nicht bei pflegebedürftigen Versicherten, die sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz aufhalten.
(2) Der Anspruch auf Leistungen bei häuslicher Pflege ruht darüber hinaus, soweit im Rahmen des Anspruchs auf häusliche Krankenpflege (§ 37 des Fünften Buches) auch Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung besteht, sowie für die Dauer des stationären Aufenthalts in einer Einrichtung im Sinne des § 71 Abs. 4, soweit § 39 nichts Abweichendes bestimmt. Pflegegeld nach § 37 oder anteiliges Pflegegeld nach § 38 ist in den ersten vier Wochen einer vollstationären Krankenhausbehandlung, einer häuslichen Krankenpflege mit Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung oder einer Aufnahme in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen nach § 107 Absatz 2 des Fünften Buches weiter zu zahlen; bei Pflegebedürftigen, die ihre Pflege durch von ihnen beschäftigte besondere Pflegekräfte sicherstellen und bei denen § 66 Absatz 4 Satz 2 des Zwölften Buches Anwendung findet, wird das Pflegegeld nach § 37 oder anteiliges Pflegegeld nach § 38 auch über die ersten vier Wochen hinaus weiter gezahlt.
(3) Die Leistungen zur sozialen Sicherung nach den §§ 44 und 44a ruhen nicht für die Dauer der häuslichen Krankenpflege, bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt des Versicherten oder Erholungsurlaub der Pflegeperson von bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr sowie in den ersten vier Wochen einer vollstationären Krankenhausbehandlung oder einer stationären Leistung zur medizinischen Rehabilitation.

Er muss im Krankenhaus meistens von Angehörigen gepflegt werden

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Er muss im Krankenhaus meistens von Angehörigen ge...: Immer wieder muss er zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus eingewiesen werden. Dann sagen liebe  Menschen zu mir

Montag, 1. Februar 2016

Er muss im Krankenhaus meistens von Angehörigen gepflegt werden.

Immer wieder muss er zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus eingewiesen werden.

Dann sagen liebe  Menschen zu mir "jetzt kannst du dich ausruhen" oder "jetzt hast du etwas Zeit für dich" usw.
Das genaue Gegenteil ist der Fall, doch das kann sich keiner vorstellen.

Jeder Krankenhausaufenthalt ist für uns immer sehr anstrengend und belastet uns beide physisch und psychisch bis an die Grenzen.

Ein hypoxischer Hirnschaden, schwerstpflegebedürftig und behindert - solche Patienten sind in der Universitätsklinik Tübingen nicht vorgesehen,  deshalb werden solche Patienten  pflegerisch nicht behandelt und versorgt, medizinisch werden immer wieder Therapien nicht mit mir abgesprochen und ohne meine Einwilligung Eingriffe vorgenommen, die dann meistens fatale Folgen haben und einen längeren oder erneuten Klinikaufenthalt erfordern.

Ich muss ihn in der Universitätsklinik meistens komplett selber pflegen und versorgen. Das heißt für mich zwischen acht und zehn Stunden in der Klinik sein, ihn unter erschwerten (auch körperlichen) Bedingungen pflegen und versorgen.
Pflegematerialien, Hilfsmittel sind für mich dort nur schwer zu bekommen und wir müssen meistens eine lange Wartezeit z.B. auf eine Urinflasche in Kauf nehmen. Aufstehhilfen für Bett oder Rollstuhl gibt es nicht, ich muss mich körperlich in allen Bereichen viel mehr anstrengen, wenn ich ihn z.B. in den Rollstuhl setzen will, als zu Hause.
Zähneputzen, Körperpflege, Haarwäsche usw. alles ist schwieriger als zu Hause und das muss ich übernehmen, denn wenn ich es nicht mache, dann macht es niemand.
Ich bin der Ansicht, dass auch ein kranker, pflegebedürftiger Mensch das Recht auf Körperhygiene und Körperpflege hat, das gehört für mich auch zur "Würde des Menschen"!
Toilettenstuhl, Rollstuhl sind nicht im Zimmer - ich muß mich selber darum kümmern und oft lange warten, dass er diese bekommt.
Servietten gibt es für ihn nicht. Getränke bekommt er nur, wenn ich sie für ihn hole, einschenke und  gebe. Wenn ich ihm kein Essen gebe, dann bekommt er auch nichts, denn das Essen wird auf den Tisch gestellt - für ihn unerreichbar.

Einmal bat ich im Universitätsklinikum Tübingen um Hilfe bei der Pflege. Die Antwort der Krankenschwester: "Wir sind ein Akut-Krankenhaus und kein Pflegeheim".

Bei ihm lösen diese Vernachlässigungen und die vielen Schwierigkeiten natürlich Ängste und Unsicherheiten in allen Bereichen aus und tragen nicht unbedingt zu einer schnellen Genesung bei.

Für die vielen pflegenden Angehörigen, die selbstverständlich kostenlos in der Klinik pflegen, gibt es keine Rückzugsmöglichkeit, keine Möglichkeit wenigstens fünf Minuten Ruhe zu haben oder bequem zu sitzen.

Weil ich ihn Nachts nicht auch noch - nach einem langen Pflegetag - pflegen wollte, weil ich einfach müde war, wurde er um 22.30 Uhr nach Hause gebracht.

Die Diskriminierung von behinderten und schwerstpflegebedürftigen Menschen wir in allen Bereichen von Tag zu Tag schlimmer.










Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: AOK - Pflegekasse kürzt Pflegegeld ohne Erklärung....

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: AOK - Pflegekasse kürzt Pflegegeld ohne Erklärung....: Wieder einmal hat die Pflegekasse der AOK in diesem Jahr sein Pflegegeld ohne jeglichen Kommentar oder Erklärung gekürzt. Auf Nachfrage be...

AOK - Pflegekasse kürzt Pflegegeld ohne Erklärung.

Wieder einmal hat die Pflegekasse der AOK in diesem Jahr sein Pflegegeld ohne jeglichen Kommentar oder Erklärung gekürzt.

Auf Nachfrage bei der zuständigen Sachbearbeiterin konnte oder wollte diese keine Auskunft geben.
Eine schriftliche Auskunft, Erklärung oder Abrechnung lehnt die AOK-Pflegekasse Reutlingen mit der Begründung "das ist bei uns nicht üblich" ab.

Wir können nicht prüfen, ob diese Kürzung gerechtfertigt ist oder nicht. Durch das Verhalten der Pflegekasse bestehen jedoch große Zweifel, dass hier alles korrekt abgerechnet wurde.

Nach langer Zeit wieder aktiv....

Wegen schweren Erkrankungen und Todesfällen in der Familie konnte ich mich unserem Blog nicht widmen...
Jetzt wird es hoffentlich wieder besser werden.

Montag, 6. Oktober 2014

MRSA-Infektion hat auch noch nach 5 Jahren eine erhöhte Sterberate

Wird der Blutkreislauf mit Bakterien überschwemmt, s.g. Bakteriämie, so leiden die Patienten auch noch Jahre später an den Folgen. Selbst 5 Jahre nach überstandener Bakteriämie ist das Sterberisiko wesentlich höher als das der übrigen Bevölkerung.
Die häufigsten Todesursachen waren Krebs und kardiovaskuläre Erkrankungen.

Das geht aus einer Studie dänischer Infektiologen hervor.
Es wurden die Daten von 7783 Patienten mit Bakteriämie und 38.906 Teilnehmer der übrigen Bevölkerung untersucht und ausgewertet.

Die häufigsten Ursachen einer Bakteriämie waren Infektionen mit Escherichia coli (28%), Staphylococcus aureus (12%) und koagulasenegativen Staphylokokken (10%).

Innerhalb des ersten Jahres nach der Infektion war die häufigste Todesursache Krebs, kardiovaskuläre Erkrankungen folgten an zweiter Stelle. Selbst 10 Jahre nach überstandener Bakteriämie war die Sterberate gegenüber der übrigen Bevölkerung deutlich erhöht.

Quelle: Ärztezeitung

Montag, 29. September 2014

Krankenkassen müssen Stromkosten für elektrische Hilfsmittel bezahlen.

Wenn Sie für die Pflege elektrische Hilfsmittel wie Pflegebett, Badewannenlifter, Treppensteiger usw. verschrieben bekommen haben, dann muß die Krankenkasse die Stromkosten bezahlen. Darüber klären jedoch die wenigsten Krankenkassen auf, und die Pflegebedürftigen bezahlen unnötiger Weise ihren erhöhten Strombedarf selbst.

Stromkosten können Sie bei Ihrer Krankenkasse auch noch rückwirkend für 4 Jahre geltend machen.

Der 3. Senat des Bundessozialgerichts hat im Februar 1997 entschieden, dass der Anspruch auf Versorgung mit einem Hilfsmittel nach § 33, Abs. 1 S 1 SGB 5 auch die Versorgung mit der zum Betrieb des Hilfsmittels erforderlichen Energie (BSG, Az. 3 RK 12/96) umfasst.


Dazu habe ich einen interessanten Blog entdeckt. Der Autor informiert Sie detailliert.

http://www.pflege-durch-angehoerige.de/2014/08/23/krankenkasse-muss-stromkosten-fuer-elektrische-hilfsmittel-bezahlen/

http://www.pflege-durch-angehoerige.de/2014/08/23/musterbrief-an-krankenkasse-stromkostenerstattung-elektrische-hilfsmittel/




Sonntag, 21. September 2014

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Fehldiagnose durch Chirurgische Poliklinik Tübinge...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Fehldiagnose durch Chirurgische Poliklinik Tübinge...: Assistenzärztin in Tübinger Universitätsklinik - Chirurgie nicht fähig, einen Leistenbruch festzustellen



Mehrfach war er in der Vergangenheit wegen starker Schmerzen in die Tübinger Poliklinik für Chirurgie eingeliefert worden. Jedes Mal wurde er wieder nach Hause geschickt mit der Diagnose: Alles in Ordnung.

In der letzten Woche hatte er wieder häufig Schmerzen, die sich dann am Sonntag, den 14.09.14 so steigerten, dass ich den ärztlichen Notdienst anforderte.
Stundenlang warteten wir auf den diensthabenden Arzt - er kam nicht.
Sein Zustand verschlechterte sich zusehends, er litt unter stärksten Schmerzen, zitterte am ganzen Körper und war schweißgebadet. Ich forderte nun einen Notarzt an. Dem Notarzt teilte ich u.a. die Verdachtsdiagnose "Leistenbruch" mit. Er wurde in die chirurgische Poliklinik des Universitätsklinikum Tübingen eingewiesen, nach 2 Stunden war er wieder zu Hause. Die Assistenzärztin diagnostizierte: Kein Leistenbruch, keine Druckschmerzen. Als er zu Hause ankam, hatte er noch starke Schmerzen.

Es ist schon mehr als tragisch, wenn Ärzte in Ausbildung eigenständig Patienten untersuchen und diagnostizieren, obwohl sie dazu fachlich nicht in der Lage sind und die offensichtlich dringend notwendige Kontrolle durch einen Facharzt fehlt. Es ist verantwortungslos und kann lebensgefährlich sein.
Monatelang musste er stärkste Schmerzen ertragen, weil die fachlich inkompetenten Assistenten mit seiner Erkrankung und einer Untersuchung und Diagnosestellung überfordert waren oder war es Verweigerung der ärztlichen Hilfeleistung?

Ein Leistenbruch kann zahlreiche Beschwerden machen und kann bei bestimmten Voraussetzungen zum Tode führen.

Vor einiger Zeit hatte ich schon einen Termin in einer Stuttgarter Klinik, wegen seiner permanenten Schmerzen, für ihn gemacht. Diesen haben wir nun wahrgenommen. Er wurde von einer Fachärztin untersucht, diese stellte sofort einen Leistenbruch fest. Nun steht ihm eine erneute Operation bevor.

Ach ja, der diensthabende Arzt kam am späten Abend, als er schon in der Klinik war.

Die Unfähigkeit der Ärzte der Chirurgie des Universitäts Klinikum Tübingen hat die Versicherten seiner Krankenkasse zigtausend Euro gekostet. So kann man das Geld der Versicherten auch verschwenden.

Freitag, 19. September 2014

Fehldiagnose durch Chirurgische Poliklinik Tübingen.

Assistenzärztin in Tübinger Universitätsklinik - Chirurgie nicht fähig, einen Leistenbruch festzustellen

Mehrfach war er in der Vergangenheit wegen starker Schmerzen in die Tübinger Poliklinik für Chirurgie eingeliefert worden. Jedes Mal wurde er wieder nach Hause geschickt mit der Diagnose: Alles in Ordnung.

In der letzten Woche hatte er wieder häufig Schmerzen, die sich dann am Sonntag, den 14.09.14 so steigerten, dass ich den ärztlichen Notdienst anforderte.
Stundenlang warteten wir auf den diensthabenden Arzt - er kam nicht.

Sein Zustand verschlechterte sich zusehends, er litt unter stärksten Schmerzen, zitterte am ganzen Körper und war schweißgebadet. Ich forderte nun einen Notarzt an. Dem Notarzt teilte ich u.a. die Verdachtsdiagnose "Leistenbruch" mit. Er wurde in die chirurgische Poliklinik des Universitätsklinikum Tübingen eingewiesen, nach 2 Stunden war er wieder zu Hause.
Die Assistenzärztin diagnostizierte: Kein Leistenbruch, keine Druckschmerzen. Offensichtlich wusste die Assistentin auch nicht, dass man durch eine Ultraschall-Untersuchung der Leistengegend auch einen Leistenbruch feststellen kann. Als er zu Hause ankam, hatte er noch starke Schmerzen.

Ich habe grosse Zweifel, ob er überhaupt untersucht wurde.

Es ist schon mehr als tragisch, wenn Ärzte in Ausbildung eigenständig Patienten untersuchen und diagnostizieren, obwohl sie dazu fachlich nicht in der Lage sind und die offensichtlich dringend notwendige Kontrolle durch einen Facharzt fehlt. Es ist verantwortungslos und kann lebensgefährlich sein.
Monatelang musste er stärkste Schmerzen ertragen, weil die fachlich inkompetenten Assistenten mit seiner Erkrankung und einer Untersuchung und Diagnosestellung überfordert waren oder war es Verweigerung der ärztlichen Hilfeleistung?

Ein Leistenbruch kann zahlreiche Beschwerden machen und kann bei bestimmten Voraussetzungen zum Tode führen. Sollte er auf diesem Wege euthanasiert werden?

Vor einiger Zeit hatte ich schon einen Termin in einer Stuttgarter Klinik, wegen seiner permanenten Schmerzen, für ihn gemacht. Diesen haben wir nun wahrgenommen. Er wurde von einer Fachärztin untersucht, diese stellte sofort einen Leistenbruch fest. Nun steht ihm eine erneute Operation bevor.

Die Unfähigkeit der Ärzte der Chirurgie des Universitäts Klinikum Tübingen hat die Versicherten seiner Krankenkasse zigtausend Euro gekostet. So kann man das Geld der Versicherten auch verschwenden.

Nur zur Information - Zitat: "Die effektiven Kosten für ein Studium der Humanmedizin, wenn man in allen Bereichen die dort anfallenden Beträge - sehr eng berechnet - mit einbezieht, dürften in der BRD bei etwa Euro 200.000 liegen, welche die bundesdeutschen Steuerzahler für das Studium eines approbierten Arztes aufbringen müssen." Zitat Ende 

Ach ja, der diensthabende Arzt kam am späten Abend, als er schon in der Klinik war.






Mittwoch, 28. Mai 2014

Gesetzentwurf Pflegereform 2015

Hier können Sie den Gesetzentwurf zur geplanten Änderung der Leistungen der Pflegekassen - Leistungserweiterungen für Pflegebedürftige Fünftes SGB XI

http://www.kv-media.de/pflegereform/pflegereform-2015.php  lesen.

Dieser Gesetzentwurf ist eine Schande für die Politiker der Bundesrepublik Deutschland.

Die hohen Investitionskosten und die Ausbildungsumlagen, die Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen bezahlen müssen, werden auch in diesem Gesetzentwurf nicht abgeschafft.
Die häusliche Pflege wird nicht unterstützt und die pflegenden Angehörigen erfahren wieder keinerlei Wertschätzung.

http://historix108.wordpress.com/2014/04/15/pflege-in-deutschland-die-schleichende-katastrophe/ …

Wer da an Lobbyismus denkt ist wohl ein Schelm!

Von einer Erhöhung des Pflegegeldes kann hier nicht geredet werden - diese lächerliche Erhöhung gleicht nicht einmal die Inflationsrate aus.
Auch für die Pflegebedürftigen wird der Beitrag zur Pflegekasse im Jahr 2015 erhöht, auch Pflegebedürftige müssen den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung bezahlen.
In den Jahren 2013 und 2014 wurden die Beiträge zur Pflegekasse ebenfalls erhöht. Das Pflegegeld für die Pflegestufe III wurde jedoch nicht erhöht. Pflegebedürftigen der Pflegestufe III wurde also weniger Geld ausbezahlt.
Den Pflegebedürftigen wird die Beitragserhöhung direkt von ihrer Rente abgezogen und dann gleich wieder in die Pflegeversicherung verschoben!
So stellt sich die Pflegegelderhöhung als große Lüge heraus, denn die Pflegebedürftigen bezahlen die Erhöhung mit ihrer eigenen Rente.
Man kann hier wohl eher von einer Kürzung als von einer Erhöhung des Pflegegeldes sprechen.
Außerdem sind in diesem Gesetzentwurf die Pflegebedürftigen der Pflegestufe III in keiner Weise berücksichtigt. Diese Menschen werden in diesem Gesetzentwurf nicht berücksichtigt, sie werden diskriminiert.
Wir fordern Gleichbehandlung der Menschen mit Pflegestufe III und endlich ein Ende der Diskriminierung dieser Pflegebedürftigen.

Auch die zusätzlichen Betreuungsleistungen sollen erhöht werden um um ganze € 4,00 bzw. € 8,00 im Monat. Die Preise der Dienstleister für zusätzliche Betreuungsleistungen wurden 2014 erhöht und wir mussten pro Stunde € 3,-- mehr bezahlen.

Schon jetzt bezahlen wir für die "Große Toilette" täglich über € 115,-- pro Stunde dazu kommen noch Wegegeld, Ausbildungsumlage und Investitionskosten.

Wer wird letztendlich mehr Geld zur Verfügung haben? Bestimmt nicht die Pflegebedürftigen, sondern wieder einmal die Pflegedienste, die teilstationären Tagespflegeeinrichtungen und die Pflegeheime. Wieder werden diese Einrichtungen mehr Geld bekommen. Die Pflegebedürftigen werden keine Verbesserung der katastrophalen Zustände erleben und weiterhin unter den unhaltbaren Missständen leiden.

Der Gesetzentwurf ist wieder ein Beitrag zur Gewinnmaximierung der verschiedenen Pflegeeinrichtungen, trägt aber nicht zur Verbesserung der Pflegebedürftigen und den pflegenden Angehörigen bei.




Montag, 26. Mai 2014

mittendrin Ulrich Metz: 30 Jahre Bildjournalismus - Einladung zur Foto-Ausstellung in Tübingen

Wir haben uns sehr gefreut, über eine Einladung zur Ausstellung in der


 Kulturhalle in Tübingen
vom 06. Juni bis 05. Juli 2014


mittendrin
Ulrich Metz: 30 Jahre Bildjournalismus

Eröffnung am Donnerstag, 05. Juni, 19 Uhr

Begrüßung:
Oberbürgermeister Boris Palmer
Einführung:
Burkhard Baltzer, Chefredakteur
KUNSTUNDKULTUR der ver.di



Öffnungszeiten:
Dienstag bis Freitag 15 bis 19 Uhr
Samstag 11 bis 14 Uhr
Kulturhalle Tübingen, Nonnengasse 19


Hier stellt der bekannte Tübinger Fotojournalist Ulrich Metz seine fotografischen Arbeiten der letzten dreißig Jahre aus.
Es werden u.a. auch Bilder von einem "Dieter Thomas Kuhn & Band" Konzert  https://www.facebook.com/dtkband ausgestellt und verkauft.  

Es ist sicherlich eine der schönsten und interessantesten Fotoausstellungen, die man bisher in Tübingen gesehen hat.

Als er die Einladungskarte gelesen hat, hat er sich sehr gefreut und sein großer Wunsch ist es, die Ausstellung zu besuchen. Nun wollen wir das Beste hoffen, es wird schon klappen!

Donnerstag, 22. Mai 2014

Alternativmedizin-News Akupunktur, TCM, Homöopathie: Kann 80%-iges Johanniskraut-Extrakt gegen Alzheime...

Alternativmedizin-News Akupunktur, TCM, Homöopathie: Kann 80%-iges Johanniskraut-Extrakt gegen Alzheime...: Die Zahl der Demenzerkrankungen nimmt immer mehr zu. Rund zwei Drittel der Demenzkranken sind an der Alzheimer Demenz erkrankt. Hierbei hand...

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Merkel 29....

Hypoxischer Hirnschaden - sein anderes Leben: Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Merkel 29....: Ob sich die Kanzlerin wohl erinnert? Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Merkel Datum: 29. Januar 2014 Ort: Deutscher Bundest...

Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Merkel 29.01.2014


Ob sich die Kanzlerin wohl erinnert?

Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Merkel

Datum:
29. Januar 2014
Ort:
Deutscher Bundestag
in Berlin

Zitat Anfang: "Die Menschlichkeit einer Gesellschaft zeigt sich vor allem an ihrem Umgang mit Schwachen.
Sie zeigt sich in den Situationen, in denen Menschen auf Schutz und Hilfe angewiesen sind: wenn sie alt sind und wenn sie krank sind. Der medizinische Fortschritt ermöglicht immer neue Heilungs- und Behandlungsmöglichkeiten. Unsere Lebenserwartung steigt stetig an, und gleichzeitig sind immer mehr Menschen auf Pflege angewiesen. Jeder muss die medizinische Versorgung bekommen, die er braucht, und jeder Mensch muss in Würde sterben können. Das sind die zentralen Aufgaben der Politik für unser Gesundheits- und Pflegesystem.
Die Bundesregierung will dafür Sorge tragen, dass die medizinische Versorgung verbessert wird, insbesondere bei der Versorgung mit Fachärzten. Jeder muss schnell und gut behandelt werden. Die hohe Qualität unserer medizinischen Versorgung muss auch in Zukunft gerade im ländlichen Raum gesichert werden. Dabei spielt die Entwicklung der Telemedizin im Übrigen eine zentrale Rolle.
Für die Pflege werden wir die Leistungen in den nächsten vier Jahren um insgesamt 25 Prozent gegenüber heute steigern. Die zusätzlichen Mittel werden wir insbesondere erstens für die Verbesserung der pflegerischen Leistungen einsetzen – dabei werden wir gleichzeitig die Bürokratie mindern –, zweitens für eine bessere Ausbildung und Bezahlung der Pflegekräfte nutzen, um den vielerorts herrschenden Pflegenotstand abzubauen, und drittens für den Aufbau einer demografischen Reserve verwenden, um zukünftige Generationen vor zu hohen Belastungen zu schützen.
Auch werden wir Hospize und die Palliativmedizin stärken.
Doch bei allem dürfen wir zu keiner Zeit vergessen: Immer noch leisten Familienangehörige die meiste Pflegearbeit. Sie gehen dabei oft bis an die Grenzen ihrer Kräfte, nicht selten darüber hinaus. Sie sind die stillen Helden unserer Gesellschaft.
Das zeigt einmal mehr: Die Familien sind das Herzstück unserer Gesellschaft. Deshalb arbeiten wir für verlässliche und gute Rahmenbedingungen." Zitat Ende